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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2014/032

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Hauptausschuss und Kreistag stimmen einer Aussetzung der Beschlussfassung zur DrS/2013/156 bis auf Weiteres zu.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Hauptausschuss und Kreistag haben am 10.12.2013 folgenden Beschluss getroffen:

Der Hauptausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt

 

1.      Der Kreis Segeberg als alleiniger Gesellschafter der KSB Verwaltungsgesellschaft mbH (KSB) und deren 100%-iger Tochtergesellschaft Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft des Kreises Segeberg mbH (WKS) beabsichtigt, die WKS zum 01.01.2014 auf die KSB Verwaltungsgesellschaft mbH (KSB) zu verschmelzen.

Die KSB soll dabei auf Basis eines neuen Gesellschaftsvertrages das Geschäft der WKS ergänzend übernehmen. Die KSB soll im Zuge der Verschmelzung auf WKS umfirmiert werden. Herr Graumann - als Geschäftsführer der jetzigen WKS - soll zum alleinigen Geschäftsführer der neuen WKS (ehemaligen KSB) bestellt werden.
 

2.      Die Geschäftsführer der KSB und WKS werden beauftragt, die für die Umsetzung dieser Planungen erforderlichen Verträge (geänderte Satzung, Verschmelzungsvertrag) und Gremienbeschlüsse vorzubereiten, so dass der Kreistag im April 2014 über die Umsetzung beschließen kann.

 

3.      Die Verwaltung wird beauftragt, im Zuge der Verschmelzung die Beachtung der kommunal- und beihilferechtlichen Anforderungen sicherzustellen


Im Nachgang zu dieser Beschlussfassung hat der Arbeitskreis Beteiligungen des Hauptausschusses am 11.2.2014 erstmals getagt und zu TOP 3 die weitere Vorgehensweise, sowie insbesondere die Kosten und steuerlichen Risiken zur Verschmelzung, erörtert.

In dem Zusammenhang wurden  die Vor- und Nachteile der geplanten Verschmelzung erneut erörtert und unter verschiedenen Gesichtspunkten diskutiert:

Steuerliche Haltefrist bis 2017

Die steuerliche Haltefrist für die EON-Aktien, die durch Aufrechthaltung der KSB gewahrt wird, beträgt 7 Jahre. Derzeit befindet sich der Kreis Segeberg insoweit im 4. Jahr; Ende 2017 endet dieser Zeitraum.  Solange kann die KSB nicht liquidiert werden.

Laufende Kosten / Finanzierung

Bis dahin kann die KSB als „Briefkastenfirma“ weiter existieren. Einzig laufende Kosten werden die laufende Buchhaltung, die Erstellung / Testierung des Jahresabschlusses sowie dessen Veröffentlichungskosten sein.

Die KSB kann zur Begleichung laufender Kosten auf Forderungen gegenüber dem Kreis zurückgreifen. Diese betrugen Anfang 2014 ca. 180 T€. Selbst unter Berücksichtigung einer Verrechnung mit dem durch den Kreis Ende 2013 geleisteten Liquiditätsvorschusses , verbleibt noch ein Restbetrag in Höhe von ca. 120 T€, aus dem die - geringen -  laufenden Kosten beglichen werden könnten.

Geschäftsführungstätigkeit

Die Geschäftsführungstätigkeit besteht im Wesentlichen darin, die Erstellung / Prüfung des Jahresabschlusses sicherzustellen, die erforderlichen Gremienbeschlüsse herbeizuführen sowie die sonstigen Inhalte der Satzung entsprechend sicherzustellen. Da die KSB keinerlei operatives Geschäft entfaltet, sind der Arbeitshaushalt und daraus resultierende Aufwände entsprechend gering.

Kosten und Risiken Verschmelzung

Bei erneuter Betrachtung der Kosten, die für die Verschmelzung in den Wirtschaftsplan 2014 der KSB eingestellt wurden, ist festzuhalten, dass - trotz diverser Beratungskosten, die bereits in 2013 angefallen sind noch mit weiteren ca. 43,5 T€ Kosten zu kalkulieren ist. Hinzu treten noch ca. 25 T€ Kosten für einen etwaigen Verschmelzungsgewinn, dessen Eintrittswahrscheinlichkeit und Höhe zum aktuellen Zeitpunkt allerdings noch nicht abgeschätzt werden können.

Bewertung

Angesichts der vorstehenden Ausführungen ist der Arbeitskreis Beteiligungen zu dem Ergebnis gekommen, den im Dezember 2013 getroffenen  Beschluss zu modifizieren und über das Schicksal der KSB zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens ein Jahr vor Ablauf der steuerlichen Haltefristen (d.h. im 4. Quartal 2016), erneut zu beraten. Bis dahin soll die Beschlussfassung zur DrS 2013/156 ausgesetzt werden.

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