Drucksache - DrS/2013/089-2
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung des Beratungswesens im Kreis Segeberg ab dem Jahr 2015 ff.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Jan-Hauke Heinze
- Verfasser 1:
- Heinze, Jan Hauke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sozialausschuss
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13.02.2014
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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13.02.2014
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss/Der Sozialausschuss fasst folgende Beschlüsse,
- die Verwaltung wird mit der Durchführung einer Ausschreibung für die in Anlage 1 benannten Beratungsleistungen auf Grundlage der in Anlage 2 angefügten Vergabekonzeption und der in Anlage 5 aufgezeigten regionalen Verteilung beauftragt.
- dem Kreistag wird empfohlen, dass das jährliche Budget für Leistungen des Beratungswesens für die Jahre 2015- 2019 um jährlich 374.385,- EUR erhöht wird.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit der Drucksache 2013/089-1 wurden dem Jugendhilfe- sowie dem Sozialausschuss die rechtlichen Notwendigkeiten zur Durchführung einer Ausschreibung nach VOL/A- EG für die Vergabe der Beratungsleistungen (Anlage 1) im Kreis Segeberg in den Jahren 2015 ff. aufgezeigt. Weiterhin wurden erste fachliche bzw. inhaltliche Aspekte benannt, welche im Rahmen eines solchen Ausschreibungsverfahrens berücksichtigt werden sollten. Der Beschlussvorlage der Verwaltung wurde durch beide Ausschüsse gefolgt.
Gemäß der o.g. Beschlusslagen vom 31.10.2013 wurden seitdem unter Hinzuziehung von Herrn Dr. Schellenberg aus der Sozietät Heuking Kühn Lüer Wojtek die maßgeblichen Vergabekonzeption (Anlage 2) sowie die hieraus resultierenden Ausschreibungsunterlagen erarbeitet. Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen ist eine Bekanntgabe der konkreten Ausschreibungsunterlagen im Rahmen der öffentlichen Ausschusssitzung nicht möglich. Aus den Anlagen sind jedoch die weitere Zeitplanung (Anlage 3), die regionale Verteilung der Budgets (Anlage 4), sowie die einzelnen Fach- und Teillose (Anlage 5) für die Ausschreibung ersichtlich.
Nachfolgend wird auf die Berücksichtigung der am 31.10.2013 beschlossenen Punkte eingegangen.
Folgende Grundsätze sollten gemäß o.g. Beschluss berücksichtigt werden:
- Eine Veränderung der bisherigen Förderungspraxis ist notwendig.
- Im Rahmen der Neuvergabe von Beratungsleistungen besteht die Möglichkeit, neue inhaltliche Schwerpunkte zu setzen und neue fachliche Ansätze zu verfolgen.
- Die Verteilung der Kreismittel soll sich nicht an Institutionen ausrichten, sondern an regionalen Bedarfen der betroffenen Menschen.
Diese genannten Grundsätze sind durch verschiedene Maßnahmen bei der Vorbereitung der Ausschreibung berücksichtigt worden.
So wird als neuer fachlicher Aspekt u.a. die aufsuchende Erbringung von Beratungsleistungen im häuslichen Umfeld der Ratsuchenden erstmals explizit ermöglicht werden.
Die gravierendste Veränderung zur bisherigen Förderung ergibt sich beim regionalen Zuschnitt der Einzugsbereiche der einzelnen Beratungsstandorte. Dieser Zuschnitt erfolgt zukünftig anhand der in der Sozialraumorientierung gefundenen Regionen (Anlage 6).
Die Höhe der in den jeweiligen Regionen zur Verfügung stehenden Budgets ist anhand differenzierter Sozialdaten sowie auf Grundlage der Statistiken der Beratungsstellen über die Herkunftsorte der Ratsuchenden ermittelt worden. Die Budgets der einzelnen Regionen und Beratungsangebote ergeben sich aus der Anlage 4.
Neben den drei benannten Grundsätzen sollten weitere Punkte berücksichtigt werden. Im Folgenden wird auf die einzelnen Punkte eingegangen:
a) Die Beratungsleistungen werden gemäß den Planungsräumen Nord, West und Ost, sowie der Stadt Norderstedt bemessen und regional vergeben.
Stand: vollständig umgesetzt
b) Pro Planungsraum wird die Position eines „Dachträgers“ ausgeschrieben. welche sämtliche im Planungsraum zu erbringenden Beratungsleistungen umfasst. Der Dachträger erhält den Auftrag, sämtliche im Planungsraum ausgeschriebenen Leistungen durch eigene Angebote abzudecken oder andere Anbieter mit der Leistungserbringung zu beauftragen.
Stand: Von der Idee eines „Dachträgers“ im Sinne einer alleinigen Erbringung aller Beratungsleistungen durch einen einzelnen Träger wurde Abstand genommen.
Begründung: Aus zwischenzeitlichen Ausschusssitzungen und Gesprächen
mit der Politik wurde erkannt, dass diese Vision politisch eher nicht gewünscht ist. Zudem gibt es steuerrechtliche Bedenken gegen die Beauftragung von Subunternehmern durch einen Dachträger.
c) Die ausgewählten Dachträger sollen für alle, ihre eigenen bzw. weitervergebenden Beratungsangebote, zentrale Räumlichkeiten, im Sinne eines Beratungszentrums, zur Verfügung stellen bzw. anmieten. Für das Jugendamt sollen ebenfalls Räume bereitgestellt werden, welche jedoch eigenständig angemietet werden.
Stand: siehe b), entfällt entgegen der ursprünglichen Planung
d) Die Dachträger betreiben zentrale Anlaufstellen (Front- Office) in den Beratungszentren, welche auch Dienstleistungen für das Jugendamt erbringen.
Stand: siehe b), Dachträger entfällt entgegen der ursprünglichen Planung. Dier Weiterbetrieb bzw. die Neueinrichtung der Front- Offices bleiben hiervon unberührt. Auf die Leistungen des Front- Office können sich alle Träger als zusätzliches Los zu einer Beratungsleistung an den betroffenen Standorten bewerben. Eine separate Vergabe dieser Leistungen an einen Träger der keine sonstige Beratungsleistung an dem jeweiligen Standort anbietet scheidet aus.
Alternativ können die Front- Offices auch durch Kreispersonal besetzt werden, sofern die hierfür personalwirtschaftlichen Voraussetzungen (Stellenplan und Personalkosten) bereitgestellt werden. Bei dieser Alternative wäre eine Vergabe im Ausschreibungsverfahren hinfällig.
e) Es wird pro Planungsraum ein Kuratorium eingerichtet. Das Kuratorium soll 1x jährlich zusammentreten und die Entwicklung der Beratungsleistungen im jeweiligen Planungsraum begleiten. Das Kuratorium besteht aus dem Dachträger, ggf. den vom Dachträger beauftragten Beratungsträger, jeweils einem Vertreter der Fraktionen im Kreistag, dem jeweiligen Regionalverantwortlichen des Allgemeinen Sozialen Dienstes, einer Fachdienstleitung aus dem Bereich Soziales, der Jugendamtsleitung sowie der Fachbereichsleitung III.
Stand: Die Einrichtung eines Kuratoriums wird grundsätzlich aufrechterhalten. Anstelle des Dachträgers werden jedoch alle in der jeweiligen Region beauftragten Träger in dem Kuratorium berücksichtigt. Zu den Kuratoriumssitzungen lädt der Fachbereich III –Soziales, Jugend, Bildung- ein.
f) Die zu vergebenden Leistungen sollen zukünftig auch als aufsuchendes Angebot erbracht werden.
Stand: vollständig berücksichtigt
g) Die kommunalen Begleitmaßnahmen „Suchtberatung“ und „Haushalts- und Finanzkompetenz“ sollen im Paket mit regulären Beratungsangeboten der Sucht- und Schuldnerberatung ausgeschrieben werden. In den Verträgen sind Außensprechstunden in den Standorten des Jobcenters aufzunehmen.
Stand: vollständig berücksichtigt
h) Die kommunale Begleitmaßnahme „Wohnungslosennotberatung“ soll separat vergeben werden.
Stand: vollständig berücksichtigt
i) Die Beratungsleistungen sollen weitgehend in Beratungszentren (ehemals „Familienbüros“) zentral gebündelt werden. In diesen Beratungszentren sollen auch die Regionalteams des Allgemeinen Sozialen Dienst untergebracht sein. Beratungsangebote, welche nicht in einem Beratungszentrum untergebracht werden können, sollen Außensprechstunden in den Beratungszentren anbieten.
Stand: berücksichtigt, wo örtlich möglich
j) Die Laufzeit der Verträge soll mindestens 5 Jahre betragen. Eine Wiederbefassung in den politischen Gremien wäre im 3./4. Quartal 2018 notwendig.
Stand: vollständig berücksichtigt
k) Die Ausschreibung soll anhand von Leistungsumfängen erfolgen und nicht anhand von Finanz- Budgets.
Stand: Entgegen der ursprünglichen Planung sollen Finanzbudgets vorgegeben werden, um eine Deckelung der Kosten zu ermöglichen. Zur Sicherstellung eines ausreichenden Leistungsumfangs wird in den Ausschreibungsunterlagen eine Mindestanzahl von Beratungskontakten vorgegeben.
l) Es wird ein Prüfrecht des Kreises gegenüber dem Dachträger, aber auch gegenüber ggf. von diesem beauftragten weiteren Beratungsträgern, festgeschrieben.
Stand: Es werden vertraglich weitgehende Nachweispflichten und Prüfrechte mit den berücksichtigten Trägern geregelt.
m) Das Angebot der Schwangerschaftskonfliktberatung wird an den originär zuständigen Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit bzw. den FB IV –Gesundheit für Mensch und Tier- übergeben. Im Rahmen der dortigen Verhandlungen würde auf die Aufrechterhaltung der bisherigen Außensprechstunden in den Beratungszentren Bad Bramstedt und Bornhöved hingewirkt werden.
Stand: Die Überführung an den FB IV bzw. den Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit ist abschließend vorbereitet.
Alle vorgenannten Punkte sind entsprechend in die der Ausschreibung zu Grunde liegende Vergabekonzeption (Anlage 2) eingeflossen und berücksichtigt worden. Die Vergabekonzeption ist die maßgebliche Handlungsrichtlinie bei der Anfertigung der Ausschreibungsunterlagen.
Zusätzlich zu den o.g. Grundsätzen und Rahmenbedingungen hält die Verwaltung eine pauschale Erhöhung des zur Verfügung gestellten Budgets um 15 % zur Abgeltung gestiegener Personal- und Sachkosten für angemessen. Die pauschale Anpassung deckt sämtliche Kostensteigerungen in dem Zeitraum 2007- 2019 ab und ist mit 1,25 % p.a. als ausreichend zu betrachten. Weiterhin müssen die Budgets im Bereich der Fachberatung gegen sexuelle Gewalt und der Wohnungslosennotberatung bedarfsgerecht erhöht werden. Unter Berücksichtigung der benannten Erfordernisse ergäbe sich mithin eine Erhöhung um 374.385,- EUR p.a. von 1.962.821,- EUR p.a. auf dann 2.337.207 EUR p.a.. Die vorgenannten Angaben ergeben sich ebenfalls aus der Anlage 4.
Bei einer positiven Beschlussfassung wäre eine Veröffentlichung der Ausschreibungsunterlagen für Donnerstag, den 20. Februar, geplant. Der weitere Ablauf ergibt sich aus der Anlage 3. Demnach wäre eine abschließende Beschlussfassung über das Ergebnis des Ausschreibungsverfahrens in der Sitzung des Kreistages am 22.05.2014 möglich.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
x | Ja: |
x | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| Bereitstellung eines jährlichen Budgets in Höhe von 2.337.207,- EUR p.a. in 2015- 2019. Der bisherige Ansatz wäre um 374.385,- EUR p.a. zu erhöhen |
| Mittelbereitstellung | |
x | Teilplan: 3121, 315, 363, 367 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
x | Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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14,1 kB
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28,4 kB
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31,6 kB
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5
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38,7 kB
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294,8 kB
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