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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2014/001

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

  1. Projektentstehung

 

Mit der Drucksache/2013/057 hat der Fachdienst „Kita, Jugend, Schule, Kultur“ mit Erstellungsdatum vom 11.04.2013 einen Sachverhaltsbericht in den Jugendhilfeausschuss (25.04.2013) und den Hauptausschuss (14.05.2013) gegeben.

 

Auszug aus obiger Drucksache:

Die Kindertagesbetreuung hat in den vergangenen Jahren in zunehmendem Maße an Bedeutung gewonnen. Dies ist vor allem an dem starken Ausbau des Betreuungsangebotes für unter dreijährige Kinder abzulesen. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gewinnt insbesondere vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels eine zusätzliche Dimension. Je nach konkreter betrieblicher Situation ist es daher erforderlich, dass ebenfalls die Arbeitgeber die Betreuung der Kinder ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter berücksichtigen und ggf. selbst konkrete Betreuungsmöglichkeiten entwickeln und/oder unterstützen.

 

Vor diesem Hintergrund ist im Herbst des vergangenen Jahres eine Befragung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung durchgeführt worden. In einem ersten Schritt ist die Anzahl der Kinder abgefragt worden, um die Altersgruppen und somit die möglichen Betreuungsangebote ermitteln zu können. Die genauen zahlenmäßigen Ergebnisse der gesamten Umfrage sind der Anlage dieser Vorlage zu entnehmen.

 

Weiterhin sind die Betreuungswünsche und -bedürfnisse abgefragt worden. Welche Schritte werden vom Kreis Segeberg als Arbeitgeber erwartet? Die Antworten zeigen drei mögliche Handlungsfelder für den Kreis Segeberg als Arbeitsgeber auf:

 

Die Notfallbetreuung,

die Betreuung während der Ferienzeit und die regelmäßige

ganztägige Betreuung.

 

Entsprechende Betreuungsangebote sind insbesondere für Eltern mit Kindern unter drei Jahren interessant. Hier sprechen sich gut die Hälfte der Befragten für ein ganztägiges Betreuungsangebot aus. Nahezu alle beim Kreis beschäftigten Eltern mit Kindern dieser Altersgruppe sehen eine betriebliche Kinderbetreuung positiv.

 

 

Für die Notfallbetreuung wird momentan von der Diakonie Altholstein ein Stiftungskonzept erarbeitet, dass sich an Unternehmen und andere Institutionen in der Region Neumünster / Segeberg richtet und bei einem kurzfristigen Ausfall der regulären Kinderbetreuung einspringen kann. Bei ungeplanten längeren Arbeitszeiten aufgrund von Besprechungen und sonstigen Terminen kann ebenfalls die Betreuung der Kinder sichergestellt werden. Der Kreis Segeberg hat die Möglichkeit, sich als Betrieb im Interesse der eigenen Beschäftigten an diesem Betreuungskonzept zu beteiligen, damit unvorhersehbare Betreuungserfordernisse sehr kurzfristig abgedeckt werden können.

 

 

Bei der Ferienbetreuung sind insbesondere Angebote während der Sommerferien für die Eltern interessant. Hier werden aktuell in Zusammenarbeit mit der JugendAkademie Segeberg Betreuungsmöglichkeiten erarbeitet. Diese könnten sich als einwöchige Kurse halbtags oder ganztags an verschiedene Altersgruppen, z.B. an 6- bis 12-jährige Kinder, richten. Die Ferienzeiten der Kindertagesstätten könnten somit ebenfalls zu einem Teil abgedeckt werden. Dieses Angebot könnte je nach Nachfrage über die Jahre ausgebaut und erweitert werden.

Die möglichen Angebote und die konkrete weitere Ausgestaltung werden in enger Abstimmung der Fachbereiche I und III mit der Verwaltungsführung erfolgen.

 

 

Das dritte Handlungsfeld, die Organisation, Bereitstellung und/oder Mitfinanzierung einer betrieblichen ganztägigen Kinderbetreuung für die Beschäftigten der Kreisverwaltung, erfordert umfangreichere Vorüberlegungen und die Einbindung verschiedener möglicher Beteiligter. Hier sind erste Prüfschritte unternommen worden, um zu einer ersten Abstimmung über alternative Betriebs- und Einrichtungsformen zu kommen. Erste Ergebnisse können voraussichtlich zum Jahresende 2013 erwartet werden.

 

 

Diese Vorlage dient der frühzeitigen Information. Für die konkreten Maßnahmen in der Kindertagesbetreuung werden entsprechende Beschlussvorlagen in die Gremien gegeben.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss begrüßt die Überlegungen zur betrieblichen Kindertagesbetreuung beim Kreis Segeberg im Interesse eines familienfreundlichen Betriebes. Die Verwaltung wird aufgefordert, die angedachten Maßnahmen zu konkretisieren und weitere Umsetzungsschritte in die Gremien einzuspeisen.

 

 

Mit Datum vom 14.05.2013 wurde im Hauptausschuss nachfolgender Beschluss gefasst:

 

Beschluss:

Der Ausschuss begrüßt die Überlegungen zur betrieblichen Kindertagesbetreuung beim Kreis Segeberg im Interesse eines familienfreundlichen Betriebes. Die Verwaltung wird aufgefordert, die angedachten Maßnahmen zu konkretisieren und weitere Umsetzungsschritte in die Gremien einzuspeisen.

 

Vorab ist:

 

- der Bedarf zu ermitteln,

- die Machbarkeit und Finanzierungsmöglichkeiten zu eruieren,

- mögliche Rechtsformen zu prüfen und

- Vorschläge für einen möglichen (Weg) zu unterbreiten.

 

Die Eröffnung sollte zur Jahresmitte 2015 angestrebt werden.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

Zustimmung: 12 Ablehnung: - Enthaltung: -

 

 

  1. Projektdefinition

 

Aus der vorgenannten Entstehungsgeschichte und der Beschlusslage ergibt sich bereits die Projektdefinition mit den abzuarbeitenden Bestimmungsgrößen.

 

 

  1. Aktueller Sachverhalt

 

Notfallbetreuung

Wie bereits oben angesprochen, ist von der Diakonie Altholstein ein Stiftungskonzept erarbeitet, dass sich an Unternehmen und andere Institutionen in der Region Neumünster / Segeberg richtet und bei einem kurzfristigen Ausfall der regulären Kinderbetreuung einspringen kann.

In zwei Unternehmenskonferenzen (05.06.2013 und 13.08.2013), zu denen die Diakonie Altholstein eingeladen hat, wurden die näheren Inhalte zu einer Stiftungsgründung erörtert. Seitens des Kreises Segeberg stellten sich dabei zwei Fragen.

 

Frage 1:

Ist die über eine Stiftungsgründung zu realisierende Notfallbetreuung von der Kreisverwaltung Segeberg in der angedachten und dann später auch angebotenen Form zu nutzen?

Diese Frage kann eindeutig bejaht werden. Insofern ist sichergestellt, dass der Kreis von der angebotenen Dienstleistung Notfallbetreuung als Endabnehmer profitieren kann, da sie ihm zugänglich sein wird.

 

Frage 2:

Sollte bzw. darf der Kreis Segeberg sich als Stiftungsgründungsmitglied bei der noch zu gründenden Stiftung mit einer entsprechenden Finanzeinlage einbringen?

Aus Imagegründen ist es grundsätzlich natürlich dienlich, sich in eine entsprechende Stiftung als Gründungsmitglied einzubringen. Dabei spielen natürlich neben der Notfallbetreuung in seiner Grundausrichtung, auch Wettbewerbsvorteile bei der Personalgewinnung eine nicht unbedeutende Rolle.

 

Bei einer rechtlichen Prüfung der Rolle des Kreises Segeberg als Stiftungsgründungsmitglied hingegen, sieht es schon anders aus. Die erforderlichen Voraussetzungen nach § 89 Abs. 3 GO um als Stiftungsgründungsmitglied aufzutreten sind nicht erfüllt (siehe auch Gutachten der Kanzlei Weißleder und Ewer).

Nachfolgend werden die Punkte kurz aufgelistet, die den Kreis Segeberg daran hindern Stiftungsgründungsmitglied zu werden, ohne diese im Detail abschließend zu behandeln.

 

  • Die Stiftung hat ihren Sitz nicht im Kreis Segeberg (hier könnte argumentativ noch am ehesten trotzdem eine positive Position gefunden werden um Stiftungsmitglied zu werden),
  • Der Stiftungszweck ist keine dem Kreis originär obliegende Aufgabe,
  • Die Finanzeinlage für die Stiftung ist rechtlich wie eine Schenkung zu betrachten, das Geld ist für den Kreis unwiederbringlich seinem direkten Zugriff entzogen.
  • Die Dienstleistung kann auch  ohne Stifterrolle über die Stiftung und auch andere Institutionen oder Einrichtungen/Dienstleister durch den Kreis als Endnutzer bezogen bzw. in Anspruch genommen werden.
  • Der Einfluss auf das Dienstleistungsportfolio in Sachen Notfallbetreuung dürfte über die Endverbraucherfunktion größer sein als über die Stiftereigenschaft.

 

Aufgrund der o. a. rechtlichen Hindernisse wird nach Rücksprache mit der Fachbereichsleitung I davon abgesehen, bei der in Rede stehenden Stiftung eine Rolle als Gründungsmitglied einzunehmen.

 

Bevor man abschließend zur einer Inanspruchnahme der über eine solche Stiftung realisierten Notfallbetreuung kommt, erscheint es zudem sinnvoll, zu prüfen, ob derartige Dienstleistungen nicht auch bei Dritten zu günstigeren Konditionen bezogen werden können bzw. bei entsprechender Angebotslage müssen (Stichwort: Vergaberecht). Davon losgelöst bleibt das über die Stiftung zu realisierende Angebot der Notfallbetreuung ein aus Sicht des Kreises interessantes Angebotsportfolio.

 

In dem Termin zur 2. Unternehmerkonferenz am 13. August 2013 bei der Fa. Sauer Danfoss in Neumünster gab es seitens des Teilnehmerkreises noch Änderungswünsche zum bis dahin vorliegenden „Satzungsentwurf zur Stiftung“ und der „Vereinbarung zwischen Gründungsstifter/innen und Stiftung“.

Diese Änderungen wurden zwischenzeitlich durch die Diakonie Altholstein eingearbeitet und nebst Einladung zu einem Stiftungsgründungstermin per Mail mit Datum vom 30.08.2013 versandt.

 

Der Stiftungsgründungstermin fand am 27. September 2013 um 11.30 Uhr bei den Stadtwerken Neumünster, Bismarckstr. 51, 24534 Neumünster statt.

 

Nach Gründung der Stiftung „Beruf und Familie Neumünster Segeberg“ und Realisierung des Angebotsportfolios (insbesondere der Notfallbetreuung) ist hierin eine mögliche Nutzungsvariante für die Kreisverwaltung Segeberg entsprechend der Drucksache 2013/057 zu sehen. Alternativen sind jedoch zu berücksichtigen.

 

Ebenfalls bezugnehmend auf die vorgenannte Drucksache  stehen derzeit die Bereiche Ferienbetreuung und die ganztägige Betreuung im Fokus weiterer Überlegungen und Planungen.

 

Wie bereits oben erwähnt gibt es zwischen dem Jugendamt und der Jugendakademie bereits Gespräche in Sachen Ferienbetreuung.

 

 

  1. Projektplanung

 

Lenkungsgruppe

 

Es wird eine Lenkungsgruppe, bestehend aus

 

  • Fachbereichsleitung I
  • Jugendamtsleitung
  • und einer/eines Vertreterin/Vertreters des Gesamtpersonalrates
  • Gleichstellungsbeauftragte

 

eingesetzt.

 

Die Lenkungsgruppe bestellt die Projektleitung und Projektteammitglieder.

 

Projektteam

 

Um die Themenbereiche insgesamt adäquat weiterbearbeiten zu können ist eine Arbeits- bzw. Projektteamgruppe zusammen zu stellen.

In dieser Projektgruppe sind nach derzeitigem Stand die nachfolgend genannten Organisationseinheiten bzw. Funktionsträger vertreten:

 

  • Hilfeplanung
  • 51.10 Fachdienst Kita, Jugend, Schule, Kultur
  • 11.00 Fachdienst Personal und Organisation
  • Gesamtpersonalrat
  • sowie bei Bedarf sinnvolle, zum Teil zeitlich befristete Ergänzung mit „Fachleuten“ (auch Juristen etc.)

 

Folgende Themen sind dabei zu berücksichtigen und soweit erforderlich inhaltlich aufzuarbeiten (keine abschließende Aufzählung):

 

  • Akquise und Kontaktaufnahme zu weiteren Arbeitgebern/Interessierten
  • Ermittlung und Verifizierung der gemeinsamen Bedarfssituation
  • Ermittlung von Mindestanforderungen an das jeweilig gewünschte Leistungsportfolio (der Dienstleistung)
  • Erarbeitung von Konzepten und damit verbundenen Kosten
  • Prüfung von wirtschaftlichen und/oder rechtlichen Voraussetzungen/Einschränkungen
  • Konkreter Entscheidungsvorschlag für die Politik

 

 

  1. Projektdurchführung

 

Eine detaillierte Planung des Projektverlaufes mit den Inhalten:

 

  • Identifizierung von Einzelprojektphasen
  • Entwicklung einer Zeitschiene
  • Konkretisierung von Meilensteinen
  • Vergabe von Zuständigkeiten und/oder Verteilung von Arbeitspaketen
  • Vereinbarung von Fach-, Zeit- und Finanzzielen
  • etc.

 

erfolgt den Richtlinien entsprechend durch Projektleitung und Projektteammitgliedern gemeinsam. Die Lenkungsgruppe erhält darüber die erforderlichen Informationen (unter anderem auch in Form der Anlagen zu den Projektrichtlinien).

 

 

  1. Projektevaluierung und Implementierung

 

Das Projekt wird unabhängig vom Endergebnis dokumentiert/beschrieben und bewertet (Aussagen zu Ressourcen, Fristen, der Aufgabenstellung selbst etc.).

 

Bei positiven und umsetzbaren Ergebnissen erfolgt dann, in Abhängigkeit von den zuständigen Entscheidungsgremien, eine Umsetzung im Alltagsbetrieb.

 

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