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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2013/229

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die in der Anlage beigefügte Richtlinie des Kreises Segeberg für die Sprachförderung in Kindertageseinrichtungen rückwirkend zum 01.01.2014.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Sprachförderung in Kindertageseinrichtungen war bis zum 31.12.2013 zusammen mit der Betriebskostenförderung in Kindertageseinrichtungen in einer Richtlinie geregelt. Diese Richtlinie muss für die Betriebskostenförderung neu gefasst werden (siehe gesonderter Tagesordnungspunkt). Die Richtlinie für die Sprachförderung in Kindertageseinrichtungen muss aus folgenden Gründen für 2014 selbstständig gefasst werden:

  1. Da die Landesmittel für die Sprachförderung separat aufgrund eigener Rechtsnorm  (§ 34 Finanzausgleichsgesetz, FAG) dem Kreis zur Weiterleitung zugewiesen werden, ist es sinnvoll, die Sprachförderung in einer gesonderten Richtlinie zu regeln.

 

  1. Die Erfahrung in 2013 hat gezeigt, dass das Leistungspunktesystem der Betriebskostenförderung nur schwer Anwendung auf die Sprachförderung finden kann. Die Berechnung der Zuwendung soll künftig wie folgt geschehen:                                  Die angemeldeten Gruppen pro Einrichtung einschließlich evtl. Änderungsanträge werden mit der Anzahl der Monate multipliziert, in der mindestens 60 Stunden Sprachförderung im Jahr erteilt werden sollen (grundsätzlich 12 Monate). Die jeweiligen Ergebnisse werden insgesamt aufsummiert. Die gesamte Fördermasse eines Jahres wird dann durch diese Summe geteilt. Mit dem Ergebnis wird pro Einrichtung das Ergebnis aus Satz 1 (Gruppen, Monate) multipliziert.

 

  1. Die Auszahlung erfolgt in zwei Raten. Die erste Rate von 7/12 wird im März/April eines Jahres aufgrund vorläufiger Berechnung als Abschlag gezahlt. Die zweite Rate von 5/12 wird nach endgültiger Berechnung im September/Oktober gezahlt.

 

  1. Damit diese Richtlinie auf das Kalenderjahr 2014 Anwendung finden kann, muss sie rückwirkend zum 01.01.2014 in Kraft treten.
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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

X

Nein

(Durchlaufende Landesmittel)

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

X

Teilplan: 365

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

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Anlagen

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