Drucksache - DrS/2013/229
Grunddaten
- Betreff:
-
Richtlinie für die Förderung der Sprachbildung in Kindertageseinrichtungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Frank Brinker
- Verfasser 1:
- Herr Brinker
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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15.01.2014
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Sprachförderung in Kindertageseinrichtungen war bis zum 31.12.2013 zusammen mit der Betriebskostenförderung in Kindertageseinrichtungen in einer Richtlinie geregelt. Diese Richtlinie muss für die Betriebskostenförderung neu gefasst werden (siehe gesonderter Tagesordnungspunkt). Die Richtlinie für die Sprachförderung in Kindertageseinrichtungen muss aus folgenden Gründen für 2014 selbstständig gefasst werden:
- Da die Landesmittel für die Sprachförderung separat aufgrund eigener Rechtsnorm (§ 34 Finanzausgleichsgesetz, FAG) dem Kreis zur Weiterleitung zugewiesen werden, ist es sinnvoll, die Sprachförderung in einer gesonderten Richtlinie zu regeln.
- Die Erfahrung in 2013 hat gezeigt, dass das Leistungspunktesystem der Betriebskostenförderung nur schwer Anwendung auf die Sprachförderung finden kann. Die Berechnung der Zuwendung soll künftig wie folgt geschehen: Die angemeldeten Gruppen pro Einrichtung einschließlich evtl. Änderungsanträge werden mit der Anzahl der Monate multipliziert, in der mindestens 60 Stunden Sprachförderung im Jahr erteilt werden sollen (grundsätzlich 12 Monate). Die jeweiligen Ergebnisse werden insgesamt aufsummiert. Die gesamte Fördermasse eines Jahres wird dann durch diese Summe geteilt. Mit dem Ergebnis wird pro Einrichtung das Ergebnis aus Satz 1 (Gruppen, Monate) multipliziert.
- Die Auszahlung erfolgt in zwei Raten. Die erste Rate von 7/12 wird im März/April eines Jahres aufgrund vorläufiger Berechnung als Abschlag gezahlt. Die zweite Rate von 5/12 wird nach endgültiger Berechnung im September/Oktober gezahlt.
- Damit diese Richtlinie auf das Kalenderjahr 2014 Anwendung finden kann, muss sie rückwirkend zum 01.01.2014 in Kraft treten.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
X | Nein |
(Durchlaufende Landesmittel)
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
X | Teilplan: 365 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
X | Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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95,4 kB
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