Bericht der Verwaltung - DrS/2013/224
Grunddaten
- Betreff:
-
Bericht zur Förderung der Betriebskosten, der Qualität und der Sprachbildung im Jahr 2013
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Bericht der Verwaltung
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Frank Brinker
- Verfasser 1:
- Danger, Elvira
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
|
15.01.2014
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Grundsätzliches:
Nach § 25 Abs. 2 KiTaG[1] und § 25 FAG2 beteiligt sich das Land Schleswig-Holstein an den Betriebskosten von Kindertageseinrichtungen und institutionellen Tagespflegestellen. Seit 2009 werden zusätzliche Bundes- und Landesmittel speziell zur Betriebskostenförderung von Plätzen für Kinder unter drei Jahren in Kindertages-einrichtungen zur Verfügung gestellt, vgl. § 33 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 FAG. Daneben kann das Land ab 2013 nach Maßgabe des Haushalts zusätzliche U 3 - Mittel zur Verfügung stellen, vgl. § 33 Abs. 2 Satz 2 FAG. Dieses betrifft die Mittel entsprechend der Vereinbarung zwischen Land und Kommunen (Konnexität) vom 10.12.2012. Hierbei sind auch auf kommunaler Ebene entstehende Ausgaben zuwendungsfähig. Außerdem stellt das Land Mittel zur Förderung der Sprachbildung in Kindertageseinrichtungen gemäß § 34 FAG bereit.
Die gesamte Landeszuweisung für den Kreis Segeberg betrug im Jahr 2013 rd. 14,3 Mio. Euro (14.300.696,92 Euro, davon 7/12 als erste Rate = 7.511.071,22 Euro und 5/12 als zweite Rate = 6.789.625,70 Euro).
Die Betriebskostenförderung durch den Kreis Segeberg (gemäß § 25 Abs. 1 KiTaG) betrug 1.716.000,00 Euro (rd. 12,32 % der Gesamtzuwendung 2013).
Die Verteilung der Gesamtmittel erfolgte aufgrund der „Richtlinie des Kreises Segeberg für die Betriebskostenförderung sowie Förderung der Sprachbildung in Kindertageseinrichtungen“ vom 05.03.2013 nach dem Leistungspunktesystem.
2013 wurde die bestehende Förderrichtlinie geändert wegen
- erheblich gestiegener U 3 - Mittel (dadurch Erhöhung der Gruppenfaktoren für U 3 - Gruppen sowie Neudefinierung der Kreisförderung)
- Einbeziehung der Qualität durch ein flexibles Kriterium als Projektförderung
- hoher Rückflüsse bei der Sprachbildung
- Änderungen beim Verfahren.
Ich verweise auf den Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 28.02.2013.
Betriebskostenförderung einschließlich U 3 - Förderung
Für 2013 standen bereit (zur endgültigen Berechnung):
Betriebskostenförderung 2013 – Landesmittel 7.507.123,01 Euro
+ U 3 - Förderung 2013 – Landes- und Bundesmittel4.993.257,32 Euro
+ U 3 - Förderung – zusätzliche Landesmittel1.424.574,83 Euro
+ Betriebskostenförderung 2013 – Kreismittel1.716.000,00 Euro
+ Rückflüsse durch Korrekturbescheide für 2012 3.670,35 Euro
- Kostenausgleichszahlungen für Hbg. KiTas 2012/2013 11.115,99 Euro
Fördermasse für 2013 15.633.509,52 Euro.
Die Zuwendungen wurden in zwei Raten ausgezahlt: Anfang Juli 5/12 als Abschlag aufgrund vorläufiger Berechnung (ohne die zusätzlichen Landesmittel ab 01.08.2013) sowie Ende Oktober 2013 die restlichen 7/12. Zur endgültigen Berechnung wurden erstmalig Nachtragsanträge wegen Änderungen (insbesondere neue Gruppen) bis zum 01.09.2013 berücksichtigt.
2013 wurde die Förderungsmöglichkeit als „Integrations-Anschlussgruppe“ (IG/Ü3) geschaffen, mit 15 Plätzen und dem Gruppenfaktor 1,78. Damit sollte Einrichtungen entgegen gekommen werden, welche vor oder nach einer Integrationsgruppe (IG) in einer Regelgruppe Kinder mit Integrationsbedarf weiter betreuen und dafür zwei Kita-Kräfte benötigen. Eine sachlich gerechtfertigte Einordnung erwies sich in der Praxis jedoch als schwierig und läuft einer Vereinfachung des Förderungssystems entgegen.
Zur endgültigen Berechnung der Zuwendungen 2013 mussten die Gruppenfaktoren für Gruppen mit U 3 - Kindern angepasst werden. Außerdem wurde für altersgemischte Gruppen (durchschnittlich fünf U 3 - Kinder) der Erhöhungsanteil durch die U 3 - Mittel korrigiert. Die Änderungen wurden dem Jugendhilfeausschuss berichtet, vgl. Anlage zur Niederschrift vom 31.10.2013.
Die Gruppenfaktoren wurden im Einzelnen wie folgt angepasst:
- Krippengruppe - 5,00 statt 5,50
- Altersgemischte Gruppe - 2,89 statt 2,40
- Kindergartenähnliche altersgemischte Gruppe – 2,60 (90 % von 2,89) statt 2,16
- Tagespflegegruppe U 3 - 4,00 statt 4,50.
Bei der Verteilung von rd. 15,6 Mio. Gesamtmittel 2013 entfielen rd. 7,2 Mio. Euro auf U 3 - Plätze und rd. 8,4 Mio. Euro auf alle übrigen Plätze, vgl. o. a. Anlage. Die Konnexitätsmittel von rd. 1,4 Mio. Euro ab August 2013 wurden im Rahmen des Leistungspunktesystems voll auf U 3 - Plätze in Krippen und altersgemischten Gruppen mitverteilt. Im Jahr 2014 werden die ursprünglichen U 3 - Mittel und insbesondere die Konnexitätsmittel ansteigen. 2014 wird auch dafür Sorge zu tragen sein, dass die übrigen Plätze für Kinder über drei Jahre angemessen gefördert werden.
Beim Land wurden Haushaltsmittel aus dem Aktionsprogramm U 3 nicht abgerufen. Daher erhielt der Kreis Segeberg am 10.12.2013 noch eine Zuweisung über 119.708,97 Euro als weiteren Betriebskostenzuschuss U 3. Da dieser Betrag 2013 nicht mehr verteilt werden konnte, ist er auf das Jahr 2014 zu übertragen und dann auf die U 3 - Plätze mit zu verteilen.
Qualitätsförderung
2013 wurde mit einer Förderung zur Qualitätsverbesserung in Kindertageseinrichtun-gen im Rahmen der Betriebskostenförderung begonnen. Diese erfolgte durch ein flexibles Kriterium als Projektförderung im Sinne einer Bestenauslese. Im Einzelnen verweise ich auf die Förderrichtlinie. Das Thema lautete: Ausgestaltung der Erziehungspartnerschaften mit Eltern. Sämtliche Träger und Einrichtungen wurden darüber am 07.03.2013 mit Rundschreiben (E-Mail) vorab informiert.
Insgesamt haben sich 19 Kindertageseinrichtungen von 15 Trägern beworben. Hiervon konnten zwei Bewerbungen aufgrund der Ausschlussfrist 15.05. nicht berücksichtigt werden. Die Verwaltung erstellte auf Grundlage der aktuellen Fachliteratur einen Kriterienkatalog zu den fünf Formen der Elternarbeit, ebenso einen Vorschlag zur Bewertung nach einem Punktesystem. Für jede der im Kriterienkatalog genannten Formen der Elternarbeit konnten jeweils 10 Punkte vergeben werden; die besondere Herausarbeitung einer Form der Elternarbeit konnte mit jeweils 10 Punkten bewertet werden, so dass formal insgesamt 100 Punkte als Höchstpunktzahl je Einrichtung erreicht werden konnten.
Das aus sieben Personen bestehende Auswahlgremium mit Vertretern aus Politik und Kreiselternvertretung wählte am 13.08.2013 die Projekte für die Qualitätsförderung aus. Die Auswahl erfolgte - nach einer mündlichen Vorstellung - durch das o. a. Punktesystem anhand des Kriterienkataloges. Es mussten mindestens 55 Punkte erreicht werden. Von den 17 fristgerecht eingegangenen Bewerbungen erreichten 11 mindestens 55 Punkte und erfüllten die Förderkriterien.
Es wurden die Bewerbungen folgender Einrichtungen ausgewählt:
- Kindergarten Dörpshus, Groß Niendorf
- Kindertagesstätte Schulstraße, Henstedt-Ulzburg
- Integrationskindergarten Regenbogenkinder, Norderstedt
- Waldorfkindergarten, Norderstedt
- Kindergarten Rasselbande, Neuengörs
- Waldorfkindergarten, Kaltenkirchen
- Kindertagesstätte Sonnenschein, Kisdorf
- Ev. Kindertagesstätte, Boostedt
- Kindertagesstätte Streifenentenclub, Norderstedt
- Kindertagesstätte Eris Arche, Bornhöved
- Ev. Regenbogenkindergarten, Leezen.
Diese Kindertageseinrichtungen erhielten bei der endgültigen Berechnung der Betriebskostenförderung zusätzlich jeweils 1.000 Leistungspunkte. Bei einem Wert von 7,81666 Euro pro Punkt betrug der jeweilige Zuwendungsanteil für Qualität 7.816,66 Euro. Insgesamt wurden somit rd. 86.000 Euro im Rahmen des Leistungs-punktesystems verteilt. Bislang war keine Zweckbindung vorgesehen. In den Förderbescheiden wurde angegeben, dass die Kommunen gebeten werden, den Zuwendungsanteil der Qualitätsförderung 2013 bei der Berechnung ihres Defizit-Ausgleiches nicht zu berücksichtigen. Ob dieses aufgrund der zwischen den Kita-Trägern und Kommunen bestehenden Verträge möglich ist, bleibt abzuwarten.
Nach den Erfahrungen im Jahr 2013 ist die Projektförderung, die ja ursprünglich nur als ergänzendes Element gedacht war, kritisch zu betrachten. Der Verwaltungs-aufwand ist im Verhältnis zur Fördersumme sehr hoch. Für 2014 sollte die Projekt-förderung in modifizierter Form noch beibehalten werden, bis die Qualitätsförderung neu geregelt wird.
Sprachbildung
Die Förderung der Sprachbildung wurde 2012 in die Förderrichtlinie integriert. Dabei war es nur bedingt möglich, diese in das Leistungspunktesystem einzubinden.
Gefördert wurden nach wie vor zusätzliche Personal- und Sachkosten für die Sprachbildung in Kleingruppen (3 bis 8 Kinder je Gruppe). Allerdings wurde 2013 das Soll von jährlich 80 Sprachförderstunden pro Gruppe auf 60 Stunden gesenkt. Damit sollten weitere hohe Rückflüsse aufgrund nicht geleisteter Sprachförderstunden des Vorjahres vermieden werden. Diese Vorjahres-Rückflüsse betrugen 2012 rd.79.000 Euro und 2013 rd. 98.000 Euro. Damit diese nicht an das Land zurückgezahlt werden müssen, wurden sie bei der Förderung für das Jahr 2013 zum Zwecke der Sprachbildung mit verteilt.
Zur Sprachförderung 2013 standen somit zur Verfügung:
Landesmittel 2013 375.741,76 Euro
+ Rückflüsse aus 2012 (Kürzungen aufgrund Fehlstunden abzüglich
Nachbewilligungen aufgrund Mehrstunden i. J. 2012) 98.156,79 Euro
Fördermasse zur Sprachbildung 2013 473.898,55 Euro.
Es wurden rechnerisch insgesamt 141,33 Kleingruppen gefördert (138 Gruppen 7 Monate, 146 Gruppen 5 Monate). Die Zuwendung betrug für eine Gruppe 3.353,10 Euro.
Die Auszahlung erfolgte ebenfalls in zwei Raten. Mit der zweiten Rate wurde die Abrechnung für die Sprachförderstunden im Jahr 2012 verbunden. Wurden weniger als jährlich 80 Förderstunden für eine bewilligte Gruppe geleistet, so wurde für die Fehlstunden der anteilige Zuwendungsbetrag zurückgefordert (43,31 € pro Stunde). Wurden mehr als jährlich 80 Stunden für eine bewilligte Gruppe geleistet, erfolgte hierfür eine Nachbewilligung.
Ab 2014 ist beabsichtigt, die Sprachförderung (wie vor 2012) separat durchzuführen, insbesondere wegen der geplanten monatlichen Abschlagszahlungen zur Betriebskostenförderung.
[1] Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen (Kindertagesstättengesetz – KiTaG) vom 12.12.1991 (GVOBl. 1991 S. 651) in der z. Zt. gültigen Fassung
2 Gesetz über den Finanzausgleich in Schleswig-Holstein (Finanzausgleichsgesetz – FAG) in der Fassung vom 07.03.2011 (GVOBl. S. 76), geändert u. a. durch Gesetz vom 23.01.2013 (GVOBl. S. 16)
