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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2013/223

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die projektorientierte Qualitätsförderung für 2014 mit der Themenstellung: ………………… auf der Grundlage der modifizierten Förderrichtlinie für die Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen.

Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, die Qualitätsförderung der Kindertageseinrichtungen unter Berücksichtigung der zusätzlichen Mittelbereitstellung durch Bund und Land  neu zu konzipieren. Das neue Konzept der Qualitätsförderung  für die Kindertageseinrichtungen wird nach Beschlussfassung durch den Jugendhilfeausschuss ab 2015 in die Betriebskostenförderrichtlinie des Kreises Segeberg einfließen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Jugendhilfeausschuss hat im April 2012 den Grundsatzbeschluss gefasst, dass zur Verbesserung der Qualität in den Kindertageseinrichtungen Instrumente in die Betriebskostenförderrichtlinie  einzuarbeiten sind.

Dieser Grundsatzbeschluss erfolgte aufgrund folgender Aspekte:

  • Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen gemäß § 22 a Abs. 1 SGB VIII die Qualitätsförderung in Kindertageseinrichtungen durch geeignete Maßnahmen sicherstellen.
  • Das Land Schleswig-Holstein verbindet mit der Aufstockung seiner Mittel zur Betriebskostenförderung (seit 2011) die Stärkung der Qualität in den Kindertageseinrichtungen.

In die am 01.01.2013 in Kraft getretene Betriebskostenförderrichtlinie  des Kreises Segeberg ist vom Jugendhilfeausschuss ausschließlich die Projektförderung im Sinne einer Bestenauslese von 15 Kindertageseinrichtungen im Kreis Segeberg (10 % von rund 150 Einrichtungen) aufgenommen worden.  Das Thema  in 2013 lautete: „Ausgestaltung der Erziehungspartnerschaften mit Eltern“

Die Zertifizierung durch ein  bundesweit anerkanntes  Verfahren wurde als  Instrument zur Qualitätsförderung vom Jugendhilfeausschuss nicht angenommen.

 

Die gleichzeitig geführte Diskussion hinsichtlich der Weiterentwicklung der Qualität in den Kindertageseinrichtungen auf Bundes- und Landesebene wird ab 2014 bzw. 2015 folgende Auswirkungen haben:

  • Zur Verbesserung der Qualität in der Kindertagesbetreuung unterstützt der Bund die Länder und Kommunen mit rund 3 Milliarden Euro. Ab 2015 werden eshrlich 845 Millionen Euro sein. Die Vergabekriterien hierfür liegen noch nicht vor.

 

  • Das Land Schleswig-Holstein beabsichtigt auch ab 2015 die Qualität in den Kindertageseinrichtungen, die sich zu Familienzentren weiterentwickeln, zusätzlich zu fördern. Derzeit ist eine Arbeitsgruppe damit beschäftigt, die Förderrichtlinie hierfür zu entwickeln. Das Land setzt hierbei gleichzeitig auf eine Co-Finanzierung durch die Kommunen.

 

Aufgrund der angekündigten zusätzlichen Fördermaßnahmen durch Bund und Land für die Verbesserung der Qualität in den Kindertageseinrichtungen erscheint es aus Sicht der Verwaltung sinnvoll, die langfristige Konzeption für die Qualitätsverbesserung in 2014 nach Kenntnis der Eckdaten (Bund/Land) vorzubereiten und neu zu konzipieren, um dann die Betriebskostenförderrichtlinie des Kreises Segeberg für 2015 entsprechend zu verändern.

Darüber hinaus sind für eine mögliche Förderung von Zertifizierungsprozessen in den Kindertageseinrichtungen entsprechende Kriterien vom Kreis zu entwickeln.

Gleichzeitig schlägt die Verwaltung vor, die projektorientierte Förderung in leicht modifizierter Form, aufgrund der gemachten Erfahrungen aus 2013, für 2014 beizubehalten.

Auf dieser Grundlage verändert sich die derzeitige Förderrichtlinie unter dem Punkt „Qualitätsmerkmale“ wie folgt:

Die Qualitätsförderung erfolgt durch ein flexibles Kriterium als Projektförderung (Wettbewerb) im Sinne einer Bestenauslese von 30 Kindertageseinrichtungen im Kreis Segeberg (20 % von 150 Einrichtungen). Das Thema der Projektförderung orientiert sich an den Leitlinien zum Bildungsauftrag und an gesetzlichen Standards von Einrichtungen und kann jährlich wechseln.                                                                                                                                                               Die Verwaltung unterbreitet dem Jugendhilfeausschuss jährlich Themenvorschläge. Die Entscheidung über das Thema für die Projektförderung trifft der Jugendhilfeausschuss.                   Die Einrichtungen können bis zum 30.6. des Förderjahres (Ausschlussfrist) ihre Bewerbung vorlegen.                                                                                                                                                               Ein Gremium aus Vertretern der Politik und der Kreiselternvertretung wählt bis zum 30.09. des Förderjahres aus den anonymisierten Bewerbungen die 30 Besten aus. Die ausgewählten Einrichtungen erhalten im Förderjahr einmalig 500 Leistungspunkte zusätzlich (bei Berechnung der Spitzabrechnung der Zuwendung des Förderjahres).

 

Die Themenvorschläge für die projektorientierte Qualitätsförderung für 2014 lauten:

 

Konzept für ein künstlerisches Früherziehungsprojekt

 

Konzept für ein musikalisches Früherziehungsprojekt

 

Konzept für ein sportliches Früherziehungsprojekt

 

Konzept für ein ökologisches Früherziehungsprojekt

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja:

Die Finanzmittel sind im HH-Ansatz 2014 bereits enthalten.

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

X

Teilplan: 365

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

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