Drucksache - DrS/2013/220
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschlussvorschlag für das weitere Verfahren der Landratswahl
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Gremien, Kommunikation, Controlling
- Bearbeitung:
- Frederike Harder
- Verfasser 1:
- Zylka, Winfried
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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10.12.2013
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Beschlussvorschlag
Die Bewerbungen gehen beim Kreispräsidenten ein. Sie werden dort zur Sicherheit gescannt. Die Unterlagen werden bis zum Ende der Bewerbungsfrist unter Verschluss gehalten. Alle Bewerber/innen erhalten eine kurze Eingangsbestätigung.
Die eingehenden Bewerbungen werden nummeriert und in einer Liste mit den wesentlichen Daten/ Merkmalen erfasst. Die Namen und Wohnorte der Bewerber/innen werden zunächst nicht genannt. Die Liste wird in der jeweils aktuellen Version allen Abgeordneten im ALLRIS zur Verfügung gestellt.
Nach Schluss der Bewerbungsfrist:
Die Presse wird nach dem 6.1.2014 vom KP über die Bewerberlage informiert (Anzahl der Bewerbungen, Frauen/Männer, Herkunft der Bewerbungen, aber ohne Namensnennung bzw. nur mit Namensnennung der örtlich bekannten Bewerber/innen, sofern diese zustimmen).
Die Liste für die Abgeordneten wird um die Namen der Bewerber/innen und andere Daten ergänzt, so dass sie nicht mehr anonymisiert ist.
Die vorliegenden Bewerbungen verbleiben im KP-Büro und können nach Absprache mit Frau Jankowski oder dem KP von den Abgeordneten im Büro des KP eingesehen werden. Kopien dürfen nicht angefertigt werden.
Die Fraktionen können sich auf der Basis der Liste – ergänzt durch Einsichtnahmen in die Originalunterlagen – mit der Bewerberlage befassen. Die Fraktionen haben die Möglichkeit, die Bewerber/innen einzuladen und zu interviewen.
Am 23.1.2013 berät der HA in nichtöffentlicher Sitzung über die Bewerbungen. Der HA bestimmt, welche Bewerbungen weiter verfolgt werden sollen. Von diesen Bewerbungen werden ausgewählte Unterlagen (Bewerbungsschreiben, Lebenslauf) kopiert und den Abgeordneten zur Verfügung gestellt.
Die Presse wird über die Namen der ausgewählten Bewerber/innen informiert. Den Bewerbern/innen, die nicht in die engere Auswahl kommen, wird dies mitgeteilt.
Der HA berät spätestens am 13.3.2014 erneut über die Bewerbungen; er kann zu dieser Sitzung einzelne Bewerber/innen einladen. In dieser Sitzung wird entschieden, welche von ihnen zur KT-Sitzung am 3.4.2014 eingeladen werden. Das Innenministerium wird informiert und gebeten, etwaige Einwände vor der Wahl am 3.4.2014 geltend zu machen.
Die Wahl findet in der Kreistagssitzung am 3.4.2014 statt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
x | Nein |
| Ja: |
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| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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