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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2013/211

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Fraktionen erhalten ab Haushaltsjahr 2014 Zuschüsse zur Geschäftsführung in folgender Höhe  (Berechnung auf Basis der Fraktionsgröße mit degressiver Abstufung plus Sockelbetrag):

Sockelbetrag für jede Fraktion  1.000 €

Darüber hinaus

Für die ersten 5 Fraktionsmitglieder:                            800,00 €  p.Abg.

Für jedes 6. bis zum 15. Fraktionsmitglied:                  550,00 €  p.Abg.

Für jedes weitere Fraktionsmitglied:                             480,00 €  p.Abg.

Es zählen hierbei nur die Kreistagsabgeordneten. 

 

Dieser Beschluss ersetzt den Beschluss des Hauptausschusses vom 9.12.2008.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In der Sitzung der Fraktionsvorsitzenden im Juni 2013 bestand der Wunsch, die Fraktionszuschüsse neu zu regeln. Insbesondere die kleinen Fraktionen machten geltend, dass die Basiskosten für den Fraktionsbetrieb, die unabhängig von der Fraktionsstärke bestehen, mit der gegenwärtigen Regelung nicht hinreichend berücksichtigt würden. Der Kreispräsident wurde gebeten, zum Haushaltsjahr 2014 einen neuen Vorschlag zu unterbreiten. Der o.g. Vorschlag wurde am 21.11.2013 von den Fraktionsvorsitzenden mit Zustimmung zur Kenntnis genommen.

 

Die bisherige Regelung basiert auf dem Beschluss des Hauptausschusses vom 9.12.2008 (Berechnung auf Basis der Fraktionsgröße mit degressiver Abstufung):

bis zu 5 Fraktionsmitglieder:                                       700,00 €  p.Abg.

ab dem 6. bis zum 15. Fraktionsmitglied:                   500,00 €  p.Abg.

ab dem 16. Fraktionsmitglied:                                     380,00 €   p.Abg.

 

Der o.g. Beschlussvorschlag führt zu folgenden Zuschussbeträgen:

 

CDU-Fraktion – 25 Abgeordnete

Sockelbetrag 1.000,00 €

5   x 800,00 €            =            4.000,00 €

10 x 550,00 €            =            5.500,00 €

10 x 480,00 €            =            4.800,00 €       =                      15.300,00 €

 

SPD-Fraktion – 16 Abgeordnete

Sockelbetrag 1.000,00 €

5   x 800,00 €            =            4.000,00 €

10 x 550,00 €             =           5.500,00 €

1   x 480,00 €            =               480,00 €            =                  10.980,00 €

 

Fraktion B 90/Die Grünen – 8 Abgeordnete

Sockelbetrag 1.000,00 €

5   x 800,00 €            =            4.000,00 €

3   x 550,00 €            =            1.650,00 €       =                        6.650,00 €

 

FDP-Fraktion – 3 Abgeordnete

Sockelbetrag 1.000,00 €

3   x 800,00 €            =            2.400,00 €       =                        3.400,00 €

 

Fraktion Piraten – 2 Abgeordnete

Sockelbetrag 1.000,00 €

2  x 800,00 €            =             1.600,00 €       =                        2.600,00 €

 

Fraktion DIE LINKE – 2 Abgeordnete

Sockelbetrag 1.000,00 €

2   x 800,00 €            =            1.600,00 €       =                        2.600,00 €

 

Die Summe dieser Zuschüsse beträgt 41.530 €. Dadurch entstehen Mehrkosten von 6.030 € gegenüber zurückliegenden Haushaltsjahren (35.500 €).

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja:

 

Mehrkosten von 6.030 €

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

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