Drucksache - DrS/2013/211
Grunddaten
- Betreff:
-
Künftige Regelung der Zuschüsse zur Geschäftsführung der Fraktionen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Gremien, Kommunikation, Controlling
- Bearbeitung:
- Frederike Harder
- Verfasser 1:
- Zylka, Winfried
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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03.12.2013
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Fraktionen erhalten ab Haushaltsjahr 2014 Zuschüsse zur Geschäftsführung in folgender Höhe (Berechnung auf Basis der Fraktionsgröße mit degressiver Abstufung plus Sockelbetrag):
Sockelbetrag für jede Fraktion 1.000 €
Darüber hinaus
Für die ersten 5 Fraktionsmitglieder: 800,00 € p.Abg.
Für jedes 6. bis zum 15. Fraktionsmitglied: 550,00 € p.Abg.
Für jedes weitere Fraktionsmitglied: 480,00 € p.Abg.
Es zählen hierbei nur die Kreistagsabgeordneten.
Dieser Beschluss ersetzt den Beschluss des Hauptausschusses vom 9.12.2008.
Sachverhalt
Sachverhalt:
In der Sitzung der Fraktionsvorsitzenden im Juni 2013 bestand der Wunsch, die Fraktionszuschüsse neu zu regeln. Insbesondere die kleinen Fraktionen machten geltend, dass die Basiskosten für den Fraktionsbetrieb, die unabhängig von der Fraktionsstärke bestehen, mit der gegenwärtigen Regelung nicht hinreichend berücksichtigt würden. Der Kreispräsident wurde gebeten, zum Haushaltsjahr 2014 einen neuen Vorschlag zu unterbreiten. Der o.g. Vorschlag wurde am 21.11.2013 von den Fraktionsvorsitzenden mit Zustimmung zur Kenntnis genommen.
Die bisherige Regelung basiert auf dem Beschluss des Hauptausschusses vom 9.12.2008 (Berechnung auf Basis der Fraktionsgröße mit degressiver Abstufung):
bis zu 5 Fraktionsmitglieder: 700,00 € p.Abg.
ab dem 6. bis zum 15. Fraktionsmitglied: 500,00 € p.Abg.
ab dem 16. Fraktionsmitglied: 380,00 € p.Abg.
Der o.g. Beschlussvorschlag führt zu folgenden Zuschussbeträgen:
CDU-Fraktion – 25 Abgeordnete
Sockelbetrag 1.000,00 €
5 x 800,00 € = 4.000,00 €
10 x 550,00 € = 5.500,00 €
10 x 480,00 € = 4.800,00 € = 15.300,00 €
SPD-Fraktion – 16 Abgeordnete
Sockelbetrag 1.000,00 €
5 x 800,00 € = 4.000,00 €
10 x 550,00 € = 5.500,00 €
1 x 480,00 € = 480,00 € = 10.980,00 €
Fraktion B 90/Die Grünen – 8 Abgeordnete
Sockelbetrag 1.000,00 €
5 x 800,00 € = 4.000,00 €
3 x 550,00 € = 1.650,00 € = 6.650,00 €
FDP-Fraktion – 3 Abgeordnete
Sockelbetrag 1.000,00 €
3 x 800,00 € = 2.400,00 € = 3.400,00 €
Fraktion Piraten – 2 Abgeordnete
Sockelbetrag 1.000,00 €
2 x 800,00 € = 1.600,00 € = 2.600,00 €
Fraktion DIE LINKE – 2 Abgeordnete
Sockelbetrag 1.000,00 €
2 x 800,00 € = 1.600,00 € = 2.600,00 €
Die Summe dieser Zuschüsse beträgt 41.530 €. Dadurch entstehen Mehrkosten von 6.030 € gegenüber zurückliegenden Haushaltsjahren (35.500 €).
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
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Mehrkosten von 6.030 €
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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