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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2013/181

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss  empfiehlt/ der Kreistag beschließt, die Volkshochschulen im Kreis Segeberg werden in den Jahren 2014- 2016 mit jährlich 66.965,- EUR für die in der Vorlage genannten Angebotsbereiche gefördert. Die Verwaltung wird mit dem Abschluss entsprechender Förderungsverträge beauftragt.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die aktuell gültigen Verträge zur Förderung der 14 Volkshochschulen im Kreis Segeberg laufen zum 31.12.2013 aus.

 

In den Verhandlungen für die Jahre 2011 bis 2013 erfolgte eine Umsteuerung der Förderschwerpunkte hin zu folgenden Bereichen:

 

  1. Angebote für Kinder und Jugendliche insbesondere Kooperationen mit  Schulen und Unterstützung von Ganztagsschulen
  2. Angebote für ältere Menschen
  3. Angebote für Menschen mit Migrationshintergrund
  4. Aufbau eines regionalen Netzwerkes

 

Mit Schreiben vom 06.11.2013 wird durch die Kreisarbeitsgemeinschaft der Volkshochschulen im Kreis Segeberg die Fortführung der Förderung über das Jahr 2013 hinaus beantragt, bei gleichzeitiger Erhöhung des bisherigen Zuschusses in Höhe von 66.965,- EUR auf dann 85.000,- EUR.

 

Laut Antrag sollen zukünftig folgende Angebotsbereiche mit Kreismitteln gefördert werden:

 

  1. Angebote für ältere Menschen
  2. Angebote für Menschen mit Migrationshintergrund
  3. Angebote zu Gesundheit und Ernährung
  4. Aufbau eines regionalen Netzwerkes

 

Es wird lediglich die bisherige Förderung von Angeboten für Kinder und Jugendliche […] zu Gunsten von Angeboten zu Gesundheit und Ernährung verändert. Der Wegfall der Förderung von Angeboten für Kinder und Jugendliche […] wird von der Verwaltung mitgetragen. In Jahren 2011- 2013 wurden hauptsächlich Angebote an Offenen Ganztagsschulen gefördert. Hier ist eine vorrangige Zuständigkeit der örtlichen Schulträger zu sehen. Aus diesem Grunde wäre eine Einstellung dieser Förderung auch seitens der Verwaltung vorgeschlagen worden und ist somit unstrittig.

 

Im Gegenzug wird die Aufnahme des Förderbereiches „Gesundheit und Ernährung“ begrüßt. Der ggf. neu zu fördernde Bereich der „Gesundheit und Ernährung“ ergänzt sinnvoll die bisher geförderten Bereiche. Intention der Förderungen aus Kreismitteln war seit 2011 stets die Erlangung bzw. Bewahrung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und Sicherung der Selbstständigkeit für die benannten Zielgruppen. Gerade im Seniorenbereich kann durch niedrigschwellige und vergünstigte Angebote im Gesundheitsbereich ein Beitrag zur Sicherung der körperlichen Leistungsfähigkeit geleistet werden. Daher wird eine Förderung entsprechender Angebote empfohlen.

 

Zu den übrigen Förderbereichen kann gesagt werden, dass die im Jahr 2011 vorgenommene Umsteuerung erfolgreich  war und sich die vom Kreis geförderten Angebotsbereiche verstärkt in den Programmen der Volkshochschulen wiederfinden. Insofern kann einer Veränderung der Förderbereiche lt. Antrag vom 06.11.2013 gefolgt werden. 

 

Hinsichtlich des jährlichen Förderungsumfanges empfiehlt die Verwaltung, die bisherige Höhe von 66.965,- EUR für die Jahre 2014- 2016 fortzuführen und die beantragte Erhöhung aus Gründen der Haushaltskonsolidierung abzulehnen.

 

Gleichwohl erkennt die Verwaltung, dass die ggf. zusätzlich zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von 17.990,- EUR, welche gleichmäßig mit 1.285,- EUR auf alle Volkshochschulen zu verteilen wären, insbesondere kleinere und ehrenamtlich geführte Volkshochschulen im ländlichen Raum stützen könnten.

 

Durch die zur Verfügung gestellten Kreismittel wird ein wichtiger Beitrag zu einem flächendeckenden Volkshochschulangebot im Kreisgebiet geleistet.

 

Sofern der Ausschuss dem Verwaltungsvorschlag folgt, wären die unten stehenden Fördersummen der Jahre 2011- 2013 fortzuschreiben. Alternativ finden Sie die Fördersummen im Falle einer Erhöhung der Förderung um 17.990,- EUR.

 

Volkshochschule

Förderung 2011 -2013

Förderung ab 2014 bei beantragter Erhöhung

Alveslohe

2.000,00 EUR

3.285,00 EUR

Bad Segeberg

4.890,00 EUR

6.175,00 EUR

Bad Bramstedt

3.930,00 EUR

5.215,00 EUR

Boostedt

2.000,00 EUR

3.285,00 EUR

Ellerau

2.000,00 EUR

3.285,00 EUR

Henstedt- Ulzburg

7.140,00 EUR

8.425,00 EUR

Itzstedt

3.690,00 EUR

4.975,00 EUR

Kaltenkirchen

4.890,00 EUR

6.175,00 EUR

Kisdorf

3.540,00 EUR

4.825,00 EUR

Leezen

2.115,00 EUR

3.400,00 EUR

Norderstedt

21.390,00 EUR

22.675,00 EUR

Rickling

  2.000,00 EUR

3.285,00 EUR

Trappenkamp/Bornhöved

3.840,00 EUR

5.125,00 EUR

Wahlstedt

3.540,00 EUR

4.825,00 EUR

Summe

66.965,00 EUR

84.955,00 EUR

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

x

Ja:

 

x

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

jährliche Aufwendungen in Höhe von 66.965,- EUR, welche vollumfänglich im Haushaltsentwurf berücksichtigt sind; im Falle einer Zustimmung zu der beantragten Erhöhung müssten weitere 17.990,- EUR über die Änderungsliste eingeworben werden

 

 

Mittelbereitstellung

x

Teilplan: 271

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

x

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

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Anlagen

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