Drucksache - DrS/2013/151
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung des Kreises Segeberg über die Erhebung von Verwaltungs- und Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der Kreisfeuerwehrzentrale
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Feuerwehrwesen, Zivil- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Lorenzen, Jens
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit
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Vorberatung
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11.11.2013
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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03.12.2013
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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10.12.2013
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit und der Hauptausschuss empfehlen dem Kreistag des Kreises Segeberg, die in der Anlage beigefügte Satzung des Kreises Segeberg über die Erhebung von Verwaltungs- und Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der Kreisfeuerwehrzentrale zu beschließen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Zum Sachverhalt wird auf die Beschlussvorlage zum öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen dem Kreis Segeberg und dem Kreisfeuerwehrverband verwiesen.
Die Gebührenkalkulation erfolgte in Zusammenarbeit mit dem Kreisfeuerwehrverband nach Maßgabe des § 6 Kommunalabgabengesetz (KAG). Die Gebühren sind kostendeckend kalkuliert, wobei sich die Kostendeckung hier auf den Aufwand zur Erbringung der einzelnen Leistung bezieht und nicht auf die Gesamtkosten für den Betrieb der Einrichtung. Personalaufwand wurde daher nach dem Schlüssel Zeitaufwand x Stundenansatz gemäß KGST-Material „Kosten eines Arbeitsplatzes“ berechnet.
Dem Prüfungsbericht folgend ist für die gesetzlichen Aufgaben des Kreises eine entsprechende Gebührenbefreiung der Städte, Ämter und Gemeinden des Kreises Segeberg im § 4 der Satzung aufgenommen worden.
Von den externen Benutzern (z.B. Firmen, nicht kreisangehörige Feuerwehren) werden zukünftig diese Gebühren erhoben und im Haushalt des Kreises vereinnahmt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
Die Erträge in Höhe von 15.000,-- € sind im Haushaltsentwurf 2014 enthalten.
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: 126 11 00 (Brandschutz) | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: 531 410 0000, 531 411 0000 432 100 0000 |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
X | Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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299,2 kB
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