Drucksache - DrS/2013/162
Grunddaten
- Betreff:
-
Schülerbeförderung der Förderzentren G
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Frank Brinker
- Verfasser 1:
- Brinker, Frank
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
|
Vorberatung
|
|
|
19.11.2013
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
03.12.2013
| |||
●
Erledigt
|
|
Kreistag des Kreises Segeberg
|
Entscheidung
|
|
|
10.12.2013
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport empfiehlt dem Hauptausschuss und dem Kreistag folgenden Beschluss:
Die Firma Kubus wird entsprechend ihrem Angebot beauftragt, eine EU-weite Ausschreibung für Leasingverträge für 34 Kleinbusse durchzuführen. Ferner wird die Verwaltung beauftragt, die Leasingverträge für 4 Jahre abzuschließen und den Fahrdienst weiterhin in Eigenregie zu organisieren.
Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die 4 kreiseigenen Kleinbusse zum 31.10.2014 zu veräußern.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Kreis ist gemäß § 54 Abs. 3 Schulgesetz Träger der Förderzentren „Geistige Entwicklung“ (G). Gemäß § 114 Abs. 1 Schulgesetz sind die Schulträger der in den Kreisen liegenden öffentlichen Schulen Träger der Schülerbeförderung.
Der Vertrag zwischen Verwaltung und ISE umfasst nicht die Schülerbeförderung. Folglich muss die Verwaltung diese Aufgabe sicherstellen.
In den 3 Förderzentren G des Kreises werden im Schuljahr 2013/2014 insgesamt 237 Schülerinnen und Schüler beschult. Sie verteilen sich wie folgt:
- 77 Schüler/innen in der Janusz-Korczak-Schule in Kaltenkirchen
- 65 Schüler/innen in der Moorbek-Schule in Norderstedt
- 95 Schüler/innen in der Trave-Schule in Bad Segeberg
Bei vielen dieser Kinder liegt nicht nur eine geistige Behinderung sondern auch gleichzeitig eine Körperbehinderung vor. Häufig benötigen die Kinder während der Beförderung eine besondere Betreuung. Folglich können diese Kinder ihren Schulweg nicht mit dem ÖPNV zurücklegen.
Daher hat der Kreis für die Durchführung der Schülerbeförderung einen eigenen Fahrdienst organisiert, bis Oktober 2010 mit kreiseigenen Fahrzeugen, danach aus Kostengründen mit geleasten Fahrzeugen (siehe DrS 2009/053 und DrS 2009/053-1). Zur Ergänzung müssen vereinzelt Fahrten der Schülerbeförderung durch Taxiunternehmen durchgeführt werden. Diese Jahresverträge werden nach Preisumfragen mit Festbeträgen mit einzelnen Taxiunternehmen aus der Region geschlossen.
Das Personal des Fahrdienstes setzt sich derzeit wie folgt zusammen:
- Janusz-Korczak-Schule 1 Fahrdienstleiter (tarifbeschäftigt)
1 Kraftfahrer/innen (tarifbeschäftigt, befristet bis 31.01.14)
8 BFD (Bundesfreiwilligendienst)
1 FSJ (Dienstleistende im freiwilligen sozialen Jahr)
- Moorbek-Schule 1 Fahrdienstleiter (tarifbeschäftigt)
3 Kraftfahrer/innen (tarifbeschäftigt, befristet bis 31.01.14)
4 BFD (Bundesfreiwilligendienst)
1 FSJ (Dienstleistende im freiwilligen sozialen Jahr)
- Trave-Schule 1 Fahrdienstleiter (tarifbeschäftigt)
6 Kraftfahrer/innen (tarifbeschäftigt, befristet bis 31.01.14)
7 BFD (Bundesfreiwilligendienst)
0 FSJ (Dienstleistende im freiwilligen sozialen Jahr)
Bis zur Abschaffung der Wehrpflicht und damit auch Abschaffung des Zivildienstes konnten ausreichend Zivildienstleistende für diese Fahrertätigkeiten gewonnen werden. Da jedoch nicht ausreichend BUFDI des Nachfolgedienstes rekrutiert werden konnten, mussten zum 01.08.2013 erstmals auch 10 Tarifbeschäftigte Kraftfahrer/innen eingestellt werden. Dieses ist auch dadurch geschuldet, dass der Bundesfreiwilligendienst in seiner Anfangsphase viele Probleme in sich barg, die aber zwischenzeitlich weites gehend gelöst sind. Folglich ist die Verwaltung bestrebt, für den Fahrdienst künftig verstärkt BUFDI zu gewinnen. Daher erhielten alle neueingestellten tarifbeschäftigen Fahrer befristete Arbeitsverträge.
Ferner wird teilweise während der Schülerbeförderung in den Bussen eine Betreuung durch sozialpädagogische Assistenten (SPA) durchgeführt. Dieses ist insbesondere bei Anfallskindern und bei Kindern mit erhöhtem Assistenzbedarf zwingend erforderlich.
Der Fuhrpark besteht insgesamt aus 30 geleasten Fahrzeugen und 4 kreiseigenen Fahrzeugen. Sie teilen sich wie folgt auf die Standorte auf:
- Janusz-Korczak-Schule=13 Fahrzeuge
- Moorbek-Schule= 9 Fahrzeuge
- Trave-Schule=12 Fahrzeuge
Die Fahrzeuge sind Kleinbusse (VW Crafter bzw. VW T5) jeweils mit spezieller Sonderausstattung für die individuellen Anforderungen der zu befördernden Schüler/innen. Davon sind 13 Fahrzeuge rollstuhlfahrergeeignet.
Der Leasingvertrag ist für 4 Jahre geschlossen worden. Er endet am 31.10.2014. Folglich muss zum 01.11.2014 der Fahrdienst neu organisiert werden.
Wie bereits während der BKS-Ausschusssitzung am 06.08.2013 diskutiert, kommen grundsätzlich 2 Varianten in Betracht:
- Variante Fremdvergabe der Leistung der Schülerbeförderung
Hierzu ist ein Leistungsverzeichnis erstellt worden (siehe Anlage). Die Fremdvergabe müsste eine hohe Flexibilität beinhalten. D. h., häufig ändert sich die Streckenführung, z. B. durch Ausschulungen und Einschulungen auch während des laufenden Schuljahres. Ebenso können sich die notwendige Ausstattung und die persönliche Betreuung für die individuelle Beförderung auch im laufenden Schuljahr ändern. Aus diesen Gründen ist eine bedingte örtliche Nähe der Fremdfirma zwingend notwendig.
Als Entscheidungskriterium bei der Firmenauswahl der Fremdvergabe müsste der Kilometerpreis bei Besetztfahrten herangezogen werden.
- Variante erneuter Leasingvertrag für Fahrzeuge
Hier ist eine sehr hohe Flexibilität vorhanden. Die Streckenführung obliegt dem Fahrdienst und kann spontan angepasst werden. Ebenso kann die Fahrzeugausstattung kurzfristig in Eigenregie des Kreises geändert werden. Zusätzlich ist die Betreuung durch die kreiseigenen Sozialpädagogischen Assistenten (SPA) während der Schülerbeförderung gewährleistet. Hier findet auch eine wichtige persönliche Bindung der oft sensiblen Kinder nicht nur mit den SPA statt, sondern auch mit den Fahrern. Denn die SPA und die Fahrer (BUFDI und FSJ) sind zusätzlich als wertvolle Hilfskräfte im Schulunterricht eingesetzt.
Ferner ist durch den Einsatz der BUFDI und FSJ im Fahrdienst zu erwarten, dass die Personalkosten geringer sein werden, als ein Fremdanbieter sie leisten könnte.
Ein weiterer Aspekt bei der Variantenauswahl ist, dass der Kreis hier gemeinwohlorientiert eine sehr wichtige Aufgabe als Dienststelle für die freiwillige, ehrenamtliche und unentgeltliche Arbeit des BFD wahrnimmt. Gerade in den Förderzentren G findet die pädagogisch wertvolle Betreuung als persönlichkeitsbildende Maßnahme für die BUFDI statt.
Aufgrund dieser wichtigen Argumente schlägt die Verwaltung vor, der 2. Variante den Vorzug zu geben.
Um eine Kostenflexibilität wahren zu können, schlägt die Verwaltung vor, den Leasingvertrag auf 4 Jahre zu befristen.
Da für den Leasingvertrag insgesamt Kosten von mehr als 200.000 € zu erwarten sind, wird der EU-Schwellenwert überschritten. Folglich muss unter Einhaltung der EU-Vorschriften EU-weit ausgeschrieben werden.
Da die Verwaltung und auch die ISE anders als bei VOB-Ausschreibungen für VOL-Ausschreibungen kein Fachpersonal vorhält, schlägt die Verwaltung zur Rechtssicherheit und zur Abwendung von etwaigen Nachprüfverfahren vor, die Ausschreibung der Vergabe an ein Fachunternehmen zu vergeben. Zur Verdeutlichung der Komplexität dieser besonderen Ausschreibung liegt eine Liste der wichtigsten Rechtsnormen als Anlage anbei.
Die Verwaltung hat für die Durchführung der Ausschreibung 2 Angebote eingeholt:
A) Die Firma KEP Kommunale Einkaufsplanung AG aus 28199 Bremen
a) Durchführung der Ausschreibung der Fremdvergabe
Wird nicht angeboten
b) Honorar für die Durchführung der Ausschreibung der Leasingverträge =
ca. 19.000 € inkl. MwSt.
B) Die Firma KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH aus 19061 Schwerin
a) Honorar für die Durchführung der Ausschreibung der Fremdvergabe =
ca. 13.500 € inkl. MwSt.
b) Honorar für die Durchführung der Ausschreibung der Leasingverträge =
ca. 8.400 € inkl. MwSt.
Damit ist die Firma KUBUS die Kostengünstigste.
Die Kosten für die Durchführung der Ausschreibung sind in den veranschlagten Haushaltsmitteln für 2014 im Teilplan 241 (Schülerbeförderung) enthalten.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
|
|
| Mittelbereitstellung | |
X | Teilplan: 241 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
|
|
|
|
| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
|
Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
| |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
69,3 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
144,6 kB
|
