Drucksache - DrS/2013/155
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellenmehrbedarf Assistenzkraft des schulpsychologischen Dienstes
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Frank Brinker
- Verfasser 1:
- Brinker, Frank
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Vorberatung
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19.11.2013
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 133 SchulG ist der Kreis Träger des schulpsychologischen Dienstes. Der Kreis trägt alle Kosten (Verwaltungs- und Zweckausgaben) außer den persönlichen Kosten der vom Land beschäftigten Schulpsychologen. Derzeit beschäftigt das Land eine Schulpsychologin im Kreis. Der Kreis stellt 0,25 VZ-Stelle als Assistenzkraft zur Verfügung.
Am 25.09.2013 (nach Abschluss der verwaltungsinternen Haushaltsberatungen!) hat das Ministerium für Bildung und Wissenschaft des Landes Schleswig-Holstein der Verwaltung mitgeteilt, dass das Land beabsichtigt, die Zahl der Stellen in den schulpsychologischen Beratungsstellen deutlich zu erhöhen. Für den Kreis Segeberg sind (einschließlich der bereits tätigen Schulpsychologin) insgesamt 3 Planstellen vorgesehen.
Derzeit weist der Kreis Segeberg eine sehr ungünstige Relation von Schülerinnen und Schülern zu Schulpsychologen auf. Vor diesem Hintergrund hat sich das Ministerium dazu entschieden, eine möglichst zeitnahe Erhöhung der Planstellen im Kreis vorzunehmen.
Das Ministerium geht angesichts des aufwendigen Besetzungsverfahrens von einer tatsächlichen Besetzung der Stellen nicht vor dem 01.02.2014 aus.
Die zusätzlichen Schulpsychologen werden ebenfalls in der Jugendakademie in den bereits vorhandenen Räumen untergebracht werden können.
Folglich wird spätestens mit Besetzung dieser Planstellen, also voraussichtlich ab dem 01.02.2014, der jetzige Umfang der Assistenzkraft nicht mehr auskömmlich sein. Es besteht zunächst ein Stellenmehrbedarf im Umfang von 0,25 VZ-Stelle.
Da das Land plant, den Kreis mit 3 vollen Schulpsychologenstellen zu versorgen, bleibt zu prüfen, ob der Umfang der Assistenzkraft langfristig auf insgesamt 0,75 VZ-Stelle erhöht werden muss oder ob hier ein ausreichender Synergieeffekt eintreten wird.
Teilplan 243 – Sonstige schulische Aufgaben
FD 51.10 – Kita, Schule, Jugend, Kultur
Stellen- | Bezeichnung | Anzahl | Bewertung | Kosten | Refinanzierung |
1.2430.000 | Schulpsycholog. Dienst | 0,25 | 6 | 10.500 € | nein |
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| Es fallen jährlich 10.500 Euro zusätzliche Personalkosten an. In 2014 erst ab dem 01.02., also 11/12 X 10.500 = 9.625 Euro zusätzliche Personalkosten |
| Mittelbereitstellung | |
X | Teilplan: 243 Die Mittel sind nicht im vorgelegten Haushaltsentwurf 2014 enthalten. | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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