Drucksache - DrS/2013/033-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag auf Erhöhung der Mietkostenbeteiligung des Kreises Segeberg an der Suchtberatungsstelle Kaltenkirchen im Jahr 2014
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Jan-Hauke Heinze
- Verfasser 1:
- Heinze, Jan Hauke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sozialausschuss
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Entscheidung
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31.10.2013
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 30.08.2013 beantragt die Ambulante und Teilstationäre Suchthilfe (ATS) des Landesvereins für Innere Mission in Schleswig- Holstein für das Jahr 2014 eine Kostenbeteiligung des Kreises Segeberg an den Mietkosten der Suchtberatungsstelle Kaltenkirchen in Höhe von 10.529,90 EUR. Die Höhe der beantragten Summe ergibt sich aus der langjährigen Praxis, bei der der Kreis Segeberg einen Anteil von 35 % an den Gesamtmietkosten der Suchtberatungsstelle übernommen hat.
Durch den Umzug der Suchtberatungsstelle zum 01.07.2012 in das Beratungszentrum Kaltenkirchen – Haus der sozialen Hilfe- haben sich die absoluten Mietkosten annähernd verdoppelt.
Ein entsprechender Antrag auf eine erhöhte Kostenbeteiligung für die Jahre 2012 und 2013 wurde am 18.12.2012 durch die ATS gestellt und mit der Vorlage Drs/2013/033 am 11.04.2013 im Ausschuss beraten und abschlägig entschieden. Zur Begründung wurde seinerzeit angeführt, dass eine Mietkostenerhöhung im Vorwege im Ausschuss und/oder der Verwaltung hätte besprochen werden müssen. Etwaige Mieterhöhungen sollten erst ab dem Jahr 2015 in etwaige Vertragsverhandlungen einfließen.
Die Verwaltung empfiehlt auch für das Jahr 2014 keine Erhöhung der bisherigen absoluten Förderung in Höhe von ca. 5.479,32 EUR vorzunehmen. Zum einen wird auf den o.g. Beschluss vom 11.04.2013 verwiesen. Zum anderen wurden die Zuschüsse des Kreises für die Beratungsstellen im Rahmen der Verhandlungen 2011 auf den Stand des Jahres 2008 festgeschrieben. Diese Festschreibung war mit der politischen Botschaft verbunden, dass diese Budgets bis zum Ende der Vertragslaufzeit nicht nachverhandelbar wären. Dementsprechend wurde z.B. ein Erhöhungsantrag des Deutschen Kinderschutzbundes mit dem Hinweis auf die Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2014 zurückgestellt.
Unter Würdigung der o.g. Vorgänge wird aus Gründen der Gleichbehandlung eine Zurückweisung des Antrages der ATS empfohlen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
x | Ja: |
x | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| Aufwendungen in Höhe von 5.479,32 EUR in 2014, eine Einwerbung zusätzlicher Mittel ist nicht erforderlich |
| Mittelbereitstellung | |
x | Teilplan: 367 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
x | Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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49,6 kB
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