Bericht der Verwaltung - DrS/2013/127
Grunddaten
- Betreff:
-
Prüfauftrag der Landesregierung zur Einrichtung von Jugendberufsagenturen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Bericht der Verwaltung
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Torben Wenzel
- Verfasser 1:
- Wenzel, Torben
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Kenntnisnahme
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26.09.2013
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31.10.2013
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Erledigt
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Sozialausschuss
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Kenntnisnahme
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26.09.2013
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31.10.2013
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Kenntnisnahme
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19.11.2013
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Auf Antrag der Landtagsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Abgeordneten des SSW wurde die Landesregierung aufgefordert, die Einrichtung einer rechtskreisübergreifenden Jugendberufsagentur zu überprüfen (siehe Anlage). Im Rahmen dieses Antrages ist der Landkreistag (LKT) an die Kreise mit einer landesweiten Abfrage zu bereits bestehenden Strukturen und möglichen Handlungsoptionen herangetreten.
Durch einen Besuch von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Fachbereiches III bei der Jugendberufsagentur Hamburg- Nord konnten vor Ort inhaltliche Fragestellungen beantwortet und mögliche Adaptionsmöglichkeiten auf den Kreis Segeberg erörtert werden.
Im Folgenden erhalten die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses, sowie des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport die Beantwortung vom 03.07.2013 oben genannter Abfrage des LKT mit der Bitte um Kenntnisnahme;
„Der Kreis Segeberg hat sich im Rahmen der Koordination vor Ort aktiv in das Regionale Übergangsmanagement eingebracht, da wir eine inhaltliche Notwendigkeit gesehen haben und auch weiterhin sehen, Jugendliche, gerade aus benachteiligten Familiensystemen, in der schwierigen Übergangsgestaltung von der Schule in den Beruf zu begleiten. Das unübersichtliche System mit seinen zahlreichen Systemfehlern zu strukturieren und keinen Jugendlichen zu verlieren, ist dabei weiterhin die freiwillige Selbstaufgabe des Kreises Segeberg.
Die Zusammenarbeit mit den anderen Kreisen im Lande, in dem sogenannten Plöner Kreis, wird dabei als wichtiges Instrument, zur strukturellen und inhaltlichen Weiterentwicklung des Übergangsmanagements gesehen.
In Bezug auf den Prüfauftrag ist es wichtig zu wissen, dass sich das Jugendamt Segeberg im Rahmen der Sozialraumorientierung neu aufstellt.
Die Kolleginnen und Kollegen sind mit inhaltlichen und räumlichen Veränderungen konfrontiert, die als bedeutsam und gravierend beschrieben werden können.
Durch die Arbeit in einem sogenannten Gemeindeteam (zusammen mit einem freien Träger) finden neue Hilfesettings statt, die innovativ und klientenzentriert wirken.
1.)
Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit zwischen den Rechtskreisen SGB II, SGB III und SGB VIII (gerne auch SGB XII) vor Ort. Wie sind allgemeinbildende Schulen und Berufsschulen/ RBZ in diese Zusammenarbeit eingebunden?
1.1. Zusammenarbeit mit SGB II:
Das Jugendamt hat im März mit dem Jobcenter Segeberg eine Kooperationsvereinbarung geschlossen. Mit der Vereinbarung soll vor allem sichergestellt werden, dass in geeigneten Fällen FallmanagerInnen des Jobcenters und Fachkräfte des Jugendamtes sowie der von ihm bestellten Träger Stärken und Bedarfe von Familiensystemen erkennen und Hilfen „wie aus einer Hand“ gewähren können. Zugleich soll die Unterstützung junger Menschen bei der Loslösung vom Elternhaus und bei dem Einstieg in Ausbildung, Fortbildung und Beruf verstärkt abgestimmt werden.
auf der strukturellen Ebene:
Zu aktuellen Entwicklungen und Planungen findet mindestens einmal jährlich ein Abstimmungs-gespräch statt. Teilnehmer/innen sind der/die Geschäftsführer/in, der/die Bereichsleiter/in Mark und Integration sowie der/die Teamleiter/in U 25 des Jobcenters und die jeweilige Leitungsebene der Jugendämter. Bei Bedarf können weitere Akteure (z.B. Berufsberatung, Schulrat etc.) hinzugezogen werden. Mindestens einmal jährlich findet jeweils eine gemeinsame standortbezogene Besprechung, unter Beteiligung der jeweiligen Integrationsfachkräfte/Sozialarbeiter/innen zum Thema Kinder- und Jugendschutz/Kindeswohlgefährdung statt, in denen Informationen ausgetauscht und Kriterien für die Information des Jugendamtes definiert werden.
Die Kooperationspartner informieren sich wechselseitig über Fortbildungsangebote zu diesem Thema. Bei dem jährlich zu erstellenden Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm des Jobcenters und bei der Jugendhilfeplanung werden die Partner jeweils rechtzeitig beteiligt und stimmen sich ab.
auf der operativen Ebene:
Die Verständigung beider Partner erfolgt in Problemfällen (z. B. im Hinblick auf die berufliche Eingliederung) bei Bedarf und/oder auf Wunsch der Eltern und/oder der Jugendlichen. Zur gemeinsamen Abstimmung werden Fallkonferenzen durchgeführt bzw. wird die Integrationsfachkraft an der Hilfeplangestaltung nach § 36 SGB VIII beteiligt. Mit Einverständnis der Eltern und/oder der Jugendlichen informiert das Jobcenter vor dem Eintritt von Sanktionen (außer bei Meldeversäumnissen) das zuständige Jugendamt (zum Beispiel bei alleinerziehenden jungen Müttern/Vätern). Im Bedarfsfall fertigt das Jugendamt bzw. eine vom Jugendamt beauftragte Stelle verbindliche schriftliche Stellungnahmen an bzw. beteiligt sich an Fallbesprechungen zur Frage der Notwendigkeit einer eigenen Wohnung bei unter 25-jährigen, wenn schwerwiegende Härtefälle vorliegen. Im Rahmen der Sozialraumorientierung in der Jugendhilfe ist das Jobcenter natürlicher Partner in der fallunabhängigen Arbeit. Es bringt sich bei der Entwicklung und Umsetzung von Projekten und Maßnahmen mit seinen Kompetenzen und Ressourcen ein und stellt bei Bedarf den Kontakt zu weiteren Netzwerkpartnern der Agentur für Arbeit) her.
Diese Kooperationsvereinbarung muss nunmehr durch die operative Ebene auch aktiv gestaltet werden. Erste Arbeitsberührungen finden dabei bereits statt.
1.2. Zusammenarbeit mit SGB III:
Eine Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit findet in dem Gesprächskreis „Ausbildungsmarkt und Berufsorientierung“ statt, welches vierteljährlich stattfindet.
Unter der Geschäftsführung von Herrn Kenntemich werden die Kreise, Schulen, Jobcenter, Bildungsträger und andere handelnde Akteure in Bezug auf den Übergang Schule und Beruf zusammengeführt. Diese erhalten Kenntnisse über Kennzahlen der BA in Bezug auf z.B. die Situation des regionalen Ausbildungsmarktes, Steuerung der Maßnahmen der BA, etc.
Ebenfalls wird die Thematik Handlungskonzept Schule und Arbeitswelt ebenfalls in diesem Gremium beleuchtet.
1.3. Zusammenarbeit mit SGB XII:
Die Kollegin des Fachdienstes Eingliederungshilfe des Kreises Segeberg Frau Less nimmt regelmäßig an den Arbeitstreffen des Handlungskonzeptes Schule und Arbeitswelt teil. Desweiteren finden Absprachen mit der Geschäftsführung der Koordination vor Ort statt. Somit werden eventuelle Doppelstrukturen vermieden und mögliche Aspekte von Menschen mit Behinderungen berücksichtigt.
1.4. Zusammenarbeit mit allgemeinbildenden Schulen und Berufsschulen/ BBZ
Die Schulen sind sowohl in der Arbeit des Handlungskonzeptes Schule und Arbeitswelt eingebunden, sowie auch in der Koordination vor Ort. Dieser Handlungskreis, vertreten durch Geschäftsführung bzw. Kreisfachberaterinnen für Erziehungshilfe, ist ein wichtiges Bindeglied zu der eigentlichen Zielgruppe, den Jugendlichen. Wir erkennen dabei die BBZ´s als Kompetenzzentren für die Thematik Schule- Arbeitswelt, denn in dieser Institution wird der Großteil der betroffenen Jugendlichen betreut.
Die Schulrätin des Kreises Segeberg steht in engem Austausch mit den beteiligten Kooperationspartnern im Übergangssystem. Sie nimmt regelmäßig an den Gesprächsrunden des Handlungskreises Schule und Arbeitswelt teil und ist Mitglied des Plöner Kreises auf Landesebene.
Im Rahmen der Koordination vor Ort fertigte die Schulrätin eine sehr detaillierte Schülerbefragung an, die inhaltliche Erkenntnisse zur Übergangsgestaltung ermöglichte.
2.)
Bildet sich die Zusammenarbeit auf der Ebene der Verknüpfung von individuellen Maßnahmen ab (z.B. BvB oder Aktivierungshilfe plus Wohngruppe im Rahmen des SGB VIII o.ä.)?
Momentan wird ein rechtskreisübergreifendes Modell erarbeitet, bei denen die Wirkungen von SGB II, SGB III, SGB VIII und ggf. BBZ´s/ Bildungsträgern dahingehend gebündelt wird, dass Jugendliche, die auch durch das Raster Berufseingangsklasse fallen, aufgefangen werden können. Adressaten sind dabei benachteiligte Jugendliche, die zwar noch berufsschulpflichtig sind, aber den Schulalltag/ Lebensalltag (noch) nicht alleinig strukturieren können, und somit nicht ausbildungsreif sind. Diese Jugendlichen benötigen ein sehr niedrigschwelliges Angebot, welches Tagesstruktur eröffnet und die Arbeit als Chance eröffnet. So sollen Lebenslaufbiographien, die durch Jugendhilfe/ Hartz IV Mittel geprägt werden, vermieden werden.
Die Ausgestaltung eines solchen Projektes, ggf. eine Anbindung an die Ausweitung der Berufseingangsklassen sind zu dieser Zeit noch nicht zu benennen.
3.)
Welche Gremien vor Ort werden zur (Weiter-) Entwicklung der Übergangsgestaltung und –steuerung genutzt?
Folgende Gremien werden verwendet:
- Koordination vor Ort
- ehemals Handlungskonzept Schule und Arbeitsfeld, in der Übergangszeit bis zu dem Projektbeginn des Handlungskonzeptes Plus übernimmt der Kreis Segeberg den inhaltlichen Vorsitz, damit dieses funktionierende Gremium nicht vollständig eingestellt wird und bestehende Netzwerke zerstört werden, dies stellt eine zusätzliche Ressourcenverknappung des Kreises Segeberg dar
- Gesprächskreis „Ausbildungsmarkt und Berufsorientierung“ mit der Bundesagentur für Arbeit
- Plöner Kreis auf Landesebene
- Jugendhilfeausschuß des Kreises Segeberg
4.)
Welche Akteure aus welchen Institutionen arbeiten zusammen?
- BBZ (Geschäftsführungen/ Delegierte)
- Kreisfachberaterin Erziehungshilfe der allgemeinbildenden Schulen
- Schulrätin
- Jobcenter u-25 Teamleiter
- Bundesagentur für Arbeit: Berufsberaterin
- Koordinatorin Übergangsmanagement SGB XII
- Stadt Bad Segeberg
- Bildungsträger (Geschäftsführung/ Projektbetreuerin)
- Jugendhilfeplanung Kreis Segeberg
- Weiterbildungsverbund/ Volkshochschulen
Der Kreis Segeberg denkt seit langer Zeit über eine Verzahnung bzw. Integration der verschiedenen Bereiche in der Übergangsgestaltung nach. Unter dem Leitsatz „keine Bildung ohne Teilhabe“ erkennen wir die Notwendigkeit, dass gelingende Hilfesettings nur als Ganzes wirken können, in dem „Hilfen aus einer Hand“ geleistet werden.
Die Berufsbildungszentren sind im Kreis Segeberg das Kompetenzzentrum für die Ausgestaltung einer modernen Übergangsgestaltung. Anders als in Hamburg erscheint das Verorten einer solchen Einrichtung direkt bei den Berufsbildungszentren als erfolgsversprechend.
Die Jugendberufsagentur ist keine neue Institution mit eigenem Personalkörper, Haushalt und eigener Rechtsform.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bleiben bei ihren jeweiligen Dienstherren. Dies erscheint ein zentrales Thema zu sein, um keine neue Behörde aufzubauen, sondern bestehende Angebote abzustimmen, zu verbessern und optimal zu vernetzen.
Der Vorteil der besseren Vernetzung ist dabei der persönliche Kontakt.
Dadurch werden rechtsübergreifende Kooperationen möglich, schnelle Wege erleichtern dabei gelingende Hilfesettings.
Dabei ist natürlich auch wichtig, dass der Kreis Segeberg als Flächenkreis nicht mit den Gegebenheiten des Stadtstaates Hamburg verglichen werden kann.
Die personelle stärkere Ausstattung, wie in Hamburg geschehen (15 neue Mitarbeiter der BA, 3 neue Mitarbeiter der Stadt), erscheint hier nicht möglich.
Ein Zusammenschluss der handelnden Akteure durch z.B. Sprechzeiten direkt an den Berufsbildungszentren erscheint dabei ein tragbarer Weg zu sein.“
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
x | Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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21,7 kB
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