Drucksache - DrS/2013/089-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung des Beratungswesens im Kreis Segeberg ab dem Jahr 2015 ff.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Jan-Hauke Heinze
- Verfasser 1:
- Giesecke, Jörn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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31.10.2013
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Erledigt
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Sozialausschuss
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Entscheidung
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31.10.2013
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss beschließt, die Verwaltung wird beauftragt ein Beschränktes Vergabeverfahren nach VOL/A- EG für die Beratungsleistungen der sozialen Daseinsvorsorge unter Beachtung der in der Vorlage unter a.) bis m.) genannten Eckpunkte durchzuführen.
Den aktuell geförderten Beratungsträgern soll mitgeteilt werden, dass eine Verlängerung der Verträge zur Förderung des Beratungswesens über den 31.12.2014 hinaus nicht in Betracht kommt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
In den jeweiligen Sitzungen des Jugendhilfe- und Sozialausschusses am 07.08. bzw. 21.08.2013 hat die Verwaltung (vgl. Vorlage Drs/2013/089) über das Erfordernis einer Beschlussfassung im Jahr 2013 über eine etwaige Fortführung der Beratungsverträge ab dem Jahr 2015 berichtet.
Auf Wunsch der beiden Ausschüsse fand am 26.09.2013 eine gemeinsame Sitzung statt, in welcher sich die aktuell geförderten Beratungsträger mit ihren Angeboten (vgl. Anlage) in kurzen Vorträgen vorgestellt haben.
Ergänzend zu den Vorstellungen der Träger am 26.09.2013 berichtete die Verwaltung über eine Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes (RPA) des Kreises zur Frage eines eventuellen Ausschreibungserfordernisses von Beratungsleistungen (vgl. Anlage). Das RPA verdeutlichte, dass es keine eindeutige Rechtsauffassung zu der Frage der Ausschreibungspflicht von Beratungsleistungen geben würde und empfahl die Hinzuziehung des Innenministeriums. Diese Hinzuziehung ist mittlerweile erfolgt. Mit Auskunft vom 09.10.2013 (siehe Anlage) weist das Innenministerium auf die einschlägigen Rechtsnormen der VOL/A- EG hin. Bezogen auf die vom Kreis Segeberg zu vergebenden Beratungsleistungen ergibt sich hieraus, dass diese im Rahmen einer Beschränkten Ausschreibung nach VOL/A vergeben werden müssen (vgl. Anlage). Nach § 3 Abs. 3 Nr. a) VOL/A ist eine Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb zulässig, wenn die Leistung nach ihrer Eigenart nur von einem beschränkten Kreis von Unternehmen in geeigneter Weise ausgeführt werden kann, besonders wenn eine außergewöhnliche Eignung erforderlich ist. Bei den vom Kreis Segeberg auszuschreibenden Beratungsleistungen ist diese Voraussetzung erfüllt, weil regionale Kenntnisse des Anbieters für die Erbringung der Leistungen erforderlich sind.
Hieraus ergeben sich folgende notwendige Schritte für das weitere Verfahren.
Die Verwaltung ist in der heutigen Sitzung des Jugendhilfe- bzw. Sozialausschusses mit der Vorbereitung einer Ausschreibung der ab 2015 neu zu vergebenden Beratungsleistungen nach VOL/A zu beauftragen.
Die Verwaltung schlägt vor bei der Ausschreibung folgende Grundsätze zu berücksichtigen:
- Eine Veränderung der bestehenden Förderungspraxis ist notwendig.
- Im Rahmen der Neuvergabe von Beratungsleistungen besteht die Möglichkeit, neue inhaltliche Schwerpunkte zu setzen und neue fachliche Ansätze zu verfolgen.
- Die Verteilung der Kreismittel soll sich nicht an Institutionen ausrichten, sondern an regionalen Bedarfen der betroffenen Menschen.
Aus den zuvor genannten Grundsätzen folgt:
a.) Die Beratungsleistungen werden gemäß den Planungsräumen Nord, West und Ost, sowie der Stadt Norderstedt bemessen und regional vergeben.
b.) Pro Planungsraum wird die Position eines „Dachträgers“ ausgeschrieben. welche sämtliche im Planungsraum zu erbringenden Beratungsleistungen umfasst. Der Dachträger erhält den Auftrag sämtliche im Planungsraum ausgeschriebenen Leistungen durch eigene Angebote abzudecken, oder andere Anbieter mit der Leistungserbringung zu beauftragen.
c.) Die ausgewählten Dachträger sollen für alle, ihre eigenen bzw. weitervergebenden Beratungsangebote, zentrale Räumlichkeiten, im Sinne eines Beratungszentrums, zur Verfügung stellen bzw. anmieten. Für das Jugendamt sollen ebenfalls Räume bereitgestellt werden, welche jedoch eigenständig angemietet werden.
d.) Die Dachträger betreiben zentrale Anlaufstellen (Front- Office) in den Beratungszentren, welche auch Dienstleistungen für das Jugendamt erbringen.
e.) Es wird pro Planungsraum ein Kuratorium eingerichtet. Das Kuratorium soll 1x jährlich zusammentreten und die Entwicklung der Beratungsleistungen im jeweiligen Planungsraum begleiten. Das Kuratorium besteht aus dem Dachträger, ggf. den vom Dachträger beauftragten Beratungsträger, jeweils einem Vertreter der Fraktionen im Kreistag, dem jeweiligen Regionalverantwortlichen des Allgemeinen Sozialen Dienstes, einer Fachdienstleitung aus dem Bereich Soziales, der Jugendamtsleitung sowie der Fachbereichsleitung III.
f.) Die zu vergebenden Leistungen sollen zukünftig auch als aufsuchendes Angebot erbracht werden.
g.) Die kommunalen Begleitmaßnahmen „Suchtberatung“ und „Haushalts- und Finanzkompetenz“ sollen im Paket mit regulären Beratungsangeboten der Sucht- und Schuldnerberatung ausgeschrieben werden. In den Verträgen sind Außensprechstunden in den Standorten des Jobcenters aufzunehmen.
h.) Die kommunale Begleitmaßnahme „Wohnungslosennotberatung“ soll separat vergeben werden.
i.) Die Beratungsleistungen sollen weitgehend in Beratungszentren (ehemals „Familienbüros“) zentral gebündelt werden. In diesen Beratungszentren sollen auch die Regionalteams des Allgemeinen Sozialen Dienst untergebracht sein. Beratungsangebote, welche nicht in einem Beratungszentrum untergebracht werden können, sollen Außensprechstunden in den Beratungszentren anbieten.
j.) Die Laufzeit der Verträge soll mindestens 5 Jahre betragen. Eine Wiederbefassung in den politischen Gremien wäre im 3./4. Quartal 2018 notwendig.
k.) Die Ausschreibung soll anhand von Leistungsumfängen erfolgen und nicht anhand von Finanz- Budgets.
l.) Es wird ein Prüfrecht des Kreises gegenüber dem Dachträger, aber auch gegenüber ggf. von diesem beauftragten weiteren Beratungsträgern, festgeschrieben.
m.) Das Angebot der Schwangerschaftskonfliktberatung wird an den originär zuständigen Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit bzw. den FB IV –Gesundheit für Mensch und Tier- übergeben. Im Rahmen der dortigen Verhandlungen würde auf die Aufrechterhaltung der bisherigen Außensprechstunden in den Beratungszentren Bad Bramstedt und Bornhöved hingewirkt werden.
Sofern die Verwaltung zur Durchführung einer Ausschreibung nach VOL/A ermächtigt wird, soll eine Durchführung im 1. Quartal 2014 angestrebt werden. Da es sich um eine beschränkte Ausschreibung handeln würde, wären potentielle Träger in der Region auf die bevorstehende Ausschreibung hinzuweisen. Dies kann durch direkte Anschreiben, eine Mitteilung an die AG Freie Wohlfahrtsverbände und durch öffentliche Bekanntmachung (z.B. Pressemitteilung) sichergestellt werden.
Im Vorwege der Ausschreibung werden den Ausschüssen in einer erneuten gemeinsamen Sitzung im am 13.02.2014 die konkreten Ausschreibungsinhalte zur Abstimmung vorgelegt.
Nach erfolgter Ausschreibung würde eine Befassung der Ausschüsse mit den Ausschreibungsergebnissen in separaten Sitzungen im Mai 2014 erfolgen, um eine abschließende Beratung im Kreistag am 22.05.2013 zu erreichen.
Die vertragliche und haushalterische Umsetzung würde dann im Anschluss an die Beschlussfassung des Kreistages am 22.05.2014 erfolgen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
x | Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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