Drucksache - DrS/2013/124
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufgabenübertragung im Bereich der Kindertagespflege Förderung des Vereins Tausendfüßler Kinder- und Familiengarten Kaltenkirchen e.V.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Klaus Schernau
- Verfasser 1:
- Schernau, Klaus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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31.10.2013
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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05.11.2013
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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07.11.2013
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt den Abschluss eines Aufgabenübertragungsvertrages mit dem Verein Tausendfüßler Kinder- und Familiengarten Kaltenkirchen e.V., der Stadt Kaltenkirchen sowie den Ämtern Kaltenkirchen-Land und Kisdorf ab 01.01.2014 für weitere drei Jahre. Die jährlichen Gesamtkosten belaufen sich auf 23.000 EUR und liegen somit 3.000 EUR über der bisherigen Förderung. Die Finanzierung dieser Aufgabenübertragung übernehmen zu gleichen Teilen der Kreis und die beteiligten Kommunen entsprechend des Beschlusses des Kreistages vom 08.10.2009.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der „Tausendfüßler“ e.V. nimmt in einer Region, bestehend aus der Stadt Kaltenkirchen und den Ämtern Kaltenkirchen-Land und Kisdorf, die Aufgaben der Beratung, Vermittlung und Eignungsprüfung von Tagespflegepersonen sowie die Beratung der Kindeseltern in allen Fragen rund um die Tagespflege wahr. Für die Tagespflegepersonen werden regelmäßig Treffen und Fortbildungen angeboten, um den fachlichen Austausch und die Zusammenarbeit miteinander zu stärken. Der Verein ist seit jetzt annährend sechs Jahren in diesem Aufgabenfeld tätig. Der aktuelle Vertrag endet nach drei Jahren zum 31.12.2013, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Insbesondere vor dem Hintergrund des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für ein- und zweijährige Kinder seit dem 01. August 2013 hat die passgenaue Vermittlung von Betreuungsplätzen noch einmal stark an Bedeutung gewonnen. Die Beratung der Eltern und Tagespflegepersonen ist zudem umfangreicher und komplexer geworden. Der erhöhte Qualitätsanspruch gegenüber der Kindertagespflege wird dabei deutlich. Die Eltern informieren sich ausführlich über die unterschiedlichen Formen der Kinderbetreuung bevor sie sich für das für ihre Lebenssituation passende Betreuungsangebot entscheiden. Durch den starken Krippenausbau - insbesondere in den letzten zwölf Monaten – ist jedoch in einigen Regionen mittelfristig mit einer Abnahme der Nachfrage nach Plätzen in Kindertagespflege zu rechnen.
Die Entwicklung der Kindertagespflege ist nachfolgender Tabelle zu entnehmen:
| Tagespflege-personen (TPP) | Genehmigte Plätze | Belegte Plätze | Betreute Kinder je TPP |
2010 (31.12.) | 41 | 148 | 90 | 2,2 |
2011 (31.12.) | 42 | 171 | 103 | 2,5 |
2012 (31.12.) | 41 | 171 | 129 | 3,1 |
2013 (01.08.) | 42 | 162 | 123 | 2,9 |
Seitens des Fachdienstes kann festgestellt werden, dass die Zusammenarbeit mit dem „Tausendfüßler“ e.V. kooperativ und erfolgreich verläuft. Die Anzahl der betreuten Kinder konnte in den letzten Jahren erheblich gesteigert werden. Die Zahl der Tagespflegepersonen ist in diesem Zeitraum konstant geblieben. Dies ist in allen Regionen zu beobachten, da eine hohe Fluktuation in diesem Tätigkeitsbereich vorliegt, die zum Teil auf die schwankende Nachfrage und die daraus resultierende finanzielle Unsicherheit zurückzuführen ist.
Im Interesse des weiteren Ausbaus und der Stärkung der Kindertagespflege sollte aus Sicht der Verwaltung der Vertrag um drei weitere Jahre verlängert werden. Die Höhe der Förderung basiert, wie in der Vorlage DrS/2012/097 ausführlich dargestellt, auf der Anzahl der in dieser Region betreuten Kinder. Hier wird eine Relation zu einer Vollzeitstelle in der Fachberatung gebildet. Im Kreis Segeberg liegt der Schlüssel bei einer Vollzeitstelle Fachberatung zu ca. 260 betreuten Kindern. Am 01.08.2013 wurden 123 Kinder in Tagespflege betreut. Somit kann ein Stellenanteil von 0,50 Vollzeitstellen (20 Wochenstunden) für diese Vermittlungs- und Beratungstätigkeiten gefördert werden. Bisher lag dieser Anteil bei 17,5 Wochenstunden. Das jährliche Gesamtbudget (Kreis und beteiligte Kommunen) erhöht sich damit um 3.000 EUR auf 23.000 EUR, welches entsprechend der Abstimmung mit den Kommunen zur Hälfte - somit 11.500 EUR p.a. - vom Kreis zu tragen wäre.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| Der Kreisanteil in Höhe von 11.500 EUR jährlich kann nicht vollständig aus dem für die Aufgabenübertragung zur Verfügung gestellten Budget in Höhe von 47.500 EUR p.a. geleistet werden. Die Mehrkosten in Höhe von 1.500 EUR können aus den Mitteln für die Förderung der Kindertagespflege gedeckt werden. |
| Mittelbereitstellung | |
X | Teilplan: 361 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: 36121 |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
X | Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Ziffer 2.2: Der Kreis entwickelt ein bedarfsgerechtes Angebot zur Kindertagesbetreuung;
Ziffer 2.2.2: Im Kreis besteht ein bedarfsgerechtes Angebot zur Kindertagespflege, unterstützt durch ein System regionaler Vermittlungsstellen.
