Drucksache - DrS/2013/132
Grunddaten
- Betreff:
-
Finanzierung des Neubaus eines Frauenhauses in Norderstedt
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Soziale Sicherung
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Giesecke, Jörn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sozialausschuss
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Vorberatung
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31.10.2013
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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05.11.2013
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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07.11.2013
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Kreis Segeberg stellt für den Neubau eines Frauenhauses in Norderstedt im Jahr 2014 auf der Grundlage der Kosten- und Finanzierungsübersicht vom 12.09.2013 einen Zuschuss in Höhe von max. 300.000,00 € zur Verfügung. Die Bewilligung erfolgt unter der Voraussetzung, dass die Zuschüsse des Kirchenkreises, der Stadt Norderstedt und des Landes Schleswig-Holstein in der in Aussicht gestellten Höhe ebenfalls bewilligt werden.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 12.09.2013, beim Kreis Segeberg eingegangen am 16.09.2013, beantragt das Diakonische Werk des Kirchenkreises Hamburg-West/Südholstein einen Zuschuss in Höhe von 300.000,00 € zur Finanzierung des Neubau eines Frauenhauses in Norderstedt.
Das Diakonische Werk geht von Gesamtkosten in Höhe von 1,377 Mio. € aus. Das Finanzierungskonzept sieht vor, dass Land, Kreis, Stadt Norderstedt und der Träger selbst die Kosten übernehmen:
Land Schleswig-Holstein:700.000,00 €
Kreis Segeberg:300.000,00 €
Stadt Norderstedt:210.000,00 €
Kirchenkreis:167.000,00 €
Die Realisierung des Projektes ist für 2014 vorgesehen, so dass eine Entscheidung über den Antrag noch in diesem Jahr erforderlich ist. Mittel sind im Haushaltsentwurf 2014 nicht enthalten, da der Antrag erst nach Abschluss der verwaltungsinternen Vorbereitungen eingegangen ist.
Das Frauenhaus in Norderstedt ist die einzige kreisweite Einrichtung für Frauen in Notsituationen. Die räumlichen Verhältnisse werden schon seit Jahren als unzumutbar bewertet. Die Arbeit der Mitarbeiter/Innen im Frauenhaus ist anerkannt. Das Frauenhaus in Norderstedt ist eine notwendige soziale Einrichtung im Kreis Segeberg.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung Der Betrag ist über die Änderungsliste in den Haushaltsplan für 2014 einzubringen. | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
X | Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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12,5 kB
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10,2 kB
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13,4 kB
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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5
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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6
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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7
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(wie Dokument)
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39,8 kB
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