Bericht der Verwaltung - DrS/2013/113
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstandsbericht der Klimaschutzleitstelle
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Bericht der Verwaltung
- Federführend:
- Kreisplanung, Regionalmanagement, Klimaschutz
- Bearbeitung:
- Krishan Gairola
- Verfasser 1:
- Gairola, Krishan
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz
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Kenntnisnahme
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21.08.2013
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Laufende Projekte
Die Klimaschutzleitstelle arbeitet derzeit intensiv an der Vernetzung und dem Austausch mit den Kommunen im Kreis, um das Thema Klimaschutz überall auf die Tageordnung zu setzen, den Austausch zwischen den Kommunen zu fördern und vorbildliche Projekte sichtbar zu machen und zu verbreiten. Dabei wurden bereits konkrete Projekte identifiziert, die nun gemeinsam weiterverfolgt werden (z.B. grüne Gewerbegebiete, effiziente Stadtbeleuchtung, Energiesparen an Schulen und weitere). Für das Projekt Grüne Gewerbegebiete laufen Derzeit Untersuchungen in Wahlstedt als potentielles Pilotgewerbegebiet, zudem wurde ein Solaratlas für ein Gewerbegebiet Kaltenkirchen erstellt. Für das Projekt Energiesparen an Schulen (fifty/fifty) erfolgte ein umfangreicher Erfahrungsaustausch mit bestehenden Projekten auf dessen Basis eine Broschüre für eine flächendeckende Einführung im Kreisgebiet erstellt wurde. Gespräche mit einigen Schulträgern im Kreis wurden bereits aufgenommen.
Ein weiterer Schwerpunkt ist der Ausbau der öffentlichen Darstellung im Bereich Klimaschutz. Hier wird zurzeit eine umfangreiche Web-Präsenz aufgebaut, die mit dem Neustart des Kreisportals Online gehen wird und Möglichkeiten zur Darstellung von Projekten, zum Austausch von Akteuren und umfassende Informationen bereitstellen soll. Zum Thema Green IT wurde eine Pressemitteilung erstellt, die auf breite Resonanz getroffen ist.
Im Bereich öffentlich Veranstaltungen wurde eine Infoveranstaltung zum Thema „Fracking“ angeboten und eine Zukunftswerkstatt zur Anpassung an den Klimawandel durchgeführt.
Innerhalb der Kreisliegenschaften (Kreishaus A und B) wurden Energiesparmaßnahmen im Bereich IT und Beleuchtung identifiziert, deren Umsetzung mit den verantwortlichen Stellen nun weiterverfolgt wird.
Wichtig für die Umsetzung der Maßnahmen aus dem iKKK ist die Einbindung der vorgesehenen Partner. Hier wurden bereits Gespräche mit der Verbraucherzentrale, der Wirtschaftsförderung (WKS), dem Wegezweckverband und der IHK geführt und die Weichen für gemeinsame Projekte gestellt.
Geplante Projekte (dieses Jahr)
Noch in diesem Jahr sollen erste Energiesparprojekte mit kreiseigenen Schulen und ggf. weiteren Schulen aus dem Kreisgebiet anlaufen.
Zur Bildung von Energieeffizienznetzwerken in der Wirtschaft ist eine Auftaktveranstaltung mit IHK, WKS und Regionet voraussichtlich im November geplant.
Im Bereich Energieeinsparung in Privathaushalten möchten wir mit der Verbraucherzentrale Veranstaltungen zur zielgruppenspezifischen Gruppenberatung vor Ort initiieren.
Am Tag der Wirtschaft im September im Levo-Park wird die Klimaschutzleitstelle mit einem Stand vertreten sein.
Ende Oktober wird ein abschließender Workshop zur Anpassung an den Klimawandel organisiert und durchgeführt.
In der Kreisverwaltung möchten wir den Klimaschutz in den Bereichen Beschaffung und Fuhrpark voranbringen und dabei auch die Kommunen im Kreis mit einbeziehen. Denkbar ist unter anderem die Organisation einer gemeinsamen Infoveranstaltung zu den genannten Themen. Die geplanten Energieeffizienzmaßnahmen im Bereich IT und Beleuchtung sollen möglichst noch dieses Jahr umgesetzt werden.
Des Weiteren sollen besonders vorbildliche Projekte aus den Kommunen und Aktivregionen im Kreisgebiet verbreitet werden. Dazu gehören z.B. die Energietouren, die im Holsteiner Auenland angeboten werden.
Der Bereich Öffentlichkeitsarbeit soll durch weitere Pressemitteilungen, der Veröffentlichung der Webseite und ggf. einer regelmäßigen Kolumne in einer lokalen Zeitung ausgebaut werden.
Drucksache: Beschaffungsrichtlinie
Das Beschaffungsvolumen der öffentlichen Hand macht etwa 12-17% des BIP aus – die öffentlichen Einrichtungen haben entsprechend eine große Marktmacht, die einen nicht unwesentlichen Einfluss auf die Richtung der wirtschaftlichen Entwicklung hat. Beschaffungsleitlinien, die neben dem Anschaffungspreis auch Klimaschutz- und Umweltgesichtspunkte berücksichtigt, sowie die Kosten über den gesamten Lebensweg bis hin zur Entsorgung betrachten, bieten daher folgende Vorteile:
- Ressourcen werden geschont und Emissionen verringert.
- Die nationale Wirtschaft wird in eine zukunftsfähige Richtung gelenkt, was zu einer langfristigen Wettbewerbsfähigkeit beiträgt.
- Der Kreis kann eine Vorbildfunktion einnehmen.
- Bei Betrachtung der Lebenszykluskosten können trotz höherer Anschaffungskosten oft insgesamt Kosten gespart werden.
- Es gibt klare Regelungen, was den Beschaffungsprozess erleichtern kann.
Landesgesetzgebung
Dazu kommt: Im August 2013 soll das neue Tariftreue- und Vergabegesetz für SH verabschiedet werden, das unter anderem auch für Kreise und Kommunen vorschreiben wird (§ 17 Umweltfreundliche und energieeffiziente Beschaffung):
„Bei der Beschaffung von energieverbrauchsrelevanten Waren, technischen Geräten oder Ausrüstungen oder wenn diese wesentliche Voraussetzung zur Ausführung einer Dienstleistung oder eines Bauauftrages sind, sollen im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung neben den voraussichtlichen Beschaffungskosten einschließlich der Entsorgungskosten insbesondere die voraussichtlichen Betriebskosten über die gesamte Nutzungsdauer (unter Berücksichtigung des Lebenszyklusprinzips) und die Kosten für den Energieverbrauch angemessen berücksichtigt werden…“
Weiter zur Art der Vorschriften:
„Schreibt der öffentliche Auftraggeber Umwelteigenschaften in Form von Leistungs- oder Funktionsanforderungen vor, so kann er die Spezifikationen verwenden, die in europäischen, multinationalen oder anderen Umweltzeichen definiert sind…“
Sowie für die Aufstellung eigener Richtlinien:
„Der Auftraggeber kann zusätzliche Bedingungen für die Ausführung des Auftrags vor-schreiben…“
Beschlussvorschlag für den UNK-Ausschuss am 27.11.13
Vor diesem Hintergrund schlägt die Klimaschutzleitstelle vor, dass die Einführung einer Beschaffungsrichtlinie für den Kreis beschlossen wird und die zuständigen Organe der Verwaltung (FB I, ISE, Klimaschutzleitstelle) in Form einer Arbeitsgruppe mit der Erstellung beauftragt werden. Ein Muster einer Beschaffungsrichtlinie für die weitere Ausarbeitung ist den Anlagen beigefügt.
Drucksache: Leitbild Emissionsarme Kreisflotte mit Vorbildwirkung
Das Klimaschutzkonzept des Kreises zeigt, dass der Verkehrssektor die größten CO2-Einsparpotentiale von allen Sektoren bietet. Gleichzeitig steht die Umsetzung hier vor besonders hohen Herausforderungen, bestehende Mobilitäts-Gewohnheiten zu verändern. Die Kreisflotte trägt zu einem signifikanten Teil zu den Emissionen des Kreises bei und ist gleichzeitig durch die Präsenz auf den Straßen ein öffentliches Aushängeschild. Klimaschutzmaßnahmen sind hier daher besonders sichtbar und entfalten eine hohe Multiplikatorwirkung. Daher ist es sinnvoll, wenn der Kreis sich ein langfristiges Ziel setzt, um die Entwicklung hin zu einer emissionsarmen und klimafreundlichen Mobilität aktiv zu unterstützen. Die Klimaschutzleitstelle schlägt daher die Verabschiedung eines Leitbildes „Emissionsarme Kreisflotte“ vor, das eine weitgehende Reduktion der mobilitätsbedingten Emissionen und ggf. die Kompensation der verbleibenden Emissionen durch regionale Klimaschutzprojekte anstrebt. Das Leitbild ist technologieunabhängig und bietet daher den Vorteil, sich stetig entlang der Entwicklung im Bereich emissionsarmer Mobilität zu bewegen.
Langfristige Maßnahmen
Aus heutiger Sicht kann das Leitbild durch folgende Maßnahmen angestrebt werden:
- Sukzessive Umstellung auf ökostrombetankte E-Mobile, Erdgas bzw. Biogasfahrzeuge als begleitende Lösung prüfen.
- Verlagerung kurzer Strecken auf attraktive Dienstfahrräder.
- Einsatz von Erdgas oder Hybridfahrzeugen im Oberklassesegment. Hier sind bereits CO2-Emissionen von unter 110 g/km erreichbar.
- Kompensation verbleibender Emissionen durch den Ausbau regionaler CO2-Senken (Aufforstung, Moor-Wiederbefeuchtung etc.). Dies kann ebenfalls anderen Flotteninhabern als Service angeboten werden, z.B. in Form von Zertifikaten wie die Moorfutures in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg[1].
Dieser Prozess kann durch Regelungen z.B. zum CO2-Ausstoß in einer Anschaffungsrichtlinie ergänzt werden.
Beschlussvorschlag für den UNK-Ausschuss am 27.11.13
Es wird die Verabschiedung eines Leitbilds „Emissionsarme Kreisflotte“ vorgeschlagen, das eine weitgehende Reduktion der mobilitätsbedingten Emissionen und ggf. die Kompensation der verbleibenden Emissionen durch regionale Klimaschutzprojekte anstrebt.
Zu Beginn der Fuhrpark-Erneuerung werden folgende Maßnahmen vorgeschlagen:
- Die beiden bestehenden Dienstfahrräder (veraltet) durch attraktive Neufahrräder mit Außenwirkung (Farbgebung, Logo, etc.) ersetzen.
- Anschaffung eines Pedelec in Kreis-Optik für den Feldtest.
- Anschaffung eines Renault ZOE in Kreis-Optik zuerst als Zusatzwagen über eine einjährige Testphase, anschließend als Ersatz für einen Polo der Flotte.
- Umstellung der Limousinen auf (Plugin-) Hybridmodelle oder Gasantrieb bei Neuausschreibung.
Detaillierte Informationen zur Sukzessiven Umstellung der Kreisflotte können der Anlage „Smarte Kreisflotte“ entnommen werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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52,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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161,8 kB
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