Bericht der Verwaltung - DrS/2013/108
Grunddaten
- Betreff:
-
Zwischenbericht zur Sanierung der GU Schackendorf und Prüfung weiterer Alternativen zum Standort (DrS/2013/074)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Bericht der Verwaltung
- Federführend:
- Eigenbetrieb "Immobilienverwaltung des Kreises Segeberg"
- Bearbeitung:
- Reinhardt Springer
- Verfasser 1:
- Springer, Reinhardt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Werkausschuss
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Kenntnisnahme
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13.08.2013
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Erledigt
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Sozialausschuss
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Kenntnisnahme
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22.08.2013
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Sachverhalt
Sachverhalt:
- Mit dem Beschluss des Kreistages vom 20.06.2013 zur Beschlussvorlage DrS/2013/074 bestand folgende Auftragssituation für die ISE:
„Der Kreis Segeberg wird auch künftig für die Menschen im Asylverfahren eine Gemeinschaftsunterkunft vorhalten. Der Kreis leistet damit einen Beitrag im Rahmen seiner Ausgleichsfunktion für die Kommunen des Kreises. Diese Unterkunft soll den Vorgaben des Landes, als an der Finanzierung Beteiligter, die mit mindestens 70 % sicherzustellen ist, entsprechen. Eine Reduzierung der jetzigen Unterbringungsmöglichkeiten kommt nicht in Betracht.
Die ISE führt alle notwendigen Planungsleistungen in 2013 aus.
Die Ergebnisse der Kostenplanungen fließen in den Nachtragswirtschaftsplan 2013 und in die Wirtschaftsplanung 2014 ein. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt in 2014.
Die ISE erarbeitet für die September-Sitzung des Kreistages einen Nachtragswirtschaftsplan für 2013, in dem die notwendigen Verpflichtungsermächtigungen entsprechend ausgewiesen werden.
Für die Gesamtmaßnahmen werden gemäß der bisher vorliegenden Planungen maximal 1.370.000,00 Euro bewilligt.
Die ISE wird beauftragt, in Kooperation mit der Wohnungswirtschaft weiteren Wohnraum im Kreisgebiet für die Asylsuchenden zu erschließen. Dadurch soll eine weitere Entlastung der Gemeinden, insbesondere während der Bauphase, erreicht werden.“
- Zwischenbericht zum Stand der Abarbeitung und grober Zeitplan Sanierung
Chronologie:
20.06.2013 Beschluss des Kreistags (s.o.)
Juni/ JuliÜberarbeitung der Kostenschätzung durch die ISE
(s. Anlage: grobe Kostenschätzung mit Baubeschreibung)
08.07.2013 Eingang des vollständigen Antrags der ISE auf Förderung der Sanierung beim Innenministerium
09.07.2013Weiterleitung des Antrags an das GMSH zur Prüfung der Angemessenheit der Kosten
10.07.2013 Besuch des Innenministers Herrn Andreas Breitner in der GU
Schackendorf
Ergebnis:
- Herr Breitner signalisiert „grünes Licht“ für die Förderung der Sanierung durch das Land. Der Standort der GU wird positiv beurteilt. Die Bemühungen des Kreises werden von Herrn Breitner gewürdigt.
- Die Prüfung durch das GMSH erfolgt prioritär, voraussichtlich bis Ende September. Danach wird der Förderbescheid des Landes ausgestellt.
Seit Juli 2013Entwurfsplanung durch die ISE
Erstellen der Zeichnungen und des Bauzeitenplans (s. Anlage)
Laufend Abstimmung der Planung mit den Fachdiensten 33.00
und 50.00
24.07.2013Ortstermin mit dem GMSH, Herrn Hansen, und dem Innenministerium, Herrn Schwabe, und der ISE bzgl. Prüfung der Angemessenheit der Kosten. Übergabe von Vorentwurfs-Grundrissen.
Weiterer Zeitplan:
Voraussichtlich
ab Sept. 2013Förderbescheid = Startschuss für das Projekt
Stellen des Bauantrags
Beauftragung der Fachplaner nach vorherigem Auswahlverfahren
ab Jan. 2014Ausführungsplanung durch die ISE und die Fachplaner
Erstellen der Leistungsverzeichnisse, Ausschreibung,
Auftragsvergaben
Mai 2014Umsiedlung der Asylbewerber in Alternativ-Unterkünfte
ab Juni 2014Baubeginn für die Sanierung
ca. Nov. 2014Fertigstellung
Dez. 2014Wieder-Inbetriebnahme der sanierten Gemeinschaftsunterkunft
Die Sanierung der Gemeinschafts-Unterkunft erfolgt voraussichtlich als erster Schritt einer perspektivisch langfristigen Planung. Je nach der Entwicklung der Zahlen der Asylbewerber sind ggf. künftig zusätzliche Unterbringungsmöglichkeiten zu diskutieren. Dies ist jedoch nicht Gegenstand des o.g. Auftrags.
Da aber schon jetzt die Gemeinschaftsunterkunft aufgrund der hohen Anzahl an Asylbewerbern zeitweilig über ihre eigentliche Kapazität von 78 Plätzen hinaus belegt wird, wurde im Rahmen der Planung geprüft, wie die Kapazitäten auch ohne einen Anbau erhöht werden können.
Ergebnis: Es kann im Rahmen der Sanierung ein Dachraum so weit ausgebaut werden, dass dort zwei zusätzliche Zimmer für insgesamt 6 Personen eingerichtet werden können. Außerdem kann durch geringe Umbauten ein zusätzlicher Raum im Erdgeschoss geschaffen werden, so dass 3 zusätzliche Plätze entstehen.
Damit kann die Zahl der Nutzer um 7 Personen auf dann 85 Personen erhöht werden.
Die Sanierung erfolgt hinsichtlich des Standards gemäß den Vorgaben des Landes, d.h. pro Nutzer 6 m² Wohn- und Schlaffläche plus 2 m² Nebenfläche.
Die Kosten für die Sanierung betragen nach bisheriger Kostenschätzung (s. Anlage) insgesamt 1.370.000,00 € und beinhalten folgende Maßnahmen:
- Wärmedämmung der Außenwände und des Daches inkl. teilweiser Neueindeckung
- Teil-Erneuerung der Fenster und Außentüren
- Erneuerung der Sanitär-Objekte aller Bäder und der Kücheneinrichtungen
- Erneuerung der Elektroinstallation
- Erneuerung der Brandschutztüren usw.
- Sanierung der Sanitärräume und Küchen, incl. Umbau
- Einbau zusätzlich erforderlicher Sanitär-Objekte incl. Leitungserneuerungen
- Neugestaltung der Außenanlagen
Bei den Fenstern sollen Erneuerungen derzeit nur im unbedingt erforderlichen Rahmen erfolgen, da beim Bau der A20 ggf. noch der Bund an der Finanzierung von Schallschutz-Fenstern beteiligt werden kann.
3. Kooperation mit Wohnungsbaugesellschaften
Nach bisherigen Gesprächen mit einer Wohnungsbaugesellschaft wäre eine Unterbringung von 20-30 Asylbewerbern an einem einzelnen weiteren Standort möglich. Hierzu gibt es entsprechende Erfahrungen.
Im Rahmen der Sanierung müssen alle Nutzer des Hauptgebäudes die Gemeinschaftsunterkunft verlassen. Eine abschnittsweise Sanierung ist nicht sinnvoll, da die gesamte Maßnahme in 2014 abgeschlossen werden soll. Derzeit wird mit Wohnungsbaugesellschaften geklärt, ob sich für die Bauphase eine befristete Anmietung von Wohnungen realisieren lässt. Außerdem wird mit den Fachdiensten 33.00 und 50.00 geprüft, ob es auch alternative Unterbringungsmöglichkeiten gibt. Vom Fachdienst 50.00 wurde außerdem eine Anfrage an das Land bezüglich der Unterbringung der Asylbewerber während der Bauphase gestellt.
Die Abstimmung zu Rahmenbedingen ist noch nicht abgeschlossen – ggf. vorhandene Zwischenergebnisse werden im Verlauf der Sitzung dargestellt.
4. Erweiterung der GU Schackendorf
Grundsätzlich wäre ein Anbau ist auf dem Grundstück der GU Schackendorf nach Auskunft des Fachdienstes 61.00 Kreisplanung unter folgenden Bedingungen auch ohne Bebauungsplan denkbar:
- wenn der Standort so gewählt wird, dass lediglich eine Verfestigung des bestehenden Siedlungssplitters nach innen und keine Ausweitung nach außen erfolgt,
- wenn die Anbauverbotszonen zur A21 und K61 beachtet werden und
- wenn hinreichender Lärmschutz gewährleistet ist.
Mit Beschluss des Kreistages vom 20.06.2013 wurde bisher nur die Sanierung beschlossen. Insofern beschränkt sich die weitere Planung zunächst nur auf die Sanierung.
5. Finanzierung und Stand der Gespräche mit dem Land
Eine Entscheidung wurde durch Herrn Breitner für September 2013 in Aussicht gestellt. Sobald die Entscheidung vorliegt, erfolgt unmittelbar eine Information an alle Fraktionsvorsitzenden per Mail.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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106,7 kB
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(wie Dokument)
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