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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2013/089

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Kreis Segeberg fördert aktuell zehn Beratungsträger für die Wahrnehmung von Beratungsaufgaben, zu denen der Kreis gesetzlich verpflichtet ist oder die er als freiwillige Aufgabe im Rahmen der sozialen Daseinsvorsorge bezuschusst, (s. Anlage). Die maßgeblichen Finanzierungsvereinbarungen haben dabei einen Gesamtförderumfang in Höhe von 1.975.321,93 EUR.

 

Die Laufzeit dieser Verträge endet einheitlich am 31.12.2014. Der Kreis hat sich in den Vereinbarungen jedoch dazu verpflichtet, den Trägern bereits bis zum 31.12.2013 mitzuteilen, ob eine Fortschreibung der aktuellen Verträge über den 31.12.2014 hinaus erfolgen kann.

 

Der Fachbereich III erarbeitet derzeit unter Beteiligung des Jobcenters ein Konzept zur zukünftigen Ausrichtung des Beratungswesens. Das RPA wurde mit der Fragestellung eingebunden, ob die Vergabe der Beratungsleistungen im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung erfolgen muss.

 

Es ist vorgesehen, dass die bisher geförderten Beratungsträger ihre Arbeit in der nächsten Ausschusssitzung vorstellen. Im Rahmen dieser Vorstellung soll den Beratungsträgern ebenfalls ermöglicht werden sich zu einer möglichen Fortführung der Beratungsaufgaben zu äußern.

 

Für die Ausschusssitzungen am 14.11.2013 (JHA) bzw. 21.11.2013 (SozA) ist die Einbringung der verwaltungsseitig vorbereiteten Vorlage zur möglichen Fortschreibung der maßgeblichen Finanzierungsvereinbarungen des Beratungswesens im Kreis Segeberg vorgesehen. Diese Vorlage wird darüber hinaus das dann vorliegende Konzept zur Neuausrichtung des Beratungswesens umfassen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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