Bericht der Verwaltung - DrS/2013/092
Grunddaten
- Betreff:
-
Bericht zum Denkmalrecht
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Bericht der Verwaltung
- Federführend:
- Kreisplanung, Regionalmanagement, Klimaschutz
- Bearbeitung:
- Frank Hartmann
- Verfasser 1:
- Hartmann, Frank
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Infrastruktur
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Kenntnisnahme
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12.08.2013
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Bericht zum Denkmalrecht
Zum 1.1.2012 hat die Vorgängerregierung ein neues Denkmalschutzgesetz eingeführt. Neben zahlreichen materiellen Lockerungen und begrifflichen Aufweichungen enthält dieses Gesetz auch Änderungen im formellen Genehmigungsverfahren und bei den Zuständigkeiten.
Letztere zielten insbesondere darauf ab, die Umsetzung des Gesetzes ausschließlich den Unteren Denkmalschutzbehörden (Kreise) zu überlassen und die Aufgaben der Oberen Denkmalschutzbehörde (Landesamt für Denkmalpflege) auf die wissenschaftlichen und fachaufsichtlichen Aspekte des Denkmalschutzes zu reduzieren. Mit der Aufgabenreduzierung bei der OD ist dort ein konsequenter Personalabbau verbunden gewesen.
Für die Arbeitspraxis der Kreise als Untere Denkmalschutzbehörde bedeutet diese Veränderung:
- Nach dem Wegfall des Zustimmungsvorbehaltes des Landesamtes entscheidet die Unteren Denkmalschutzbehörde jetzt alleinverantwortlich über alle denkmalrechtlichen Genehmigungen. Dies bringt einen höheren Prüf- und Begründungsaufwand mit sich, da die bisherige fachliche Rückkoppelung mit der OD und die dortige Zweitprüfung entfallen ist. Gleichzeitig wurde der Prüf- und Begründungsaufwand durch die Einführung zahlreicher unbestimmter Rechtsbegriffe erhöht.
- In Folge der Aufgabenreduzierung und Personalausdünnung bei der OD steht diese auch nicht mehr wie bisher beratend und unterstützend den Unteren Denkmalschutzbehörden zur Seite. Insbesondere wird damit die bisherige Praxis unmöglich gemacht, dass das Landesamt in Abwesenheitszeiten der Unteren Denkmalschutzbehörde als fachlicher Ansprechpartner vertretend zur Verfügung steht. Die Kreise müssen nunmehr eigenverantwortlich eine qualifizierte Vertretung für Abwesenheitszeiten sicherstellen.
- Für die Budgetberatung 2014 werden daher zusätzliche Stellenanteile für die Aufgaben der UD eingeworben werden müssen, um den gesteigerten Anforderungen gerecht werden zu können (s. Exkurs).
Die derzeitige Landesregierung beabsichtigt zwar eine erneute Novellierung des Denkmalschutzgesetzes. Gegenstand dieser Überarbeitung werden aber insbesondere eine Umstellung des Unterschutzstellungsverfahrens sowie Einzelkorrekturen bei den materiellen Anforderungen sein. Der mit dem jetzigen Gesetz eingetretene erhöhte Aufwand bei den UDn wird durch die erneute Novelle aller Voraussicht nach nicht verändert werden.
Exkurs:
Zurzeit gibt es im Kreis Segeberg nur eine fachlich qualifizierte Person, die für die Untere Denkmalschutzbehörde tätig ist. Schon unter den Regelungen des alten Denkmalschutzgesetzes konnte das Aufgabengebiet der Unteren Denkmalschutzbehörde nur suboptimal betreut werden, was gleichzeitig zu einer dauerhaft hohen Personalbelastung geführt hat. Eine längere Erkrankung der zuständigen Fachkraft in 2012/13 hat die fehlende fachliche Unterstützung und Vertretung in diesem Aufgabenbereich deutlich gemacht. Dieses Ausfallrisiko ist für alle Beteiligten eine große Belastung und es ist mit den oben beschriebenen Neuerungen nicht eben kleiner geworden. Um weitere überlastungsbedingte Ausfälle zu vermeiden, bedarf es daher dringend einer nachhaltigen personellen Entlastung. Hierzu wird im Zuge der Budgetberatungen eine gesonderte Beantragung erfolgen.
