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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2013/104

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss begrüßt die Initiative der Gemeinde Bornhöved, ein Friedensdenkmal zu errichten. Eine Beteiligung des Kreises an der Finanzierung kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht zugesichert werden;  grundsätzlich kann sich der Ausschuss  aber eine Förderung des Vorhabens durch den Kreis im Jahr 2014 auf der Grundlage der „Richtlinien  für die finanzielle Förderung von Maßnahmen durch den Kreis Segeberg“ i.d.F. vom 29.06.2006 vorstellen. Dafür ist die Vorlage eines Förderantrags einschließlich aller Informationen hinsichtlich des Finanzbedarfs und dessen Finanzierung erforderlich.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Herr Kreispräsident Zylka weist darauf hin, dass in der Gemeinde Bornhöved angeregt wurde, anlässlich des bevorstehenden 200. Jahrestages der dritten Schlacht bei Bornhöved (1813 Schweden, Dänemark), ein Friedensdenkmal zu errichten.

 

Das Friedensdenkmal soll mahnen und aufzeigen, dass Schweden nach der Schlacht von 1813 200 Jahre im Frieden lebte, während es in Mitteleuropa sehr viele kriegerische Auseinandersetzungen gab. Bornhöved erscheint als Standort für ein Friedensdenkmal besonders geeignet, weil die Gemeinde als einzige im Kreis Segeberg in ihrer Geschichte drei Schlachten mit internationaler Bedeutung aufzuweisen (798, 1227 und 1813) hat.

 

Die Gemeinde Bornhöved hat Herrn Dr. Herbert Zeretzke zum Koordinator für das Denkmal-Bauvorhaben bestimmt. Erste Einzelheiten und Informationen über das Projekt werden mit den beigefügten Anlagen dargestellt. Damit verbunden ist die Anfrage, ob sich der Kreis finanziell an dem Projekt beteiligen würde. Die voraussichtlichen Gesamtkosten betragen nach ersten Aussagen ca. 16.000 EUR, eine angemessene Kreisbeteiligung wird wegen der überregionalen Bedeutung des Denkmals von den Initiatoren gewünscht. Zudem erwägen die Schweden, das gleiche Denkmal auch in Malmö aufzustellen.

 

Im Budget 2013 stehen dem Kreis keine Haushaltsmittel für die Förderung des Projektes zur Verfügung. Bei entsprechender inhaltlicher Vorberatung sowie Anmeldung von HH-Mitteln für das Budget 2014 wäre aus Sicht der Verwaltung eine Projektförderung auf Basis der „Richtlinien für die finanzielle Förderung von Maßnahmen durch den Kreis Segeberg“ i.d.F. vom 29.06.2006 denkbar. Die Regelquote für eine Förderung nach dieser Richtlinie beträgt 20 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten, würde mithin im vorstehenden Fall bei rund 3.200 EUR liegen.

 

Auf Anregung des Kreispräsidenten möge sich der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport vorberatend mit diesem Denkmal-Projekt befassen. Ausgehend von dem Ergebnis der Vorberatung würde dann ein konkreter Förder-Antrag der Gemeinde Bornhöved an den Kreis zu erwarten sein.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja:

 

X

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Bei positiver Beschlussfassung Anmeldung von vorläufig 3.200 EUR für HH 2014

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

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Anlagen

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