Bericht der Verwaltung - DrS/2013/102
Grunddaten
- Betreff:
-
Jugendhilfe - Revision des Öffentlich rechtlichen Vertrages -
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Bericht der Verwaltung
- Federführend:
- Personal, Organisation und Verwaltungsdigitalisierung
- Bearbeitung:
- Petra Döring
- Verfasser 1:
- Ebert, Stefan
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Kenntnisnahme
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07.08.2013
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Kenntnisnahme
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08.08.2013
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zum 01.01.2006 hat die Große kreisangehörige Stadt Norderstedt die Aufgaben des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe vom Kreis Segeberg – zunächst in dessen Auftrage – übernommen.
Durch Landesverordnung über die Bestimmung der Großen kreisangehörigen Stadt Norderstedt zum Träger der öffentlichen Jugendhilfe vom 22.02.2007 (GVOBl. Schl.-H. 2007, S. 181) ist die Große kreisangehörige Stadt Norderstedt für ihr Gebiet zum örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe bestimmt.
Dies erfolgte zunächst befristet, mit Änderung der Gemeindeordnung des Landes Schleswig-Holstein und Übertragung des Status´ Große kreisangehörige Stadt Kraft Gesetz unbefristet.
Über die Wahrnehmung der Aufgaben, den Kostenausgleich dafür sowie gemeinsam wahrzunehmende Aufgaben schlossen Kreis Segeberg und Stadt Norderstedt in 2007 einen öffentlich rechtlichen Vertrag. Entsprechend der darin enthaltenen Regelung erfolgte in 2010 eine Revision des Vertrages, insbesondere hinsichtlich des Kostenausgleichs. Dabei wurde eine weitere Revision für das Jahr 2013 vereinbart. Unberührt blieben in dieser Zeit ergänzende Verträge zur Personalgestellung und zur Bereitstellung der Jugendhilfesoftware durch den Kreis. Hinzu kam ab 2011 ein Vertrag über die gemeinsame Hintergrund-Rufbereitschaft zwischen Kreis Segeberg und Stadt Norderstedt.
Bei der überörtlichen Prüfung 2010 der Kreise Herzogtum Lauenburg, Pinneberg, Segeberg und Stormarn durch den Landesrechnungshof, hat dieser auch die Wahrnehmung der Jugendhilfeaufgaben durch die Große kreisangehörige Stadt Norderstedt betrachtet.
Um einen sachgerechten Finanzierungsausgleich zwischen dem Kreis Segeberg und der Stadt Norderstedt ermitteln zu können, empfiehlt der Landesrechnungshof, geeignete Leistungsdaten und -indikatoren festzulegen, anhand derer ein für die Aufgabenwahrnehmung auskömmliches Budget festgelegt werden kann.
Hinsichtlich dieser Empfehlung ist im Nachgang zum Prüfbericht des Landesrechnungshofes Einvernehmen zwischen den Vertragsparteien erzielt worden.
In Verhandlungen zwischen Vertreter/innen des Kreises Segeberg und der Stadt Norderstedt wurden Ergebnisse für einen neuen Vertrag erzielt:
- Der EDV-Vertrag mit Beschaffung einer eigenen EDV-Software für die Jugendhilfe der Stadt Norderstedt wird beendet. Ein Kostenausgleich erfolgt dafür nicht.
- Für den bestehenden Personalgestellungsvertrag finden derzeit noch Verhandlungen statt.
- Die gemeinsamen Dienste werden reduziert auf die Wahrnehmung der Adoptionsvermittlung und die Hintergrundrufbereitschaft.
- Bis zur Berücksichtigung der Stadt Norderstedt als 16. Träger der öffentlichen Jugendhilfe in Schleswig-Holstein bei der Vergabe von Landes- oder Bundesmitteln erfolgt die Beantragung und Weiterleitung von Mitteln für die Jugendhilfe durch den Kreis Segeberg für die Stadt Norderstedt.
- Die Ergebnisse der Revisionsverhandlungen sollen ab dem 01.03.2013 gelten.
- Entsprechend den Empfehlungen des Landesrechnungshofes wird bei der Festlegung der zukünftigen Kostenausgleichszahlungen von Vergleichskennzahlen ausgegangen.
Dazu wurde einvernehmlich festgelegt, folgende Daten zugrunde zu legen:
- Zahl der Jugendeinwohner/innen (0 – unter 21 Jahren, Prognose 2012)
- Aufwendungen für Hilfeleistungen (Rechnungsergebnis 2012)
- Aufwendungen für Personalkosten dafür (Planungsansatz 2013 inkl. Verwaltung, ohne Overhead)
Um eine Vergleichbarkeit der Zahlen zu gewährleisten, wurden die einzelnen Produkte nochmals abgeglichen. Es wurde festgestellt, dass auf beiden Seiten die gleichen Ausgabenpositionen berücksichtigt wurden. Gleiches gilt für den Bereich der Personalaufwendungen.
Es wurden folgende Festlegungen getroffen:
- Für die Ausgaben der Leistungsgewährung werden die Zahlen aus dem Jahre 2012 als Basis für die Berechnung zu Grunde gelegt
- Bei der Anzahl der Jugendeinwohner in Norderstedt wird von prognostizierten 13.200 Jugendlichen im Jahre 2012 ausgegangen (die genauen Zahlen für 2012 liegen noch nicht vor, die Anzahl betrug in 2011 noch 13.283 und ist zur Zeit jedoch von Jahr zu Jahr rückläufig)
Auf dieser Basis sind folgende Kennzahlen für die Erstattung des Kreises Segeberg an die Stadt Norderstedt maßgebend:
| Kreis Segeberg | Stadt Norderstedt |
Summe Leistungsgewährung pro Jugendeinwohner | 389,36 € | 446,99 € |
Personalaufwendungen pro Jugendeinwohner | 92,11 € | 115,40 € |
Gesamtkosten pro JEW | 481,47 € | 562,39 € |
Für die Berechnung des zukünftigen Erstattungsbetrages vom Kreis an die Stadt Norderstedt werden die Kosten des Kreises Segeberg pro Jugendeinwohner (481,47 €) multipliziert mit der Anzahl der Jugendeinwohner in Norderstedt (13.200). Daraus ergibt sich ein Erstattungsbetrag in Höhe von 6.355.404,00 €. Bei Anwendung dieser Berechnungsmethode sind alle anfallenden Kosten enthalten, d.h. keine zusätzliche Berücksichtigung mehr von Mietkosten oder FAG-Mitteln.
Die Regelung sollte für die Dauer von 3 Jahren Anwendung finden, d.h. vom 01.03.2013 bis zum 29.02.2016. Danach ist eine Anpassung auf der Basis der o.g. Kennzahlen erforderlich. Eine Anpassung außerhalb der festgelegten Zeiträume erfolgt nur dann, wenn besondere Vorkommnisse (z.B. Gesetzesänderung) eine sofortige Korrektur der Erstattungsbeträge erforderlich machen.
Im Bereich Kindertagesstätten wurden folgende Themen im Rahmen der Verhandlungen behandelt:
- Betriebskostenförderung Kitas/ Kreisanteil
- Kostenausgleich für Norderstedter Kinder, die eine Hamburger Kita besuchen
- Tagespflege
- Sozialstaffel
- Ausgleich für Personaleinsatz
Das Ergebnis stellt sich wie folgt zusammen:
Bereich Betrag
Tagespflege423.300,- EUR
Sozialstaffel 1.410.200,- EUR
Kostenausgleich mit Hamburg Spitzabrechnung
Personalkostenerstattung 59.400,- EUR
Gesamt 1.892.900,- EUR + Spitzabrechnung
Das Gesamtergebnis der Revisionsverhandlungen sieht derzeit vor, dass der Kreis Segeberg der Stadt einen jährlichen Gesamtbetrag in Höhe von 8.248.304,00 € zuzüglich eines Betrages für den Kostenausgleich mit Hamburg (Spitzabrechnung) zur Verfügung stellt.
