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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2013/111

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, ab dem Jahr 2014 die Auszahlung von Kreis-, Landes- und Bundesmitteln für die Betriebskostenförderung von Kindertageseinrichtungen an die Träger der Einrichtungen in monatlichen Abschlägen sicherzustellen. Dabei ist eine vorschüssige Auszahlung von dem Kreis noch nicht zur Verfügung stehenden Drittmitteln auszuschließen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Betriebskostenförderung von Kindertageseinrichtungen wird, basierend auf einer vom Jugendhilfeausschuss beschlossenen Förderrichtlinie und bestehend aus Kreis- und Landesmitteln sowie inzwischen auch aus Bundesmitteln, seit dem Bestehen dieser Förderung zu Beginn der 1990er Jahre in jährlich zwei Raten vom Kreis an die Träger der Einrichtungen ausgezahlt. Grund dafür war und ist, dass das Land seine Mittel an die kreisfreien Städte und an die Kreise in ebenfalls zwei Raten im Frühjahr und Herbst eines Jahres überweist.

 

Dieser unregelmäßige Zahlungsfluss wird zwar im Allgemeinen von den Trägern der Einrichtungen akzeptiert und kann in der Regel von deren eigener Liquiditätsplanung berücksichtigt und aufgefangen werden. Mit Blick auf die laufend steigenden und monatlich anfallenden Betriebskosten der Kitas gibt es aber vereinzelt auch heftige Beschwerden aus dem kommunalen Bereich und eine zunehmende Zahl dringender Wünsche kleinerer Träger auf Zahlung von früheren Abschlägen, um aufgetretenen Liquiditätsnotständen abzuhelfen.

 

Dies liegt u.a. daran, dass insbesondere für den sehr kostenintensiven U3-Bereich die Fördermittel von Bund, Land und Kreis einen ganz erheblichen Anteil zur Deckung der laufenden Kosten ausmachen. In diesem Zusammenhang ist auch bedeutsam, dass sich die vom Kreis jährlich auf die Kita-Träger zu verteilenden Betriebskostenförderungen seit Beginn der Förderung von rund 5 Mill. DM auf inzwischen rund 16 Millionen Euro mehr als versechsfacht haben.

 

Ein monatliches Auszahlungssystem mittels Abschlägen und einer einmal jährlich stattfindenden Spitzabrechnung müsste allerdings so ausgestaltet werden, dass der Kreis nicht selbst aufgrund vorschüssiger Auszahlungen von Drittmitteln Belastungen seiner eigenen Kassenlage hinzunehmen hätte. Dies erfordert einige Modellberechnungen, die die Verwaltung nur vornehmen würde, wenn der Jugendhilfeausschuss eine Umstellung des Auszahlungsverfahrens für erforderlich hält. Es wird um entsprechende Beratung gebeten.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

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