Bericht der Verwaltung - DrS/2013/100
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung eines behördlichen Datenschutzbeauftragten des Kreises Segeberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Bericht der Verwaltung
- Federführend:
- FB Zentrale Steuerung
- Bearbeitung:
- Petra Döring
- Verfasser 1:
- Grandt, Karin
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Kenntnisnahme
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08.08.2013
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Herr Diplom-Ingenieur Olaf Kuhlbrodt wurde zum 01.04.2013 mit Zustimmung des Personalrates des Kreises Segeberg und des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD) zum behördlichen Datenschutzbeauftragten der Kreisverwaltung Segeberg einschließlich der ISE gemäß § 10 LDSG-SH bestellt. Diese Tätigkeit übt Herr Kuhlbrodt im zeitlichen Umfang von 0,5 einer Vollzeitstelle aus.
I.
Die bislang dezentral verteilten Aufgaben des Datenschutzes sollen durch Aufgabenbündelung an einer Stelle konzentriert werden. Hierdurch sollen die Effizienz und die Qualität des Datenschutzmanagements verbessert werden.
Der Datenschutzbeauftragte (DSB) soll die Fachbereiche, Fachdienste und die ISE in allen Belangen des Datenschutzes und des Informationszugangsgesetzes beraten und ggf. operativ unterstützen. Diese Aufgabenbündelung an einer Stelle soll zu einer stärkeren Effizienz und Qualität in der Bearbeitung der datenschutzrechtlichen Angelegenheiten führen. Diese wurden in den letzten Jahren zunehmend komplexer und umfangreicher. Insbesondere im Bereich der verfahrensgestützten elektronischen Datenverarbeitung durch IT-Systeme ist die datenschutzrechtliche Beurteilung nur mit einer Sachkenntnis möglich, die in dem erforderlichen Umfang den einzelnen Mitarbeitern/Innen nicht (mehr) zur Verfügung steht. Aktuelle Beispiele in der Kreisverwaltung Segeberg und in der ISE sind folgende:
-Einführung eines datensicheren Onlinebanking-Verfahrens
-elektronische Zeiterfassung
-elektronische Zugangskontrolle
-Betrieb externer Server (z. B. für die Internetdarstellung)
Die Qualitätsverbesserung soll zukünftig auch durch eine spezielle Schulung der Mitarbeiter/Innen durch den DSB erreicht werden.
Da die Berücksichtigung von Datenschutzbelangen, insbesondere von personenbezogenen Daten, immer mehr an Bedeutung zunimmt, ist es wichtig, dass der Schutz dieser Daten von einer unabhängigen Stelle innerhalb der Verwaltung wahrgenommen wird. Dem behördlichen Datenschutzbeauftragten sind die Kompetenzen nach § 10 LDSG zugewiesen. Dies bedeutet u. a., dass der DSB bei der Ausübung des Amtes weisungsfrei ist, dass sich Beschäftigte und Betroffene unmittelbar, d. h. ohne Einhaltung des Dienstweges, in allen Angelegenheiten des Datenschutzes an ihn wenden können und dass er die gesetzlich vorgeschriebenen Kontroll- und Einsichtsrechte (nach §§ 5, 6, 10 Abs. 3 und 41 Abs. 1 LDSG) hat. Eine Darstellung dieser gesetzlichen Kompetenzen ist der als Anlage 1 beigefügten Bestellung von Herrn Kuhlbrodt zum behördlichen Datenschutzbeauftragten zu entnehmen.
Herr Kuhlbrodt besitzt die nach dem Gesetz vorgeschriebene, erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit auf dem Gebiet des Datenschutzes. Er hat die hierfür notwendigen Fortbildungen besucht und arbeitet seit 13 Jahren in dem Arbeitskreis der behördlichen Datenschutzbeauftragten der Kreise auf Landesebene mit. Innerhalb des Fachdienstes 10.50 - Informations- und Kommunikationsmanagement - hat er in den vergangenen Jahren in allen Projekten auf dem Gebiet des Datenschutzes mitgewirkt.
Herr Kuhlbrodt ist neben der Tätigkeit als DSB mit einem weiteren Stellenanteil Mitarbeiter des Fachdienstes 10.50. Damit er als DSB in Zukunft nicht in eine mögliche Interessenkollision mit der Einführung und Administration von Fachverfahren kommt, wurden diese Tätigkeiten anderen Kollegen des Fachdienstes 10.50 übertragen. Diese Vorgehensweise und die Ausübung der Dienstaufsicht durch die Fachdienstleitung wurde mit dem ULD abgestimmt. Im neuen Organigramm der Kreisverwaltung war allerdings die Wahrnehmung der Fachaufgabe des DSB als Stabsstellenfunktion direkt der Verwaltungsleitung unterzuordnen.
II.
Die Verwaltung hatte in der Drucksache DrS/2012/105-1, Seite 5/27 (vgl. Anlage 2) um die Schaffung einer 0,5-Stelle für die Aufgabe des DSB gebeten. In der Vorlage war bereits darauf hingewiesen worden, dass im Fachbereich I zum 01.04.2013 eine (letzte) 0,5-Stelle frei wird. Diese halbe Stelle sollte für die notwendige Aufgabe des Ausbaus der Geodateninfrastruktur vorgehalten werden.
Nachdem der Hauptausschuss im Dezember 2012 die Schaffung einer halben Stelle für die Aufgabe des DSB abgelehnt hatte, war verwaltungsseitig zu entscheiden, ob die zum 01.04.2013 frei werdende 0,5-Stelle für die Aufgabe des DSB oder für die Aufgabe des Ausbaus der Geodateninfrastruktur eingesetzt werden sollte. Da die Wahrnehmung der Aufgabe des DSB als noch dringender erachtet wurde, wurde entsprechend entschieden. Hinsichtlich der Betreuung des GEO-Informationssystems (GISS) wird um eine Stellenaufstockung für 2014 gebeten werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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22,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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212,8 kB
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