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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2013/038

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Werkausschuss und Hauptausschuss empfehlen und der Kreistag beschließt:

 

Der vom 04.12. / 06.12.2012 (DrS 2012/158-1) genehmigte Wirtschaftsplan der ISE für 2013 mit den darin enthaltenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 3.500.000 € wird auf der Grundlage der derzeitigen Kostenschätzungen zur Brandschutzsanierung im BBZ Norderstedt auf 4.100.000 verändert. Die Brandschutzmaßnahme wird nicht unterbrochen und fortgesetzt. Die ISE legt für die Haushaltsplanungen 2014ff entsprechend den Vorgaben den neuen Wirtschaftsplan im Dezember 2013 vor.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Auf der Grundlage des Brandschutzkonzeptes vom 28.02.2010 werden seit Februar 2012 umfangreiche Brandschutzsanierungsmaßnahmen im laufenden Betrieb des 16.345,03 m² großen Berufsbildungszentrums Norderstedt durchgeführt. Die Maßnahmen erfolgen in enger Abstimmung mit dem Brandschutzingenieur der Stadt Norderstedt. Aufgrund der Sanierung im laufenden Schulbetrieb und der umfassenden Arbeiten erfolgen die Sanierungsarbeiten abschnittsweise. Es sind 13 Bauabschnitte geplant – die Ausführungen  werden ca. Ende 2014 abgeschlossen sein.

 

Die Sanierungsmaßnahme wurde am 08.12.2011 über den Wirtschaftsplan 2012 der Immobilienverwaltung des Kreises Segeberg mit der Drucksache DrS 2011 / 096-1 über den Hauptausschuss im Kreistag mit € 3.200.000 (Grobkostenschätzung € 3.250.000) verabschiedet. Zuvor wurde die Maßnahme im Wirtschaftsplan 2011 in der DrS/2010/128 dargestellt, jedoch nur vorbereitende kleine Maßnahmen in Höhe von 50.000 € ausgeführt. Nach Anweisung des Hauptausschusses wurden keine Gelder von 2011 auf 2012 übertragen. Nicht ausgeführte Maßnahmen mussten neu angemeldet werden.

Verpflichtungsermächtigungen für 2012 – 2014 für diese Maßnahme (Auszug aus dem Wirtschaftsplan 2013):

Jahr

Verpflichtungs- ermächtigung

Nachrichtlich: Abrechnung der Mittel

Anmerkung

2012

1.600.000 €

1.300.000 €

300.000 € Übertragung im Jahresabschluss 2012 auf 2013

2013

1.000.000 €

1.300.000 €

 

2014

600.000 €

600.000 €

 

 

Brandschutzsanierungen im Bestand bergen diverse Verlaufsrisiken, da die Gegebenheiten des Gebäudes und die technischen / baulichen Zustände nicht im Vorwege vollständig zu ermitteln sind. Aus diesem Grunde sind diverse Nachtragsleistungen beauftragt worden. In der Werkausschuss-Sitzung vom 05.02.2013 wurde bereits erläutert, dass mit Mehrkosten zu rechnen ist. Bereits heute ist erkennbar, dass aufgrund der Gebäudesituation weitere Maßnahmen zur Erfüllung des Brandschutzkonzeptes anfallen werden, die zu einer Steigerung der Gesamtkosten führen.

Darstellung der Kosten, Mehrkosten und Einsparpotenziale (Anlagen 2.1 / 2.2 / 3 und 4)

 

Voraussichtliche Abrechnungssumme

3.800.000 €

a.

Haushaltsmittel 2012 – 2014

3.200.000 €

b.

Zzgl. Mehrkosten auf der Grundlage der Anlage 2.1 und 2.2

850.000 €

c.

Abzgl. Einsparpotenziale mit direkter Wirkung (Anlage 3)

250.000 €

d.

Gesamtkostenentwicklung des Projektes in allen Kostengruppen (Mehrkosten 600.000 €) gem. Anlage 4

3.800.000 €

 

Bewertungen

Folgekosten / Wirkung auf den Wirtschaftsplan 2013 – 2015 (Anlage 5)

Für den Wirtschaftsplan 2013 besteht dahingehend eine Veränderungen / Anpassung, als dass die Gesamtsumme aller Verpflichtungsermächtigungen für 2014 mit 3.500.000 € beziffert waren, nunmehr jedoch 4.100.000 € erforderlich sind.

Bewertung auf der Grundlage der Betriebssatzung, KrO und der Hauptsatzung des Kreises Segeberg

Auf der Grundlage der Betriebssatzung der ISE sind Mehrausgaben von Vorhaben nach § 14 Abs. 5 EigVO soweit sie im Einzelfall den Betrag von 150.000 € nicht übersteigen vom Werkausschuss zu beschließen (§ 7 Abs. 2 Nr. 3 der Betriebssatzung des Eigenbetriebes).

Die Höhe der dargestellten Mehrausgaben sowie die Änderungen des Wirtschaftsplanes in Bezug auf die beschlossenen Verpflichtungsermächtigungen für 2013 und 2014 machen einen Beratung und Empfehlung des Hauptausschusses nach § 40b KrO i.V.m. § 5 Abs. 1 und § 7 der Hauptsatzung des Kreises Segeberg erforderlich und dessen folgend eine Beschlussfassung des Kreistages erforderlich.

Insofern bereitet der Werkausschuss diese Entscheidung auf der Grundlage der Betriebssatzung vor.

 

Weitere / ergänzende Erläuterungen sind den Anlagen 1 – 5 dieser Vorlage zu entnehmen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten:

Die Verpflichtungsermächtigungen für 2014 aus dem Wirtschaftsplan 2013 sind anzupassen. Die Kosten werden im Budgetplan 2014/2015 erfasst.

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

X

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

600.000

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

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Anlagen

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