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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2013/062

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die vom Kreistag im Jugendhilfebudget zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf frühkindliche Förderung in Kindertagesbetreuung zur Verfügung gestellten investiven Fördermittel in Höhe von zwei Millionen Euro sind von der Verwaltung zu bewilligen für

 

  1. Anträge auf Investitionskostenförderungen für An-, Um- und Neubauten zur Schaffung neuer Krippenplätze und für die Erstausstattung neuer Plätze in Kindertagespflege; dabei erfolgt die Bewilligung von Kreisgeldern auf Basis des Regelwerks für das Bundes-investitionsprogramm in seiner jeweils aktuellen Fassung. Es dürfen nur Maßnahmen aus Kreismitteln gefördert werden, wenn Bundes- und/oder Landesmittel für denselben Zweck bereits ausgeschöpft sind oder wenn diese temporär nicht zur Verfügung stehen sollten. Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen. Für Anträge aus Gemeinden mit einer unter dem Durchschnitt liegenden Finanzkraft aller kreisangehörigen Gemeinden können jedoch aus Kreismitteln Zuschläge zurrderquote des Bundesinvestitionsprogramms nach Maßgabe der Ziffer 3.6 der Richtlinien für die finanzielle Förderung von Maßnahmen durch den Kreis Segeberg gewährt werden.

 

  1. Anträge auf Investitionskostenförderungen für Sofortmaßnahmen, die geeignet sind, kurzfristig die Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung zu unterstützen, die jedoch nicht gemäß Punkt 1 aus Bundes-, Landes- oder Kreismitteln gefördert werden können. Das Antragsverfahren, die Höhe der Förderung und deren Bewilligung richten sich nach der Richtlinier die finanzielle Förderung von Maßnahmen durch den Kreis Segeberg in ihrer jeweils gültigen Fassung. Eine Förderung kann nur erfolgen, wenn die beantragte Maßnahme nach den aufsichtsrechtlichen Vorschriften des Kinder- und Jugendhilferechts als Kindertagesbetreuung genehmigungsfähig ist.

 

Die Verwaltung berichtet dem Jugendhilfeausschuss in jeder Sitzung über den Stand der Bewilligungen aus Kreismitteln.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Kreistag hat mit Beschluss zum Haushalt 2013 die Bereitstellung von zwei Millionen Euro an Kreismitteln zur Förderung von Investitionen zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf einen Krippenplatz für Kinder im Alter unter drei Jahren entschieden. Die Mittel wurden als Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2014 in den Haushalt 2013 aufgenommen, insbesondere um den kreisweiten Krippen-ausbau im Falle ausgeschöpfter Investitionshilfen aus Bundes- und Landesmitteln ungehindert fortsetzen zu können.

 

Die Kreisverwaltung hat seit dem Jahr 2008 insgesamt bereits ca. 14,5 Mio. EUR an Fördermitteln von Bund und Land gegenüber Antragstellern aus dem Kreis Segeberg beschieden. Ein großer Teil der geförderten Maßnahmen ist schon fertiggestellt, zahlreiche weitere befinden sich zurzeit im Bau. Damit sind die bisher von Bund und Land bereitgestellten Investitionshilfen nahezu vollständig ausgeschöpft. Entsprechende Informationen des Jugendhilfeausschusses zum Stand des U3-Ausbaus und der Mittelbewilligungen erfolgten laufend, zuletzt am 28.02. und am 21.03.2013.

 

Aktuell (Ende März 2013) hat der Bund dem Kreis über das Land weitere ca. 1,9 Mio. EUR (und ggfs. auch mehr in einem sogenannten „Windhundrennen“ um Fördermittel) an Investitionshilfen in Aussicht gestellt. Dem stehen bereits beantragte oder zumindest bei der Kreisverwaltung angekündigte zusätzliche Investitionen der kreisangehörigen Kommunen von zusammen inzwischen rund 2,5 Mio. EUR gegenüber. Damit ist auch die neue Tranche von Fördermitteln überzeichnet. In Abhängigkeit von zügigen Planungen und Antragstellungen wird daher ein „Erfolg im Windhundrennen“ um weitere Bundesmittel für den Kreis Segeberg erhebliche Bedeutung haben. Und auch darüber hinaus werden neue Anträge bzw. Maßnahmen erforderlich sein, um mittelfristig eine bedarfsgerechte Versorgung sowie den Rechtsanspruch im Kreisgebiet sicherstellen zu können.

 

Es erfolgt allerdings keine direkte Zuweisung der 1,9 Mio. EUR an Fördermitteln an den Kreis Segeberg, sondern es wird ein „Windhundrennen“ um zusätzliche 19,53 Mo. EUR an Bundesmitteln für Schleswig-Holstein ausgelöst und erfolgen, von denen bis zum 30.06.2013 (also binnen noch gut zwei Monaten) mindestens die Hälfte durch Bewilligungen gebunden sein muss. Andernfalls wird seitens des Bundes eine Verteilung von nicht bewilligten Mitteln an andere Bundesländer vorgenommen. Insofern besteht durchaus die Gefahr, dass sich der Verfügungsrahmen für Schleswig-Holstein auch drastisch vermindern kann.

 

Insofern ist davon auszugehen, dass die vom Kreis vorsorglich bereitgestellten eigenen Investitionshilfen in Höhe von zwei Millionen Euro für den weiteren Ausbau der Krippen im Kreisgebiet benötigt werden und dafür eingesetzt werden müssen. Aus der Runde der hauptamtlichen Bürgermeister wurde in diesem Zusammenhang angeregt, die Kreismittel auch für Sofortmaßnahmen zu verwenden, die der Sicherstellung des Rechtsanspruchs zum 01.08.2013 dienen. Soweit damit Investitionshilfen und nicht eine Unterstützung der Betriebskosten gemeint sind, schließt sich die Verwaltung unter Vorbehalt einer entsprechenden grundsätzlichen Beschlussfassung durch den Jugendhilfeausschuss diesem Vorschlag an.

 

Als zentrale Elemente für die Vergabe der aus Kreismitteln zu bewilligenden Förderungen werden daher von der Verwaltung vorgeschlagen:

 

-          Die Kreismittel sind gegenüber der regulären Förderung von An-, Um- und Neubauten für Krippenzwecke durch das Bundesinvestitionsprogramm nachrangig einzusetzen. D.h. Kreismittel sollen erst zur Bewilligung kommen, wenn alle dem Kreis Segeberg für den Krippenausbau zufließenden Bundes- und Landesmittel ausgeschöpft sind oder wenn diese zeitweise nicht zur Inanspruchnahme durch den Kreis zur Verfügung stehen. Eine Ausschöpfung der Drittmittel ist nach gegenwärtigem Stand absehbar zu erwarten. Die somit erforderliche Vergabe der Kreismittel soll nach denselben Bedingungen und Regelwerken erfolgen wie die Vergabe der Bundes- und Landesmittel, derzeit u.a. eine Förderungsquote von bis zu 75 % der anerkennunsfähigen Kosten, um eine größtmögliche Gleichbehandlung der Antragsteller zu erreichen. Bewilligungen könnten, falls keine Drittmittel mehr verfügbar sind oder wären, ab sofort erfolgen; kassenwirksame Auszahlungen könnten dagegen erst ab dem Jahr 2014 erfolgen, da der Haushalt 2013 lediglich eine Verpflichtungsermächtigung über einmalig zwei Millionen Euro für die künftigen Jahre enthält.

 

-          Soweit von Kommunen Investitionshilfen für (Sofort-) Maßnahmen begehrt werden, die nicht förderungsfähig nach dem Bundesinvestitionsprogramm sind, sollen solche Maßnahmen von den Kommunen einmal beispielhaft an den Kreis gemeldet werden. Denkbar wären aus Sicht der Verwaltung z.B. die Anschaffung von Kita-Bussen oder Containern, oder auch von Hütten und Sanitärwagen für Waldkindergärten o.ä.. Diese Anträge könnten dann über die allgemeine Finanzierungsrichtlinie des Kreises mit einer regulären Förderungsquote von 20 % aus Kreisgeldern abgewickelt werden, zuzüglich evtl. Aufschläge unter Berücksichtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit einer Gemeinde. Die einschlägigen aufsichtsrechtlichen Vorschriften für die Erteilung von Betriebserlaubnissen sind von allen Maßnahmen einzuhalten.

 

-          Im Kreishaushalt bereitgestellte Investitionsfördermittel können dagegen aus haushaltsrechtlichen Gründen nicht in eine Förderung von Betriebskosten umgewandelt werden. Dies ist auch nicht erforderlich, weil alle gesetzlich definierten Kinderbetreuungsformen einer regulären Betriebskostenförderung durch zumindest Land und Kreis unterliegen. An diesen Förderungen können neue Maßnahmen bzw. deren Träger und Kommunen jederzeit partizipieren.

 

Mit den vorgenannten Förderkriterien ist absehbar sichergestellt, dass der Kreis die von ihm bereit gestellten zwei Millionen Euro an Kreismitteln flexibel und zweckentsprechend für Investitionen im Krippenbereich einsetzen wird; und diese, wie einzelnen Vorhaltungen aus dem kommunalen Raum zu entnehmen war, keineswegs für andere Zwecke zurückhält. Zudem wird der Anregung der Kommunen, finanzschwache Gemeinden künftig zusätzlich mit Zuschlägen aus Kreismitteln zu fördern Rechnung getragen. Damit und auch durch den Einsatz von Teilbeträgen zur Förderung von Sofortmaßnahmen werden sich allerdings die für regelhaft geförderte Investitionen in Krippen verfügbaren Kreisgelder entsprechend verringern.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja:

die Mittel stehen im Kreishaushalt 2013 als Verpflichtungsermächtigung in Höhe von bis zu 2 Mio. EUR bereit.

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

X

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

Ziffer 2.2.

 

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Anlagen

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