Drucksache - DrS/2013/051
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufgabenübertragung im Bereich der Kindertagespflege Verlängerung des Vertrages mit der Diakonischen Werk Altholstein GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Klaus Schernau
- Verfasser 1:
- Schernau, Klaus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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25.04.2013
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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14.05.2013
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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16.05.2013
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt den Abschluss eines Aufgabenübertragungsvertrages im Bereich der Kindertagespflege mit der Diakonischen Werk Altholstein GmbH für weitere drei Jahre. Die Stadt Bad Bramstedt und die Ämter Bad Bramstedt-Land, Boostedt-Rickling und Bornhöved beteiligen sich weiterhin an der Finanzierung dieser Vermittlungsstelle.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Seit dem Juni 2010 nimmt die Diakonie Altholstein die Aufgaben der Beratung, Vermittlung und Eignungsprüfung der Tagespflegepersonen sowie die Beratung der Kindeseltern in der Region der Stadt Bad Bramstedt und der Ämter Bad Bramstedt-Land, Boostedt-Rickling und Bornhöved wahr.
Der mit der Diakonie Altholstein geschlossene Vertrag endet zum 31.05.2013, ohne das es einer Kündigung bedarf. Mit der Diakonie Altholstein und den beteiligten Kommunen sind bereits Gespräche über die Fortführung der Tagespflegevermittlung und der Mitfinanzierung geführt worden. Die Beteiligung der politischen Gremien wird seitens der Kommunen momentan vorbereitet bzw. ist bereits erfolgt.
Aus Sicht des Fachdienstes kann festgestellt werden, dass die Zusammenarbeit mit der Diakonie Altholstein sehr kooperativ und erfolgreich verläuft. Die Zahl der Tagespflegepersonen ist in den vergangenen knapp drei Jahren zwar nur leicht von 32 auf 35 angestiegen. Die relative Konstanz bei der Anzahl der Tagespflegestellen ist eine Entwicklung, die auch in anderen Regionen des Kreises zu beobachten ist. Die Zahl der betreuten Kinder hat dagegen deutlich von 66 auf 174 zugenommen. Dies ist auch auf die Vermittlungstätigkeit des freien Trägers zurückzufuhren. Die Zahl der betreuten Kinder je Tagespflegeperson ist somit ebenfalls stark angestiegen.
Im Interesse der Fortführung des quantitativen und qualitativen Ausbaus der Kindertagespflege sollte aus Sicht der Verwaltung der Vertrag für diese Region für weitere drei Jahre verlängert werden. Die Finanzierung der Vermittlungsstellen basierte bisher auf der Anzahl der Einwohner in der jeweiligen Region. Hier erfolgte im letzten Jahr eine Umstellung der Förderung bzw. Finanzierung. Die Grundlage bildet jetzt die Relation zwischen einer Vollzeitstelle Fachberatung zu der Anzahl der betreuten Kinder wie bereits in der Vorlage DrS/2012/097 (Förderung des Tagespflege Norderstedt e.V.) dargestellt. Um die Relation von ca. 1:270 (eine Vollzeitstelle Fachberatung zu 270 in Tagespflege betreuten Kindern) darzustellen, ist vorliegend eine Erhöhung der Stellenanteils erforderlich. Aktuell steht der Vermittlungsstelle ein Stellenanteil von 0,45 (18 Wochenstunden) zur Verfügung. Ende 2012 sind insgesamt 174 Tagespflegekinder in dieser Region betreut worden. Um die vorgegebene Relation zu erreichen, ist ein Stellenanteil von 0,65 (26 Wochenstunden) erforderlich. Diese Erhöhung um den Faktor 1,44 zeigt sich entsprechend bei der Finanzierung der Vermittlungsstelle. Die jährliche Gesamtförderung erhöht sich somit von 19.850 EUR auf 28.584 EUR.
Für die beteiligten Kommunen und den Kreis Segeberg ergeben sich somit folgende Finanzierungsanteile: Der Kreis Segeberg trägt gemäß Beschluss der Kreistages vom 08.10.2009 insgesamt 50 Prozent der Kosten für die Vermittlungsstelle, d.h. 14.292 EUR jährlich. Die verbleibenden 50 Prozent finanzieren die Kommunen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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Die Kosten für die Förderung der Vermittlungsstelle belaufen sich ab 01.06.2013 für den Kreis auf jährlich 14.292 EUR (in 2013: 8.337 EUR). Die jährlichen Mehrkosten i.H.v. 4.367 EUR (in 2013: 2.547,42 EUR) können nicht aus dem für die Aufgabenübertragung zur Verfügung stehenden Budget in Höhe von 47.500 EUR p.a. geleistet werden, sondern müssen aus den für die Förderung der Kindertagespflege verfügbaren Mitteln entnommen werden.
X | Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: 361 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: 36121.5331 |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
X | Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Ziffer 2.2: Der Kreis entwickelt ein bedarfsgerechtes Angebot zur Kindertagesbetreuung;
Ziffer 2.2.2: Im Kreis besteht ein nachfragegerechtes Angebot zur Kindertagespflege, unterstützt durch ein System regionaler Vermittlungsstellen.
