Drucksache - DrS/2013/046
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorschlagslisten zur Wahl der Jugendhaupt- und Jugendhilfsschöff(inn)en bei den für den Kreis Segeberg zuständigen Amtsgerichten Bad Segeberg, Neumünster und Norderstedt für die Geschäftsjahre 2014 - 2018 (§ 35 JGG, §§ 28 ff. GVG)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Fröhlich, Heidrun
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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25.04.2013
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Für die Geschäftsjahre 2014 – 2018 sind vom Jugendhilfeausschuss gem. § 35 JGG i. V. m. § 28 ff. GVG Jugendschöff(inn)en vorzuschlagen. Die Anzahl der vorzuschlagenden Personen wird vom Landgericht Kiel vorgegeben. Danach müssen dem Amtsgericht Bad Segeberg 36 Personen (18 Frauen, 18 Männer), dem Amtsgericht Neumünster 38 Personen (19 Frauen, 19 Männer) und dem Amtsgericht Norderstedt 16 Personen (8 Frauen, 8 Männer) gemeldet werden. Aus den eingereichten Vorschlägen wählen die Gerichte Jugendhaupt- und Jugendhilfsschöff(inn)en für die Amtsgerichte sowie Hauptjugendschöffen für das Landgericht Kiel.
Die Vorschlagslisten wurden in Zusammenarbeit mit den Städten, Ämtern und Gemeinden des Kreises Segeberg erstellt, die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausübung dieses Ehrenamtes überprüft. Die genannten Bewerber/innen werden auf Grund ihres Berufes oder eines ehrenamtlichen Engagements für geeignet gehalten, das Ehrenamt einer Jugendschöffin oder eines Jugendschöffen auszuüben. Wichtiges Kriterium dabei ist, Erfahrungen in der Jugenderziehung oder Jugendarbeit zu haben.
Einige Bewerber/innen sind auch bereits während der noch bis Ende 2013 laufenden Amtsperiode als Jugendschöffin bzw. Jugendschöffe tätig und dürfen ein zweites Mal gewählt werden, so dass sie schon aus diesem Grund aufgestellt worden sind.
Im Gegensatz zu Vorjahren gab es in diesem Jahr nur in den Amtsgerichtsbezirken Bad Segeberg und Norderstedt wenige überzählige Bewerbungen, so dass einige Bewerber/innen nicht in die Vorschlagslisten aufgenommen werden konnten. In den meisten Fällen wurden diese Bewerber/innen dann in Absprache mit den Kommunen auf die Schöffenliste der Gemeinden gesetzt.
Die beschlossenen Vorschlagslisten sind den Amtsgerichten erst zum 01.08.2013 zu übersenden.
Der Jugendhilfeausschuss hat die Vorschlagslisten mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder, mindestens jedoch der Hälfte aller stimmberechtigten Mitglieder des Ausschusses, zu beschließen (§ 35 JGG).
Danach werden die Vorschlagslisten im Jugendamt für eine Woche zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Die Auslegung wird vorher öffentlich bekannt gegeben. Einwände können schriftlich beim Jugendamt erhoben werden. Die Vorschlagslisten und evtl. Einwände sind schließlich den Gerichten zum 01.08.2013 zu übersenden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
X | Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
X | Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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