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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2012/134-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Sozialausschuss beschließt, die Verteilung der Landesmittel aus dem kommunalisierten Sozialvertrag II ab dem Jahr 2014 unter den in der Beschlussvorlage der Verwaltung genannten Aspekten vorzunehmen. Im Jahr 2014 sollen mindestens 44.140,34 Euro für die Förderung neuer Projekte veranschlagt werden. Durch die Träger ist bis zum 31.08. eines jeden Jahres ein Projektantrag zur Prüfung durch die Verwaltung vorzulegen. Nach erfolgter Prüfung der Anträge bereitet die Verwaltung einen Beschlussvorschlag für den Sozialausschuss über die im Folgejahr zu fördernden Projekte und Maßnahmen vor.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit der DrS/2012/134 wurde der Ausschuss umfangreich über die im Jahr 2012 erfolgte Kommunalisierung der Landesmittel aus dem ehemaligen Sozialvertrag II informiert. In der 29. öffentlichen Sitzung des Sozialausschusses am 15.11.2012 wurde zunächst die Vergabe der Landesmittel für das Jahr 2013 beschlossen. Der Beschluss für das Jahr 2013 stellte zunächst eine Fortführung der bisherigen Förderungen aus den Vorjahren sicher. Aus den im Jahr 2013 zusätzlich zur Verfügung gestellten Mitteln wird das Projekt „Einrichtung einer Begegnungsstätte für psychisch kranke Menschen in Kaltenkirchen“ gefördert.

 

Die Verwaltung wurde weiterhin beauftragt ein Modell zur zukünftigen Verteilung der Landesmittel aus dem ehemaligen Sozialvertrag II zu entwickeln. Das zu entwickelnde Modell soll geeignet sein um eine Umsteuerung bei der Mittelverteilung nachvollziehbar darzustellen.

In den zurückliegenden Wochen hat die Verwaltung gemäß Beschlusslage vom 15.11.2012 verschiedene Modelle zur Neuverteilung der Landesmittel diskutiert und bewertet. Nach Abschluss der internen Abstimmung sind im Rahmen der zukünftigen Mittelverteilung aus Sicht der Beteiligten Fachdienste 50.30 (Eingliederungshilfe) und 51.10 (Kinder- und Jugendhilfe, Kultur) folgende Aspekte als maßgeblich zu betrachten: 

 

  1. Eine Veränderung der bestehenden Förderungspraxis ist notwendig.

 

Begründung:

Die Intention des Sozialvertrages II bzw. des entsprechenden Vertrages zur Kommunalisierung ist insbesondere die Förderung von Projekten. Durch die langjährige Praxis des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung (MSGFG) ist diese Intention gänzlich verloren gegangen. Stattdessen erfolgte insbesondere im Bereich der ambulanten Suchtkrankenhilfe seit Jahrzehnten eine regelhafte Förderung der psychosozialen Betreuung von Suchtkranken, welche einen Großteil der Landesmittel (in 2013 ca. 65 %, in 2012 ca. 76 %) bindet.

 

Die Verwaltung schlägt vor zunächst mindestens 30% (entspricht 44.140,34 EUR) der jährlich zu Verfügung stehenden Landesmittel in neue Projekte umzuverteilen. Die anderen 70 % sollen zur Fortsetzung des bereits angeschobenen Projektes „Einrichtung einer Begegnungsstätte für psychisch Kranke in Kaltenkirchen“ und zur Sicherstellung notwendiger Maßnahmen im Bereich der Suchtkrankenhilfe eingesetzt werden.

 

Sofern sich ab dem Jahr 2015 ein erhöhter Kreisanteil an den Landesmitteln ergibt, so sind diese zusätzlichen Mittel für die Förderung von neuen Projekten einzusetzen.

 

  1. Die Landesmittel eröffnen dem Kreis Segeberg Möglichkeiten neue inhaltliche Schwerpunkte zu setzen und neue fachliche Ansätze zu verfolgen. 

 

Begründung:

Die kommunalisierten Landesmittel eröffnen dem Kreis Segeberg in Zeiten einer schwierigen Haushaltslage zusätzliche Spielräume zur Durchführung sozial- und jugendpolitischer Projekte, welche über den Kreishaushalt nicht refinanzierbar sind. Aus Sicht der Verwaltung sollten diese Spielräume genutzt werden um innovative Projekte zu fördern, die ggf. auch über den Kreis Segeberg hinaus abstrahlen und im Sinne eines „Best Practice“ vorbildlich für andere Träger und Kreise sein können.

 

Wie bereits unter Punkt 1. erwähnt sollen diese neuen Projekte eine Ergänzung zu den bereits bestehenden Förderbereichen darstellen.

 

  1. Die Verteilung der Landesmittel soll sich nicht an Institutionen ausrichten, sondern an regionalen Bedarfen der betroffenen Menschen.

 

Begründung:

Eine Umstrukturierung der bisherigen Finanzierungen darf sich nicht an den Bedürfnissen von Institutionen ausrichten und so den fachlichen Veränderungsprozess verzögern oder behindern. Nicht die Refinanzierung von Personal, Sachmitteln und Gebäuden sind vorrangig zu betrachten, sondern die Bedürfnisse der betroffenen Menschen in den Regionen des Kreises. Es obliegt den betroffenen Trägern ggf. vorhandene Ressourcen auf diese veränderten Paradigmen zuzuschneiden und in neue Projekte und Maßnahmen einzubinden.

 

  1. Allen Trägern steht es offen sich mit Projekten und Maßnahmen zu bewerben.

 

Begründung:

Der Verwaltung ist bewusst, dass es etablierte und fachlich hochspezialisierte Träger in den beiden zu fördernden Leistungsbereichen gibt. Dieses darf aber nicht zu einer Vorabfestlegung oder dem Ausschluss weiterer Träger führen. Gerade um neue und innovative Projektanträge zu erhalten wird eine Vielfalt der Träger mit ihren jeweiligen Schwerpunkten und Erfahrungen als Bereicherung angesehen. 

Keiner der bisher geförderten Träger darf für sich einen Bestandsschutz beanspruchen.

 

  1. Der Kreis Segeberg möchte nicht mit dem „Gießkannenprinzip“ fördern.

 

Begründung: 

Aus Sicht der Verwaltung wäre grundsätzlich eine gleichmäßige Förderung der unterschiedlichen Regionen des Kreises wünschenswert. Ebenso wäre es wünschenswert die Förderbereiche „ambulante Suchtkrankenhilfe“ und „dezentrale Psychiatrie“ in allen Regionen mit einzelnen Projekten zu fördern. Diesen Zielen steht die begrenzte Summe der zu verteilenden Landesmittel in Höhe von 147.134,49 EUR (169.134,49 EUR abzgl. 22.000,- EUR für die Fachstelle Glücksspielsucht) entgegen. Aus Sicht der Verwaltung können die nunmehr formulierten Ansprüche an zukünftige Projekte und Maßnahmen nur mit einem auskömmlichen Budget durch die Träger erfolgreich umgesetzt werden.

 

Die Verwaltung spricht sich daher für eine akzentuierte Förderung von 3- 5 Projekten bzw. Maßnahmen aus. Hierbei soll möglichst ein Ausgleich zwischen den Förderbereichen der dezentralen Psychiatrie und der ambulanten Suchtkrankenhilfe erreicht werden. Bei der Entscheidung für die zu fördernden Projekte und Maßnahmen soll insgesamt auf eine Einbindung möglichst aller Regionen des Kreises, mindestens durch  jeweils eine Maßnahme bzw. ein Projekt, geachtet werden.

 

Fazit:

Auf Grundlage der zuvor genannten Aspekte wären die Träger im 3. Quartal eines jeden Jahres aufgefordert entsprechende Projekt- und Maßnahmenanträge bei der Verwaltung einzureichen. Die bis zum 31.08. eingereichten Anträge sind durch die zuständigen Fachdienste zu prüfen und zu bewerten. Sofern die beantragte Förderung aller förderfähigen Anträge die zur Verfügung stehenden Landesmittel übersteigt ist eine Priorisierung in Abstimmung zwischen den beteiligten Fachdiensten vorzunehmen.

Bei der Prüfung und Priorisierung der eingereichten Anträge sind u.a. folgende Kriterien besonders zu beachten und zu bewerten:

 

-          klare und überprüfbare Zieldefinition

-          offene und niedrigschwellige Ausrichtung des Projektes

-          Ausrichtung des Projektes an den regionalen Bedürfnissen der Zielgruppe (Dezentralisierung von Angeboten)

-          Berücksichtigung und Vernetzung mit bestehenden Angeboten um Synergieeffekte zu erzielen

-          Interdisziplinarität

-          Berücksichtigung von Zielen der Inklusion

-          Förderung des Verbleibs in der eigenen Häuslichkeit

-          Berücksichtigung von jungen Menschen im Kontext psychiatrisch- oder suchtbelasteter Familien

 

Weiterhin sind grundsätzliche Aspekte der Leistungsfähigkeit, die Vorerfahrungen des Trägers und die Wirtschaftlichkeit des Angebotes angemessen zu berücksichtigen.

Die durch die Verwaltung geprüften und ggf. priorisierten Anträge werden im Rahmen einer Sozialausschusssitzung zum Anfang des 4. Quartals eines jeden Jahres vorgestellt. Der Sozialausschuss entscheidet sodann über die endgültige Förderung. 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja:

 

X

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

jährliche Ausgaben in Höhe von 169.134,49 Euro (Landesmittel)

 

 

Mittelbereitstellung

X

Teilplan: 36752

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

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