Drucksache - DrS/2013/055
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellenmehrbedarf im Jugendamt – 0,8 Stellen für Sozialpädagogik
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Personal, Organisation und Verwaltungsdigitalisierung
- Bearbeitung:
- Petra Döring
- Verfasser 1:
- Hilmer, Günter
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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18.04.2013
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 21.03.2013 die Empfehlungen in dem Bericht des Unterausschusses zum Segeberger Kinderschutzfall zur Sitzung vom 28.02.2013 des Jugendhilfeausschusses bestätigt.
In den Bausteinen für ein optimiertes Jugendamt (Buchstabe D f. = S. 10 f. des Unterausschussberichtes) wurde folgender Stellenmehrbedarf verifiziert:
a) 1,0 Stelle Kinderschutz (S. 10) mit der Zielsetzung Stärkung des Kinderschutzes durch mehr Personal und der angemessenen Ausstattung einer Fachstelle „Kinderschutz und Qualitätsmanagement“,
b) 3,5 Stellen Sozialpädagogik (S. 11 f.) mit der Zielsetzung mehr Personal im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) für Fälle von Kindeswohlgefährdung und Fälle im sogenannten „Graubereich“,
c) 1,3 Stellen Sozialpädagogik für eine Hilfeplanung, die „zukünftig lebensweltnah und flexibler gestaltet“ wird, „wie es dem Grundsatz der Sozialraumorientierung entspricht. Es soll ein Schwerpunkt auf das Instrument des Familienrates gelegt werden, dessen Methode im Rahmen der Sozialraumorientierung eingeführt wird. Auch im Hilfeplan soll der Aspekt des Beratungsanspruches der Eltern berücksichtigt werden“.
Zieht man die für erforderlich gehaltenen Mehrbedarfe zu Buchstabe a) – c) zusammen, so ergibt sich ein Gesamtbedarf von 5,8 Stellen Sozialpädagogik. Demgegenüber waren für den Haushalt 2013 zusätzliche Stellen in Ansehung möglicher Konsequenzen aus dem Segeberger Kinderschutzfall in Höhe von 5,0 vorgesehen und mit Sperrvermerk versehen worden. Zugleich war zugesagt worden, dass bei eventuell erkennbarem Mehrbedarf erneute Beratungen zur Abdeckung dieses Bedarfes stattfinden sollten (vgl. Protokollnotiz im Hauptausschuss).
Aus dem Vorstehenden ergibt sich, dass Entscheidungsbedarf für 0,8 Stellen besteht.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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