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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2013/017-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Zuordnung zu den Hilfesystemen (Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege) auf der Grundlage der fachlich entwickelten Zuordnungskriterien (Gemäß Anlage zur Vorlage) vorzunehmen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Durch das Benchmarking Sozialhilfe der Kreise in Schleswig-Holstein wurde deutlich, dass die Kreise die Zuordnung der Hilfen für Menschen mit psychischen Erkrankungen, Suchterkrankungen und weiteren Einschränkungen z.B. nach Unfällen, sehr unterschiedlich handhaben. Zum Teil ist dies von der Anbieterlage abhängig.

 

Seit einem Jahr ist für den Kreis Segeberg eine Arbeitsgruppe aus Mitarbeitern/innen der Fachdienste Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege unter Einbeziehung der Amtsärztin und des Landesvereins für Innere Mission in Rickling damit befasst, ein fachliches und belastbares Verfahren zu entwickeln. Dabei stehen die Ansprüche der Menschen auf eine passgenaue Hilfe im Vordergrund. Insbesondere sollen die Menschen im geschützten Rahmen der Pflege Gelegenheit erhalten, sich für die Anforderungen der Eingliederungshilfe zu stabilisieren. Gleichzeitig soll eine Beheimatung bei jüngeren Menschen  in Einrichtungen der Pflege verhindert werden.

 

Das in der Anlage beigefügte Schnittstellenpapier  soll als Grundlage für die künftigen Zuordnungen der Hilfen im Kreis Segeberg dienen. Es wird nicht uneingeschränkt möglich sein, einen Konsens mit den betroffenen Trägern herzustellen.

 

Die Anlage wurde modizifiziert.

 

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Anlagen

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