Drucksache - DrS/2013/039
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorbereitung der Benennung der Vertrauensleute für die Schöffenwahl der Geschäftsjahre 2013 bis 2018
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Rechtsangelegenheiten, Kommunalaufsicht und Zentrale Vergabestelle
- Bearbeitung:
- Uwe Stamer
- Verfasser 1:
- Stamer, Uwe
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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18.04.2013
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Für die bei den Amtsgerichten Bad Segeberg, Norderstedt und Neumünster zu bildenden Ausschüsse werden von den im Kreistag vertretenen Parteien die nachstehende Anzahl von Vorschlägen für die Wahl der Vertrauenspersonen abgegeben:
Bei den Amtsgerichten Bad Segeberg und Norderstedt:
auf die CDU 3, die SPD 2, FDP und GRÜNE je 1 Sitz
beim Amtsgericht Neumünster:
CDU und SPD je 1, FDP und GRÜNE keine Vorschläge
Die zu berücksichtigenden Fraktionen melden nach der Sitzung ihre Vorschläge zur Wahl der Vertrauenspersonen an den Fachdienst Rechtsangelegenheiten und Kommunalaufsicht – 30.00 -. Die Wahl der Vertrauenspersonen erfolgt dann im Kreistag am 16.05.2013.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Nach § 40 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) tritt in jedem Amtsgerichtsbezirk alle fünf Jahre (einmalig) ein Ausschuss zusammen, der aus den von den Gemeinden aufgestellten Vor-schlagslisten die Schöffen auswählt und über Einsprüche gegen die Vorschlagslisten der Gemeinden entscheidet. Der Ausschuss besteht u.a. aus sieben Vertrauenspersonen als Beisitzerinnen und Beisitzern. Die Vertrauenspersonen müssen im jeweiligen Amtsgerichts-bezirk wohnen. Sie sind vom Kreistag mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl zu wählen.
Gem. Erlass des Innenministeriums vom 18.01.2013 sind vom Kreistag des Kreises Segeberg zu wählen:
für die Amtsgerichtsbezirke Bad Segeberg u. Norderstedt je 7 Vertrauenspersonen
für den Amtsgerichtsbezirk Neumünster2 Vertrauenspersonen
Eine gesetzliche Vorschrift zur Regelung des Vorschlagsrechts existiert nicht. Die Wahl könnte entsprechend der Sitzverteilung der Parteien im Kreistag erfolgen. Danach entfielen nach d’Hondt (als Verteilungssystem kommunalverfassungsrechtlich zu verwenden bis zum Ablauf der Wahlperiode 2008 -2013)
bei den Amtsgerichten Bad Segeberg und Norderstedt:
auf die CDU 3, die SPD 2, FDP und Grüne je 1 Sitz
beim Amtsgericht Neumünster:
CDU und SPD je 1
Bei den vorangegangenen Wahlen haben CDU und SPD teilweise auf ihr Vorschlagsrecht verzichtet, so alle im Kreistag vertretenen Parteien mit zumindest einer Vertrauensperson in den Ausschüssen der Amtsgerichte Bad Segeberg und Norderstedt vertreten waren. Dies wäre auch jetzt erforderlich, wenn die LINKE berücksichtigt werden soll. Der Hauptausschuss wurde am 14.02.2013 über die anstehende Wahl der Vertrauenspersonen und die Möglichkeiten der Besetzung informiert. Sofern keine der Parteien auf einen Vorschlag zu-gunsten der Partei Die LINKE verzichtet, werden die Kreisverbände der Parteien gebeten, Vorschläge für die Besetzung der Ausschüsse nach folgender Aufteilung vorzulegen:
AmtsgerichtCDUSPDFDPGRÜNE
Bad Segeberg3211
Norderstedt3211
Neumünster11
Die Vertrauenspersonen sind aus der Einwohnerschaft des jeweiligen Amtsgerichtsbezirks zu wählen. Die Vorschläge werden über den Hauptausschuss am 14.05.2013 dem Kreistag am 16.05.2013 zur Wahl vorgelegt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
X | Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
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| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
X | Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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