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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2013/039

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Für die bei den Amtsgerichten Bad Segeberg, Norderstedt und Neumünster zu bildenden Ausschüsse werden von den im Kreistag vertretenen Parteien die nachstehende Anzahl von Vorschlägen für die Wahl der Vertrauenspersonen abgegeben:

 

Bei den Amtsgerichten Bad Segeberg und Norderstedt:

auf die CDU 3, die SPD 2, FDP und GRÜNE je 1 Sitz

 

beim Amtsgericht Neumünster:

CDU und SPD je 1, FDP und GRÜNE keine Vorschläge

 

Die zu berücksichtigenden Fraktionen melden nach der Sitzung ihre Vorschläge zur Wahl der Vertrauenspersonen an den Fachdienst Rechtsangelegenheiten und Kommunalaufsicht – 30.00 -. Die Wahl der Vertrauenspersonen erfolgt dann im Kreistag am 16.05.2013.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Nach § 40 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) tritt in jedem Amtsgerichtsbezirk alle fünf Jahre (einmalig) ein Ausschuss zusammen, der aus den von den Gemeinden aufgestellten Vor-schlagslisten die Schöffen auswählt und über Einsprüche gegen die Vorschlagslisten der Gemeinden entscheidet. Der Ausschuss besteht u.a. aus sieben Vertrauenspersonen als Beisitzerinnen und Beisitzern. Die Vertrauenspersonen müssen im jeweiligen Amtsgerichts-bezirk wohnen. Sie sind vom Kreistag mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl zu wählen.

Gem. Erlass des Innenministeriums vom 18.01.2013 sind vom Kreistag des Kreises Segeberg zu wählen:

für die Amtsgerichtsbezirke Bad Segeberg u. Norderstedt je 7 Vertrauenspersonen

für den Amtsgerichtsbezirk Neumünster2 Vertrauenspersonen

Eine gesetzliche Vorschrift zur Regelung des Vorschlagsrechts existiert nicht. Die Wahl könnte entsprechend der Sitzverteilung der Parteien im Kreistag erfolgen. Danach entfielen nach d’Hondt (als Verteilungssystem kommunalverfassungsrechtlich zu verwenden bis zum Ablauf der Wahlperiode 2008 -2013)

bei den Amtsgerichten Bad Segeberg und Norderstedt:

auf die CDU 3, die SPD 2, FDP und Grüne je 1 Sitz

beim Amtsgericht Neumünster:

CDU und SPD je 1

Bei den vorangegangenen Wahlen haben CDU und SPD teilweise auf ihr Vorschlagsrecht verzichtet, so alle im Kreistag vertretenen Parteien mit zumindest einer Vertrauensperson in den Ausschüssen der Amtsgerichte Bad Segeberg und Norderstedt vertreten waren. Dies wäre auch jetzt erforderlich, wenn die LINKE berücksichtigt werden soll. Der Hauptausschuss wurde am 14.02.2013 über die anstehende Wahl der Vertrauenspersonen und die Möglichkeiten der Besetzung informiert. Sofern keine der Parteien auf einen Vorschlag zu-gunsten der Partei Die LINKE verzichtet, werden die Kreisverbände der Parteien gebeten, Vorschläge für die Besetzung der Ausschüsse nach folgender Aufteilung vorzulegen:

AmtsgerichtCDUSPDFDPGRÜNE

Bad Segeberg3211

Norderstedt3211

Neumünster11

 

Die Vertrauenspersonen sind aus der Einwohnerschaft des jeweiligen Amtsgerichtsbezirks zu wählen. Die Vorschläge werden über den Hauptausschuss am 14.05.2013 dem Kreistag am 16.05.2013 zur Wahl vorgelegt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 X

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

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