Bericht der Verwaltung - DrS/2013/013
Grunddaten
- Betreff:
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Bericht der Lebenshilfe Norderstedt über die gastweisen Unterbringungen im Rahmen der Verhinderungspflege
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Bericht der Verwaltung
- Federführend:
- Soziale Sicherung
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Andrasch, Elke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sozialausschuss
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Kenntnisnahme
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14.03.2013
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Bei der Lebenshilfe Norderstedt handelt es sich um den einen Träger, mit dem der Kreis Segeberg jedes Jahr eine spezielle Vereinbarung nach § 75 II Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) für zwei Ferienmaßnahme im Rahmen der „Gastweisen Unterbringung“ abschließt.
Im Jahr 2012 wurde eine Vereinbarung für eine dreiwöchige Fahrt für Erwachsene nach Mützen mit 9 Plätzen und für eine dreiwöchige Fahrt für Kinder nach Güby mit 12 Plätzen abgeschlossen. Der Kreis Segeberg hat hierbei die Restkosten für 10 Personen (2 Minderjährige, 8 Volljährige) in Höhe von insgesamt 8.655,91 € übernommen im Rahmen der Verhinderungspflege übernommen. Die Kostenübernahme (nach Abzug eines eventuellen Pflegekassenanteils) aus Sozialhilfemitteln bei Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege wird aufgrund der §§ 27 b sowie 61 SGB XII in Verbindung mit § 39 SGB XI (Verhinderungspflege) oder § 42 SGB XI (Kurzzeitpflege) gewährt. Bei der Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege erfolgt eine kurzzeitige Unterbringung übers Wochenende oder für einige Tage innerhalb der Ferien. Ziel ist es, die Eltern zu entlasten, die zu Hause ihre minderjährigen oder volljährigen Kinder betreuen und pflegen
Die Lebenshilfe wird die gastweisen Unterbringungen im Sozialausschuss vorstellen. Der anliegende Bericht der Lebenshilfe wird dem Ausschuss zur Kenntnis gegeben.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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118,3 kB
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