Drucksache - DrS/2013/037
Grunddaten
- Betreff:
-
Landesplanungsänderungsgesetz, hier: Neuzuschnitt der Planungsräume
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kreisplanung, Regionalmanagement, Klimaschutz
- Bearbeitung:
- Frank Hartmann
- Beteiligt:
- Gremien, Kommunikation, Controlling; FB Umwelt, Planen, Bauen; FB Zentrale Steuerung
- Verfasser 1:
- Hartmann, Frank
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Infrastruktur
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Vorberatung
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04.03.2013
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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05.03.2013
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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07.03.2013
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Kreis Segeberg spricht sich dafür aus, den Planungsraum I mit den Kreisen Pinneberg, Segeberg, Stormarn und Hzgt. Lauenburg unverändert beizubehalten.
Eine wie auch immer geartete raumplanerische Aufteilung dieses einheitlichen Verflechtungsraumes um die Metropole Hamburg wird grundsätzlich abgelehnt.
Eine Änderung oder Reduzierung der Planungsräume wird nicht für erforderlich gehalten. Im Hinblick auf den anstehenden Fortschreibungsaufwand für die Regionalpläne wird auf die Leistungsfähigkeit der Arbeitsgemeinschaft der Hamburg-Randkreise verwiesen.
Sollte aus Sicht der Landesregierung dennoch eine Reduzierung der Zahl der Planungsräume unerlässlich sein, unterstützt der Kreis Segeberg den Vorschlag der ARGE HH-Rand mit einem einheitlichen Planungsraum für den Landesteil „Metropolregion Hamburg“ (Modell 5).
Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Zuge der Änderung des Landesplanungsgesetzes plant die Landesregierung auch eine Neufassung der Planungsräume im Land. Für diese Planungsräume werden jeweils Regionalpläne aufgestellt. Derzeit bestehen 5 Planungsräume. Der Kreis Segeberg bildet traditionell zusammen mit den anderen Hamburg-Randkreisen Pinneberg, Stormarn und Hzgt. Lauenburg den Planungsraum I (Anlage 1, Seite 1).
Erklärtes Ziel der Landesregierung ist es, die Zahl der Planungsräume zu reduzieren. Ein erster Vorschlag des Landes zur Umsetzung sieht vor, den Planungsraum I zu teilen und den benachbarten Planungsräumen II und IV zuzuschlagen (Anlage 1, Seite 2).
In einer anschließenden Diskussionsphase wurden weitere Modelle für den Zuschnitt der Planungsräume eingebracht (Anlage 1, Seiten 3-7, Modelle 1-5). Hierbei geht das Modell 5 auf eine Anregung der Arbeitsgemeinschaft der Hamburg-Randkreise zurück. Diese hat sich in einer intensiven Diskussion dafür ausgesprochen, vorrangig den Planungsraum I unzerteilt beizubehalten. Für den Fall einer Reduzierung wurde ein gemeinsamer Planungsraum für den Landesteil „Metropolregion Hamburg“ vorgeschlagen (Anlage 2).
Landesweit gibt es kein einheitliches Meinungsbild zu einem möglichen Neuzuschnitt der Planungsräume, so dass der LKT es den Kreisen überlassen hat, sich für die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Planungsraum auszusprechen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
X | Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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1,4 MB
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2
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(wie Dokument)
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186,1 kB
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