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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2013/036

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Kreistag bestätigt den Beschluss des Hauptausschusses vom 14.02.2013, dass der Kreis bis zum 28.02.2013 beim Amt für Landwirtschaft und ländliche Räume einen Antrag auf Förderung im Rahmen des Projekt-Wettbewerbs „Breitbandförderung 2013“ stellt.
  2. Der Kreistag beschließt, dass der Kreis im Rahmen seiner Ausgleichsfunktion tätig wird, damit das strukturschwache und mit Internetzugängen unterversorgte Gebiet im Pilot-Cluster (NGA-Netz) gestärkt werden kann. Der Kreis wird für das o. g. Projekt die Kofinanzierung in Höhe von 43.120 € außerplanmäßig für das HH-Jahr 2013 (im TP 5712 - allgemeine Wirtschaftsförderung) bereitstellen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

I. Vorbemerkung

Es geht um die Frage, ob der Kreis beim Land (kurzfristig) einen Antrag auf Fördermittel zum Breitbandausbau stellen soll. Der nachfolgende Sachstand wurde maßgeblich vom WZV ermittelt.

 

II. Sachstand

Das Land Schleswig-Holstein hat für einen Projekt-Wettbewerb Breitbandförderung 2013 Fördermittel in Höhe von insgesamt 3 Millionen Euro bereitgestellt. Ziel ist es, Hochgeschwindigkeitsnetze (NGA-Netze) zu fördern. Dafür werden vor allem Planungs- und Beratungsleistungen für die Realisierung der Netze unterstützt.

 

Antragsteller:

Antragsteller könne gemäß der Breitbandrichtlinie Gemeinden und Gemeindeverbände (Kreise) sein.

 

Rahmenbedingungen:

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbare Zuwendung im Wege der Anteilfinanzierung in Höhe von 75 Prozent. Dabei werden maximal 100.000 Euro je Projekt als förderfähig anerkannt. Alle bis zum 28.02.2013 eingegangenen Förderanträge werden nach ihrer Bedeutung für den Breitbandausbau in Schleswig-Holstein bewertet. Die zu fördernde Maßnahme muss bis zum 30.11.2013 abgeschlossen und abgerechnet sein.

 

Förderprojektinhalt:

Mit einer Teilnahme am Projekt-Wettbewerb kann das gemeinsame Ziel, den Breitbandausbau im ländlichen Raum des Kreises Segeberg zu realisieren, mit überschaubarem Mitteleinsatz deutlich gestärkt werden. Nach Rücksprache mit dem Breitbandkompetenzzentrum besteht eine Fördermöglichkeit insbesondere für die Kosten von Ingenieurleistungen für die Planung und Leerrohrplanung zur Vorbereitung der Errichtung eines Hochgeschwindigkeit-Breitbandnetzes (NGA-Netz). Mit Abgabe eines Förderantrags versichert der Antragsteller zugleich, den Eigenanteil und die nicht förderfähigen Kosten für die Planungsleistungen zu übernehmen.

 

Für eine vorbereitende Planung, bezogen auf die Zuleitungen für alle Gemeinden im Pilot-Cluster (Negernbötel, Daldorf, Tensfeld, Tarbek, Schmalensee und Damsdorf), ohne Berücksichtigung der innerörtlichen Anbindung von Haushalten sowie übergeordneter technischer Einrichtungen, werden voraussichtlich folgende Kosten entstehen:

 

Kosten für Planungsleistungen (brutto)            ca. 116.620 €

 

 

förderfähige Kosten (netto)      

Planungsleistungen                  ca. 98.000 €

 

Mögliche Förderquote 75%       ca. 73.500 €

 

nicht förderfähige Kosten

Mehrwertsteuer                ca. 18.620 €

Eigenleistung                                 ca. 24.500 €

Summe                                                ca. 43.120 €

 

Eine tatsächliche Beauftragung der Ingenieurleistungen erscheint erst dann sinnvoll, und damit kostenwirksam, wenn der WZV im Wege des noch laufenden Vergabeverfahrens für den Betrieb des Breitbandnetzes einen geeigneten Partner gefunden hat. Dieses ist noch innerhalb des für den Förderantrag relevanten Zeitraumes zu erwarten.

 

Den Antrag des Kreises würde der WZV im Namen des Kreises erstellen und beim LLUR einreichen.

 

III. Rechtliche Bewertung

Die Kofinanzierung des Kreises in Höhe von ca. 43.120 € wäre eine außerplanmäßige Ausgabe, da hierfür kein Ansatz im Haushalt 2013 eingeplant wurde (Ansatz im TP 5712-100 - allgemeine Wirtschaftsförderung). Nach § 82 GO sind außerplanmäßige Ausgaben nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Unabweisbar sind Ausgaben auch dann, wenn ein Aufschub der Aufgabe besonders unwirtschaftlich wäre. Im vorliegenden Fall gäbe es keine Deckungsmittel. Ferner ist der Kreistag bei außerplanmäßigen Ausgaben ausschließlich zuständig.

Da der Kreistag bis zum Förderantragsschluss am 28.02.2013 nicht mehr tagen würde, hatte der Hauptausschuss auf seiner Sitzung am 14.02.2013 einen Beschluss gefasst, den Förderantrag gleichwohl fristgemäß zu stellen. Hinsichtlich der zu erwartenden Kosten (Kofinanzierung) war dieser sog. „Vorratsbeschluss“ auch ausreichend; er muss aber vom Kreistag bestätigt werden. Dies Verfahren ist rechtlich möglich, da mit der Antragstellung selbst noch keine unmittelbare Kostenfolge verbunden ist.

 

Aufgrund der relativ kurzen Zeit seit Kenntnis vom Förderprogramm konnten noch nicht alle Rechtsfragen mit dem zuständigen Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) erörtert werden. Insbesondere die Frage der Aufgabenträgerschaft, die bisher nicht beim Kreis lag sondern bei den ebenfalls antragsberechtigten Gemeinden, muss in diesem Zusammenhang geklärt werden. Es wurde jedoch mit dem LLUR vereinbart, gleichwohl fristwahrend den Antrag zu stellen. Mitte März wird ein Abstimmungsgespräch zwischen dem Kreis, dem WZV und dem LLUR stattfinden. Sollte hierbei herauskommen, dass der Kreis aus Rechtsgründen keinen Antrag stellen dürfte, würde der Antrag zurückgezogen werden müssen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

43.120 € - außerplanmäßige Ausgabe im TP 5712

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

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