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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2013/023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt den Abschluss eines neuen Kooperationsvertrages mit dem Verein für Jugend- und Kulturarbeit im Kreis Segeberg e.V. auf der Grundlage der von der interfraktionellen Arbeitsgruppe am 06.02.2013 abgestimmten und von der Verwaltung am 08.02.2013 vorgelegten Entwurfsfassung.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Seit dem Jahr 1997 hat der Kreis Segeberg zahlreiche eigene Aufgaben der Förderung von Jugend und Kultur auf den Verein für Jugend- und Kulturarbeit im Kreis Segeberg e.V. (VJKA) übertragen. Insbesondere umfasst dies die rechtliche Ausgründung der bis dahin kreiseigenen Einrichtungen Jugendbildungsstätte Mühle, Kreismusikschule und Jugendzeltplatz Wittenborn, später kam die Kultureinrichtung Remise hinzu.

 

Die inhaltliche Ausgestaltung sowie die finanzielle Kreisförderung  der übertragenen Aufgaben erfolgt auf vertraglicher Basis zwischen VJKA und Kreis. Dieser Vertrag wurde zuletzt im Jahr 2008 für eine fünfjährige Laufzeit vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2013 abgeschlossen sowie durch eine Änderungsvereinbarung mit Wirkung zum 01.02.2011 (Wechsel der Liegenschaft zur JugendAkademie) redaktionell angepasst. Eine Neuverhandlung hätte grundsätzlich im Laufe des Jahres 2013 erfolgen sollen. Dieser Zeitraum fällt jedoch in die Neukonstituierung des Kreistages und seiner Fachausschüsse nach der Kommunalwahl 2013.

 

Unter Beachtung dieser Umstände bat die Verwaltung mit der Vorlage DrS/2012/048 den Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport sowie den Jugendhilfeausschuss um Beauftragung zur Aufnahme von Verhandlungen noch im Jahr 2012. Beide Ausschüsse folgten dem Vorschlag der Verwaltung und empfahlen darüber hinaus die Bildung einer interfraktionellen Arbeitsgruppe zur Beratung und Ausarbeitung des neuen Vertrages unter Beteiligung der Verwaltung.

 

Auf Empfehlung des Ausschusses für Bildung und Kultur vom 29.05.2012 sowie des Jugendhilfeausschusses vom 31.05.2012 wurde im Rahmen der Sitzung des Hauptausschusses am 05.06.2012 die interfraktionelle Arbeitsgruppe mit dem Auftrag der Ausarbeitung eines neuen Vertragsentwurfes gebildet. Die Arbeitsgruppe wurde der Sitzverteilung im Kreistag entsprechend mit sieben stimmberechtigten Mitgliedern aus den Fraktionen der CDU, der SPD, der GRÜNEN und der FDP besetzt, die Fraktion Die LINKE erhielt einen Sitz ohne Stimmrecht.

 

Im Zeitraum August 2012 bis Februar 2013 hat die Arbeitsgruppe insgesamt sieben Mal, teilweise unter Hinzuziehung von Vertretern des VJKA oder der ISE/GMSE, sowie unter Mitwirkung des Fachdienstes 51.10 und des kreiseigenen Beteiligungsmanagements getagt.

 

Im Rahmen dieser Sitzungen wurde einvernehmlich der anliegende Vertragsentwurf (Anlage I) ausgearbeitet, über den die Verwaltung auch bereits im Gespräch mit der Geschäftsführung des VJKA Einigung erzielen konnte. Hierbei konnten sowohl die inhaltlichen als auch die wirtschaftlichen Interessen des Kreises weitgehend berücksichtigt werden.

 

Gegenüber der bisherigen Vertragslage zwischen VJKA und Kreis enthält der neue Vertragsentwurf im Wesentlichen folgende Veränderungen:

-          Der Inhalts-Zuschuss des Kreises wird mit konkreten Einzelsummen auf die drei Leistungsbereiche (Jugend, Musik, Kultur) des Vereins bezogen; neuen Maßstab hierfür bildet jeweils eine pro Kopf-Förderung nach Einwohnern.

 

-          Die von Landesrechnungshof und Kreistag geforderte Reduzierung der Kreisförderung für die Musikschule wird festgeschrieben, und zwar unter gleichzeitiger Herauslösung des gesamten Sozialtransfers für aus sozialen Gründen zu ermäßigende Elternbeiträge für den Musikunterricht.

 

-          Der Sozialtransfer für bedürftige NutzerInnen der Musikschule wird einer Spitzabrechnung mit dem Kreis zugeführt.

 

-          Gemäß Kreistagsbeschluss zum Haushalt 2013 findet eine Erweiterung der Aufgabenübertragung im Bereich der Kulturarbeit, und zwar als eine auf drei Jahre befristete Projektförderung für die Durchführung der Segeberger Kulturtage statt. Diese Projektförderung ist nicht im o.g. Inhaltszuschuss enthalten und auch nicht deckungsfähig mit diesem.

 

-          Der vom VJKA aus eigenen Einnahmen zu erwirtschaftende Anteil an den Mieten der ISE wird von zurzeit rund 23 TEUR auf 35 TEUR festgelegt.

 

-          Die Pflicht des VJKA zur Erfüllung und Nachweisung eines zahlenmäßig sehr detaillierten Leistungskatalogs (als Vertragsanlage) entfällt zugunsten der regelmäßigen Abgabe von Pflichtstatistiken, Geschäftsberichten und mündlichen Berichten durch den VJKA in den Fachausschüssen. Zudem soll das jährliche Vereinsprogramm künftig noch stärker im Vorwege mit der Kreisverwaltung abgestimmt werden.

 

-          Die Vertragslaufzeit wird, unter Auflösung des noch gültigen Vertrags, vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2016 auf zunächst vier Jahre festgelegt, um anschließend in Fünf-Jahres-Zeiträume zu münden. Damit wird sichergestellt, dass jeweils zur Hälfte einer Wahlperiode des Kreistags die Fortschreibung oder Neuverhandlung des VJKA-Vertrages auf der Agenda stehen wird.

 

 

Auf Anregung der Gleichstellungsbeauftragten sollte der in der Arbeitsgruppensitzung am 06.02.2013 abgestimmte Vertragsentwurf (Anlage I) um das Thema „Gender- Kompetenz“ erweitert werden.

Explizit werden folgende Ergänzungen vorgeschlagen:

 

  1. In der Präambel ist im Absatz 2, Satz 1, hinter „[…], ihre musischen Fähigkeiten zu entfalten,“ die Ergänzung Gender-Kompetenz zu entwickeln,“ einzufügen.

 

  1. In § 2 Absatz 1, Satz 2, ist hinter „Seine Angebote folgen den Prinzipien der Sozialraum- und Lebensweltorientierungdie Ergänzung „und den Grundsätzen des Gender Mainstreaming.“ einzufügen.

 

  1. In den in § 6 genannten Zielen ist als neuer Punkt aufzunehmen: „junge Menschen sollen Gender-Kompetenz erwerben; d.h. die Fähigkeit und Bereitschaft zum geschlechtersensiblen Denken und Handeln entwickeln.
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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja:

 

X

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

Durch die vorgesehenen Vertragsanpassungen ergeben sich folgende Auswirkungen auf die (gerundeten) Zuschusssummen des Kreises:

 

bis 2012

2013- 2016

Jugendarbeit und Zeltplatz Wittenborn

685.000,- EUR

685.000,- EUR

Kreismusikschule

470.000,- EUR

415.000,- EUR

Kulturarbeit

25.000.- EUR

26.000,- EUR

Summe Inhaltszuschuss

1.180.000,- EUR

1.126.000,- EUR

Mieten

230.000 EUR abzgl. Eigenanteil VJKA i.H.v. 22.800,- EUR

230.000 EUR abzgl. Eigenanteil VJKA i.H.v. 35.000,- EUR*

Erstattung Ermäßigungen im Bereich Kreismusikschule

0,- EUR

ca. 55.000,- EUR

Personalkostenausgleich

174.000,- EUR

174.000,- EUR

Segeberger Kulturtage

0,- EUR

65.000,- EUR

Summe Gesamtzuschuss

1.561.200 EUR

1.615.000,- EUR

Differenz

 

+ 53.800 EUR

*Die Höhe der Miete ab dem Jahr 2014 ist noch nicht bekannt. Unabhängig hiervon gilt der Eigenanteil des Vereins für die gesamte Vertragslaufzeit

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

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Anlagen

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