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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2013/033

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gegenwärtig fördert der Kreis Segeberg gegenwärtig 24 Beratungsangebote im Bereich der sozialen Daseinsvorsorge von 10 Trägern im Kreisgebiet. Der Umfang der jährlichen Förderung beträgt 1.980.821,93 EUR (siehe Anlage I).

 

Die maßgeblichen Förderungsverträge wurden im Jahr 2011 mit den Trägern verhandelt und mit einer Laufzeit ab dem 01.01.2012 für drei Jahre geschlossen. Im Rahmen dieser Verhandlungen konnte eine Deckelung der bis damals geltenden Budgets bei Beibehaltung der zu erbringenden Beratungsleistungen erreicht werden.

 

Mit Schreiben vom 23.01.2013 (siehe Anlage II) beantragt der Deutsche Kinderschutzbund Segeberg gGmbH eine Erhöhung der vertraglichen Fördersumme in Höhe von 63.500,- EUR für die Fachberatungsstelle gegen sexuelle Gewalt um weitere 10.000,- EUR. Zur Begründung wird darauf verwiesen, dass der vertragliche Umfang der anzubietenden Leistungen mit 828 Beratungskontakten bei weitem nicht mehr ausreichend sei. So wird auf das Jahr 2012 verwiesen, in welchem insgesamt 1.197 Beratungskontakte erbracht worden sind. Um diesem Bedarf gerecht werden zu können sieht der Deutsche Kinderschutzbund eine Erhöhung des vertraglichen Leistungsumfangs als notwendig an.

 

Die Aufgaben der Suchtberatungsstelle liegen seit Jahrzehnten bei der Ambulanten und Teilstationären Suchthilfe (ATS) des Landesvereins für Innere Mission in Schleswig- Holstein. Neben der vertraglichen Förderung für die Erbringung von Beratungsleistungen für suchtkranke Menschen und deren Angehörige erfolgt seit 1989 seitens des Kreises eine prozentuale Beteiligung (zuletzt 35 %) an den Mietkosten der Beratungsstelle in der Kirchenstr. 2 in 24568 Kaltenkirchen. Die Kosten betrugen ca. 5.500,- EUR/jährlich. Entsprechende Haushaltsmittel wurden jeweils im Haushalt, auch für 2013, bereitgestellt. 

 

Zum 01.07.2012 erfolgte der Umzug der Suchtberatungsstelle Kaltenkirchen in das vom Landesverein für Innere Mission selbst errichtete Beratungszentrum im Flottkamp 13 in 24568 Kaltenkirchen. Mit Schreiben vom 18.12.2012 (Anlage III) wurde durch den Landesverein für Innere Mission die Mietkostenbeteiligung des Kreises in Höhe von 35% erstmals für die neuen Räumlichkeiten der Suchtberatungsstelle angefordert. Sofern man die bisherige Mietkostenbeteiligung auf die neue Immobilie übertragen würde, betrüge der Kreisanteil ab 2013 jährlich ca. 10.500,- EUR bzw. 5.264,95 EUR für das zweite Halbjahr 2012. Die signifikante Steigerung lässt sich vor allem durch eine Vergrößerung der genutzten Fläche erklären. Da eine Steigerung der Mietkostenbeteiligung dem Kreis gegenüber weder rechtzeitig angezeigt bzw. beantragt worden ist konnten in den Haushalten für die Jahre 2012 und 2013 keine entsprechenden Kreismittel eingestellt werden.

 

Die Verwaltung beabsichtigt den Antragstellern mitzuteilen, dass die geltend gemachten Mehraufwendungen in die Verhandlungen neuer Verträge ab dem Jahr 2015 aufgenommen werden sollen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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