Drucksache - DrS/2013/032
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Richtlinie des Kreises Segeberg für die Betriebskostenförderung von Kindertageseinrichtungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Danger, Elvira
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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28.02.2013
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
a) Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dass die Betriebskostenförderung einschließlich der U 3 - Betriebskostenförderung sowie Förderung der Sprachbildung für Kindertageseinrichtungen ab dem 01.01.2013 gemäß anliegend neugefasster Richtlinie erfolgt.
b) Für die Betriebskostenförderung wird ab 2013 eine Kreisbeteiligung von 12 % an der gesamten jährlichen Landeszuweisung festgelegt.
c) Als flexibles Qualitätskriterium beschließt der Jugendhilfeausschuss für 2013 das Thema „Ausgestaltung der Erziehungspartnerschaften mit Eltern“. Für das Auswahlgremium benennen die Kreistagsfraktionen jeweils ein Mitglied bis zum 20.06.2013.
Sachverhalt
Sachverhalt:
A. Ausgangslage
Die Betriebskostenförderung für Kindertageseinrichtungen einschließlich der U 3 - Förderung mit Landes- und Kreismitteln erfolgt seit 2011 nach einem Leistungspunkte-System. Die entsprechende Richtlinie des Kreises Segeberg ist nach Maßgabe geänderter Verteilungsmittel sowie aufgrund von Praxiserfordernissen alljährlich anzupassen.
B. Gründe für die Anpassung der Förderrichtlinie ab 2013
Das Land Schleswig-Holstein stellt zur (allgemeinen) Betriebskostenförderung in Kindertageseinrichtungen und qualifizierten Tagespflegstellen seit 2011 landesweit 70 Mio. Euro bereit. Zur Förderung der Betriebsausgaben für U 3 - Plätze fließen ab 2013 erheblich mehr Bundesmittel sowie auch Landesmittel, im Jahr 2013 insgesamt 46,9 Mio. Euro. Zusätzlich stellt das Land ab 01.08.2013 13,5 Mio. Euro zur Abgeltung aller Belastungen vor dem 1. August 2013 bereit. Die Erhöhung der Landesmittel basiert auf der Vereinbarung zwischen Land und Kommunen zur Finanzierung des Krippenausbaus vom 10.12.2012 (Konnexitätsausgleich).
Vom Land Schleswig-Holstein wurden dem Kreis Segeberg 2012 bewilligt bzw. sind für 2013 vorgesehen (Entwurf des Landeserlasses):
| 2012 | 2013 |
allg. Betriebskostenförderung | 7.302.930,68 € | 7.507.123,01 € |
U 3 - Betriebskostenförderung | 3.809.822,20 € | 4.930.280,57 € |
U 3 - zus. Mittel ab 01.08.2013 |
| 1.424.574,83 € |
Sprachbildung | 362.295,72 € | 375.741,76 € |
zusammen | 11.475.048,60 € | 14.237.720,17 € |
Durch die erhöhten U 3 - Mittel sind 2013 mehr Gelder an Kindertageseinrichtungen und qualifizierte Tagespflegestellen mit Plätzen für Kinder unter drei Jahren weiterzuleiten. Dazu müssen die Gruppenfaktoren für Krippen und altersgemischte Gruppen mit Kindern unter drei Jahren zur Berechnung der Leistungspunkte erhöht werden. Aufgrund der erhöhten gesamten Landeszuweisung ist auch die 13 %-ige Kreisbeteiligung zu überdenken. Außerdem ist zur Qualitätsverbesserung gemäß Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 22.11.2012 ein flexibles Qualitätskriterium in das Fördersystem und die Richtlinie einzuarbeiten. Auch bei der zweckgebundenen Sprachförderung sind Änderungen erforderlich, insbesondere um hohe Rückflüsse aufgrund nicht ausgeschöpfter Mittel zu vermeiden. Hinzu kommen Verfahrensänderungen, die sich vor allem aus der praktischen Anwendung ergeben haben sowie redaktionelle Änderungen der Richtlinie.
Die gegenüber der Richtlinie 2012 geänderten bzw. neu gefassten Textteile sind in dem beigefügten Entwurf zur Neufassung 2013 grau unterlegt.
Die wesentlichen Änderungen werden wie folgt erläutert:
I. Höhe der Kreisförderung
Der Kreis Segeberg beteiligt sich mit eigenen Mitteln an der Finanzierung der Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen und der institutionellen Kindertagespflegestellen. Damit erfüllt er seine gesetzliche Verpflichtung zur Mitfinanzierung, die gemäß § 25 Abs. 2 Nr. 3 Kindertagesstättengesetz dem Grunde nach besteht und der Höhe nach vom Kreis definiert werden kann. Seit der Umstellung auf das Leistungspunkte-System im Jahr 2011 beträgt die Kreisförderung 13 % der jährlich dem Kreis gewährten gesamten Landeszuweisung (zur Betriebskostenförderung, U 3 - Förderung, Förderung der Sprachbildung). Der 13 %-Wert war 2011 gewählt worden, weil er in der Größenordnung der vorherigen 3%-igen Personalkostenförderung lag. Im Jahr 2011 betrug die Kreisbeteiligung rd. 1,31 Mio. Euro und im Jahr 2012 rd. 1,49 Mio. Euro. Ab 2013 steigt die Landeszuweisung insbesondere bei der U 3 - Förderung erheblich an. Der Kreisanteil von 13 % würde 2013 rd. 1,85 Mio. Euro betragen. Das würde den Kreis in einem nicht bereits geplanten Umfang belasten. Vor diesem Hintergrund ist die Höhe der Kreisbeteiligung zu überdenken.
Bei der gesamten Landeszuwendung von rd. 14,238 Mio. Euro (14.237.720,17) für 2013 betrüge eine Kreisbeteiligung von
- 11 % 1,57 Mio. Euro (1.566.149,22)
- 12 % 1,71 Mio. Euro (1.708.526,42)
- 13 % 1,85 Mio. Euro (1.850.903,62).
Dem gegenüber steht ein Planwert von 1,695 Mio. Euro für den Haushalt 2013. Die Beibehaltung einer 13 %-igen Kreisbeteiligung würde den Haushalt 2013 und das auf die Jugendhilfe entfallende Budget um rd. 156.000 Euro überschreiten; die Überschreitung wäre im Kreistag zu beraten.
II. Förderung von Qualität
Zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 22.11.2012 hatte die Verwaltung die Aufnahme von zwei Qualitätselementen in die Betriebskostenförderung vorgeschlagen, und zwar
- die Zertifizierung durch ein bundesweit anerkanntes Verfahren im Förderungsjahr oder in den zwei zurückliegenden Jahren sowie
- die Einführung eines jährlich wechselnden oder flexiblen Qualitätskriteriums, dessen jeweiliges Thema sich an den Leitlinien zum Bildungsauftrag und gesetzlichen Standards von Kindertageseinrichtungen orientiert.
Beschlossen wurde dagegen nur das zweite Kriterium, was eine Vielzahl von Einrichtungen und auch einige Kommunen bedauern.
Die vom Jugendhilfeausschuss beschlossene Qualitätsförderung durch ein flexibles Kriterium erfolgt als Projektförderung (Wettbewerb) im Sinne einer Bestenauslese von 15 Kindertageseinrichtungen im Kreis Segeberg (rd. 10 % von 148 geförderten Einrichtungen). Im Erfolgsfalle erhält jede der ausgewählten Einrichtungen jährlich 1.000 Leistungspunkte extra (bei Berechnung der endgültigen Zuwendung und der zweiten Rate). Bei einem Wert pro Leistungspunkt von z. B. 8,00 Euro würde eine ausgewählte Einrichtung unabhängig von ihrer Größe zusätzlich 8.000 Euro erhalten.
Das Thema der Projektförderung orientiert sich an den Leitlinien zum Bildungsauftrag und an gesetzlichen Standards von Einrichtungen und kann jährlich wechseln. Die Themenauswahl trifft ein Gremium (aus Vertreterinnen und Vertretern von freien Trägern, von kommunaler und städtischer Seite, von der Kreiselternvertretung und von der Verwaltung). Aus dem Vorschlag der bestehenden Arbeitsgruppe Qualität vom 11.01.2013 wurde für 2013 das Thema „Ausgestaltung der Erziehungspartnerschaften mit Eltern“ entwickelt. Die Entscheidung über das Thema für die Projektförderung obliegt dem Jugendhilfeausschuss. Die Einrichtungen können bis zum 15.05. des Förderjahres (Ausschlussfrist) ihre Bewerbung vorlegen. Ein noch neu zu bildendes Gremium aus Vertretern der Politik und der Kreiselternvertretung wählt bis zum 30.06. des Förderjahres aus den anonymisierten Bewerbungen die 15 Besten aus. Hierzu benennen die Kreistagsfraktionen jeweils ein Mitglied bis zum 20.06.2013. Die übrigen Teilnehmer/innen der Arbeitsgruppe Qualität haben sich für befangen erklärt.
III. Änderung von Gruppenfaktoren
Der Gruppenfaktor ist einer der Multiplikatoren zur Berechnung der Leistungspunkte je Gruppe. Er trägt der gesetzlichen Platzzahl sowie dem erforderlichen Personalbedarf der jeweiligen Gruppe einer Einrichtung Rechnung. Folgende Gruppenfaktoren müssen geändert werden bzw. sind neu:
1. U - 3 Gruppen
a) Krippengruppe: Erhöhung von 3,50 auf 5,50
Aufgrund von 10 Kindern pro Krippengruppe und 2 Betreuungskräften errechnet sich zunächst ein Gruppenfaktor von 2,67 (im Vergleich zur Regelgruppe mit dem Gruppenfaktor 1,00). Der Faktor für Krippengruppen wurde 2011 bereits auf 3,00 erhöht, um den gestiegenen U 3 - Mitteln und der notwendigen Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren in der Aufbauphase Rechnung zu tragen. 2012 wurde der Faktor weiter auf 3,50 erhöht.
Die U 3 - Mittel von Bund und Land steigen von rd. 3,810 Mio. Euro im Jahr 2012 jetzt auf rd. 4,930 Mio. Euro, mit der zusätzlichen U 3 - Landesförderung ab 01.08.2013 sogar auf rd. 6,355 Mio. Diese Mehreinnahmen sind für den Zuwachs an U 3 - Plätzen sowie für eine Erhöhung der U 3 - Förderung einzusetzen. Für 2013 dürfte deshalb ein Krippenfaktor von 5,50 erforderlich sein.
b) Altersgemischte Gruppe in Kindertagesstätten: Erhöhung von 2,00 auf 2,40
Bei durchschnittlich 15 Plätzen (10 Kinder über drei Jahre, 5 Kinder unter drei Jahre) und 2 Kräften errechnet sich ein Gruppenfaktor von 1,78. Dieser wurde 2012 auf 2,00 erhöht. Wenn die jetzige prozentuale Erhöhung des Krippenfaktors für den Anteil von durchschnittlich 5 Kindern unter drei Jahren berücksichtigt wird, folgt daraus eine Erhöhung des Faktors auf rd. 2,40.
c) Kindergartenähnliche altersgemischte Gruppe: Erhöhung von 1,80 auf 2,16
Bei 15 Plätzen und 2 Kräften ergibt sich zunächst ebenfalls der Gruppenfaktor von 1,78. Kindergartenähnliche Einrichtungen verfügen jedoch nur über 18 Plätze (90 % von 20 Plätzen), und die Gruppenreduzierung um jeweils einen Platz erfolgt erst ab dem dritten Kind unter drei Jahren. Daher wird der Gruppenfaktor nicht auf 2,40 wie bei Kindertagesstätten erhöht, sondern nur auf 2,16 (90 % von 2,40).
d) Tagespflegegruppe U 3: 4,50 (neu)
Im Einzelfall beschäftigen Träger zur Betreuung Tagespflegepersonen. Dieses wird von einem Träger im Jahr 2013 erneut geplant. In Tagespflegegruppen werden jeweils nur bis zu 5 Kinder von einer Person betreut. Daraus folgt rechnerisch ein Gruppenfaktor von 2,67 wie bei der Krippe. Allerdings werden an Tagespflegepersonen nicht so hohe fachliche Anforderungen gestellt wie an das pädagogische Personal von Gruppen in Kindertagesstätten und kindergartenähnlichen Einrichtungen. Kosten für Tagespflegepersonen sind deutlich geringer. Insofern wird ein Faktor mit einer Erhöhung auf 4,50 (statt 5,50) als angemessen erachtet.
Die unter Punkt a) bis d) aufgeführten Gruppenfaktoren sind derzeit noch mit Unwägbarkeiten behaftet. Für den Fall, dass sich bei Berechnung der endgültigen Zuwendungen ergibt, dass o. a. Gruppenfaktoren für das betreffende Jahr nicht ausreichend oder zu hoch bemessen sein sollten, soll der Verwaltung das Recht eingeräumt werden, die Faktoren verteilungsgerecht anzupassen. Sofern die Verwaltung davon Gebrauch machen muss, ist dies dem Jugendhilfeausschuss in der nächstgelegenen Sitzung zu berichten.
2. Integrations-Anschlussgruppe: 1,78 (neu)
Für Regelgruppen, die vor oder nach Integrationsgruppen bestehen und noch einzelne Kinder mit Integrationsbedarf betreuen, ist die Einordnung anzupassen. Dabei handelt es sich nicht um die Integrationsgruppen selbst, welche 15 Kinder umfassen, davon i. d. R. 4 Kinder mit Integrationsbedarf.
In den vor oder nach einer Integrationsgruppe bestehenden Regelgruppen ist der Betreuungsbedarf hoch, da zum Teil dieselben Kinder mit dem Integrationsbedarf weitert betreut werden. Diese Gruppen umfassen nur 15 statt 20 Plätze. In derartigen Gruppen werden 2 Betreuungskräfte als notwendig erachtet. Bei 15 Plätzen und 2 Kräften errechnet sich ein Gruppenfaktor von 1,78.
3. Sonstige Änderungen
a) Faktor für eingruppige Einrichtung
Der bisherige Faktor von 1,33 für Einrichtungen mit nur einer Gruppe war gewählt worden, um dem Personalbedarf von 2 Kräften Rechnung zu tragen. Dieses ist jedoch nur für Einrichtungen mit einer Regelgruppe gerechtfertigt; der Eingruppigkeits-Faktor von 1,33 soll daher nur noch für diese gelten. Soweit bereits 2 Kräfte durch den jeweiligen Gruppenfaktor berücksichtigt sind - etwa bei Einrichtungen mit nur einer Krippengruppe oder einer altersgemischten Gruppe - erscheint der Faktor von 1,16 (wie Faktor für Leitungsanteil) angemessen.
b) Schließzeiten
Bei der Betriebskostenförderung 2012 wurden erstmalig Schließzeiten (z. B. Ferien, außer Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen) mit einem wochenweise gestaffelten Aufschlag je Gruppe berücksichtigt. Die vorgesehen Ergänzungen dienen der Klarstellung und der Anpassung an die Praxis.
c) Sprachförderung
Nicht verbrauchte Mittel für die Sprachbildung fordert das Land seit 2011 nicht mehr zurück. 2012 wurden mit Rückflüssen rd. 439.000 Euro für Sprachbildung ausgekehrt. Die Zuwendung pro Sprachfördergruppe - früher auf 2.000 Euro begrenzt - stieg 2011 auf 2.450,61 Euro und 2012 auf 3.465,02 Euro.
Für die Zukunft sind hohe Rückflüsse, damit ein stetiges Ansteigen der jährlichen Verteilungsmasse sowie des Zuwendungsbetrages pro Gruppe und auch Gefahr von Überfinanzierungen zu vermeiden. Außerdem sollen mehr Einrichtungen motiviert werden, an der Sprachförderung teilzunehmen. Dazu ist vorgesehen
- die Kleingruppen statt auf 3 bis 8 Kinder künftig auf 3 bis 6 Kinder pro Gruppe zu begrenzen,
- das jährliche Soll von 80 Sprachförderstunden auf 60 Stunden abzusenken sowie
- dabei auch die Vor- und Nachbereitung mit einzubeziehen.
Mehrleistungsstunden werden im Folgejahr nachträglich berücksichtigt, sofern dafür noch ausreichend Rückflüsse zur Verfügung stehen. Dieses wurde 2012 bei Mehrleistungsstunden im Jahr 2011 praktiziert.
d) Verfahrensänderungen
Änderungen nach dem Stichtag 01.03. wurden bislang im Folgejahr nachträglich berücksichtigt. Dabei erwies sich im Jahr 2012 die nachträgliche Berücksichtigung von Stunden-Änderungen im Jahr 2011 in der Praxis als sehr aufwändig. Ab 2013 sollen Änderungen von Betreuungsstunden bei einzelnen Gruppen im Vorjahr nur dann nachträglich berücksichtigt werden, wenn diese mindestens vier Stunden mehr oder weniger wöchentlich (praktisch eine Gruppe) umfassen. Nach wie vor nachträglich berücksichtigt werden neue oder geschlossene Einrichtungen sowie neue, geschlossene oder umgewandelte Gruppen.
Derartige Änderungen können künftig auf besonderen Antrag noch im laufenden Förderjahr Berücksichtigung finden, wenn die Änderungen bis spätestens 01.09. genehmigt und umgesetzt werden. Dieses dürfte insbesondere viele neue Krippengruppen betreffen, die damit zeitnäher gefördert würden und nicht vom Träger bzw. der Kommune vorfinanziert werden müssten. Im Jahr 2013 sind daneben allerdings noch sämtliche o. a. Änderungen vom 02.03. bis zum 31.12.2012 zu berücksichtigen.
C. Vorschlag der Verwaltung
Die Betriebskostenförderung einschließlich der U 3 - Betriebskostenförderung sowie Förderung der Sprachbildung für Kindertageseinrichtungen erfolgt ab dem 01.01.2013 gemäß anliegend neugefasster Richtlinie. Zur Erhaltung des Budgets 2013 wird vorgeschlagen, die Kreisbeteiligung zur Betriebskostenförderung auf 12 % der gesamten jährlichen Landeszuweisung zu senken.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| Die Landesmittel sind durchlaufende Gelder und insofern für den Kreis kostenneutral. Der Anstieg der U 3-Plätze und U 3-Fördermittel hat zur Folge, dass auch mehr Kreismittel eingesetzt werden müssten. Wenn die Kreisförderung ab 2013 auf 12 % abgesenkt wird, wäre der Haushaltsansatz 2013 voraussichtlich einzuhalten. |
| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: 361 und 365, Produkt 3611200 (Sprachförderung) und 3651000 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
|
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
|
Bezug zum strategischen Management:
X | Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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öffentlich
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67,9 kB
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