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ALLRIS - Vorlage

Bericht der Verwaltung - DrS/2013/022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW haben einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, der eine Änderung des § 25 Kindertagesstättengesetz (KiTaG) vorsieht.

 

Es ist beabsichtigt, im Abs. 3 den siebten Satz zu streichen. Diese Streichung bewirkt, dass Eltern, die ausschließlich Arbeitslosengeld II / Sozialgeld beziehen, keine KiTa-Gebühren bzw. –beiträge zu entrichten haben. Diese Änderung soll zum 01.08.2013 in Kraft treten.

 

Nachfolgend werden die finanziellen Auswirkungen dieser geplanten Gesetzesänderung dargestellt.

 

Eine Hochrechnung für alle 126 Kindertageseinrichtungen (ohne die Stadt Norderstedt), mit denen regelmäßig Sozialstaffelleistungen abgerechnet werden, ergibt zusätzliche Kosten in Höhe von monatlich ca. 25.600 EUR. Diese Hochrechnung basiert auf der detaillierten Auswertung von 15 Einrichtungen im Kreisgebiet.

 

Für das laufende Haushaltsjahr 2013 bedeutet diese Änderung, bei einem Inkrafttreten zum 01.08.2013, Mehrausgaben in Höhe von ca. 128.000 EUR für das Kreisgebiet ohne die Stadt Norderstedt. Mit der Stadt Norderstedt ist vertraglich eine jährliche Zahlung für die KiTa-Sozialstaffelleistungen in Höhe von 1.305.000 EUR vereinbart. Hier würden für 2013 Mehrkosten von ca. 65.000 EUR anfallen.

 

Ab dem Haushaltsjahr 2014 würden sich die jährlichen Mehrkosten auf ca. 306.000,00 EUR für den Restkreis Segeberg belaufen. Die Pauschale für die Stadt Norderstedt würde sich um ca. 157.000,00 EUR erhöhen.

 

Aus dieser Auflistung ergibt sich, dass sich die zusätzlichen Ausgaben im Haushaltsjahr 2013 insgesamt auf ca. 193.000,00 EUR belaufen würden, ab dem Haushaltsjahr 2014 somit auf ca. 463.000,00 EUR.

 

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Anlagen

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