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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2013/025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss beschließt, die Verwaltung wird beauftragt mit der Stadt Norderstedt Verhandlungen über eine Anpassung der Förderung der Musikschule Norderstedt an die Förderbedingungen der Kreismusikschule aufzunehmen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Kreis Segeberg fördert den Betrieb der Musikschule Norderstedt durchgängig seit ihrer Gründung im Jahr 1971. Die Förderung aus Kreismitteln erfolgte dabei stets auf Grundlage politischer Beschlusslagen im Rahmen einer Zuschussgewährung zu den laufenden Kosten des Betriebs. Die Höhe der Förderung richtete sich dabei nicht nach objektiven Kriterien (z.B. Schülerzahl, prozentuale Beteiligung an den Kosten, etc.), sondern wurde durch politische Beratung festgesetzt.

 

Parallel zur Förderung der Musikschule Norderstedt wurde die kreiseigene Kreismusikschule mit erheblichen Kosten betrieben, die weit über der Förderung der Norderstedter Musikschule lagen. Bereits im Jahr 1980 beantragte die Stadt Norderstedt daher eine signifikante Erhöhung des Kreiszuschusses um eine annähernde Gleichbehandlung mit der Kreismusikschule zu erreichen. Es wurde zur Begründung darauf verwiesen, dass die Kreismusikschule zu 100 % kreisfinanziert sei und die Norderstedter Musikschule nur 20 % des Zuschussbedarfes vom Kreis refinanziert bekommen würde.

 

Seitdem wurden seitens der Stadt Norderstedt wiederholt Bemühungen unternommen um eine finanzielle Gleichbehandlung der Musikschule und der Kreismusikschule zu erreichen. Zuletzt wandte sich die Stadt Norderstedt mit Schreiben vom 27.11.2012 (siehe Anlage) an den Kreis.

 

Bis heute wurde seitens des Kreises jedoch nicht von der Gewährung eines festen Zuschusses auf Grundlage entsprechender politischer Beschlusslagen abgewichen. Zuletzt wurde der Zuschuss im Jahr 1997 auf 300.000,- DM (= 153.400,- EUR) festgelegt und in den Folgejahren bis heute nicht mehr angepasst.

 

Unabhängig von der ausbleibenden Anpassung der Zuschusshöhe für die Musikschule Norderstedt wurde das Ziel einer möglichen Gleichbehandlung mit der Kreismusikschule mehrfach politisch und verwaltungsintern thematisiert, jedoch jeweils ohne abschließendes Ergebnis. Eine Anpassung der absoluten Fördersummen anhand von z.B. Schülerzahlen erschien nicht geeignet eine mögliche Ungleichbehandlung aufzulösen, da beide Musikschulen zu unterschiedliche Strukturen aufweisen. Zuletzt wurde die unterschiedliche Förderung der beiden Musikschulen im BKS- Ausschuss am 16.11.2010 behandelt.

 

Seitdem erfolgte bereits eine Kürzung des Zuschusses für die Kreismusikschule um 20.000,- EUR ab dem Jahr 2012.

 

Im Rahmen der Ausarbeitung eines neuen Vertrags mit dem Verein für Jugend- und Kulturarbeit im Kreis Segeberg e.V. (VJKA) soll die Förderung der Kreismusikschule erstmals auf eine pro Kopf Förderung umgestellt werden. Bezugsgröße sind hierbei die Jugendeinwohner im Kreisgebiet (ohne Norderstedt) zwischen 0- 18 Jahren. Dies stellt insofern einen bedeutenden Paradigmenwechsel dar, als das nicht mehr die Wirtschaftlichkeit oder die Inanspruchnahme der Kreismusikschule für die Förderung bestimmend ist, sondern vielmehr strukturelle Aspekte der Angebotssicherung der Jugend- und Kulturarbeit im ländlichen Raum. Die Förderquote pro Jugendeinwohner soll bei 11,91 EUR liegen.

 

Weiterhin wird es zukünftig keine Erstattung von gewährten Sozialleistungen im Rahmen von Beitragsermäßigungen über den Inhaltszuschuss an die Kreismusikschule geben. Gewährte Beitragsermäßigungen, welche Einnahmeausfälle für die Kreismusikschule darstellen und somit den Zuschussbedarf erhöhen, werden zukünftig separat abgerechnet und sachgerecht im Kreishaushalt veranschlagt. Im Jahr 2012 wurden z.B. ca. 55.000,- EUR an Beitragsermäßigungen im Rahmen des Inhaltszuschusses refinanziert. Maßgebend für die Gewährung von Ermäßigungen ist die analoge Anwendung der Richtlinie des Kreises Segeberg zur Bildung einer Sozialstaffel für die Teilnehmerbeiträge oder Gebühren in Kindertageseinrichtungen i.d.F. vom 12.01.2011.

 

Dieser Paradigmenwechsel ermöglicht aus Sicht der Verwaltung nach nunmehr über 30 Jahren die durch die Stadt Norderstedt gewünschte Gleichbehandlung bei der Förderung für die Musikschule Norderstedt. Die Verwaltung schlägt vor die Förderung der Musikschule Norderstedt ebenfalls an die Zahl der Jugendeinwohner in der Stadt Norderstedt im Alter von 0- 18 Jahren zu knüpfen und eine separate Erstattung von gewährten Ermäßigungen einzuführen.

 

Unter Zugrundelegung der o.g. Förderung und der Jugendeinwohner bis 18 Jahre zum Stichtag 31.12.2011 (11.356) würde sich ein jährlicher Zuschuss in Höhe von 135.000,- EUR (kaufmännisch abgerundet) ergeben. Diesem Betrag müssten noch die Erstattung von Beitragsermäßigungen hinzugerechnet werden. Die Höhe wird seitens der Verwaltung mit bis zu 40.000,- EUR veranschlagt. Es ergäbe sich mithin eine Erhöhung des bisherigen Zuschusses um ca. 20.000,- EUR p.a..

 

Im Haushalt für das Jahr 2013 stehen 163.400,- EUR zur Verfügung. Es würde sich somit, sofern die Höhe der erwarteten Beitragsermäßigung mit 40.000,- EUR zutreffend ist, eine nicht gedeckte Differenz in Höhe von 11.600,- EUR im Jahr 2013 ergeben.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

x

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Jährliche Aufwendungen in Höhe von bis zu 175.000,- EUR

 

 

Mittelbereitstellung

x

Teilplan: 26311

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

x

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

11.600,-

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

x

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

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Anlagen

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