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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2013/018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Vorbehaltlich der Zustimmung des Prüfungsamtes zur Vergabe wird die Landrätin ermächtigt, mit der Firma sodexo eine Vereinbarung zur Einführung der Bildungs-karte auf der Grundlage des Angebotes vom 24.01.2013 bis zum 31.12.2015 abzuschließen.

Die Finanzierung des Kreises umfasst folgende Leistungen:

-          Einmalige Einrichtungskosten

-          Die Aktivierungskosten pro Karte für alle Rechtskreise vorerst für die Dauer der Vereinbarung mit dem Anbieter bis zum 31.12. 2015.

-          Die monatlichen Gebühren pro Kind werden im Rahmen der Verwaltungskosten-erstattung vom Jobcenter für den Rechtskreis SGB II getragen. Für das Jahr der Einführung der Bildungskarte (01.08.2013 bis 31.12.2013) zahlt der Kreis diese Aufwendungen für die Kommunen als freiwillige Leistung. Ab 2014 erfolgt eine Übernahme dieser Kosten durch die Kommunen, wobei eine Deckelung vereinbart werden kann.

Eine Darstellung der finanziellen Auswirkungen für den Kreis und des Angebotes der Firma sodexo erfolgt im nichtöffentlichen Teil der Sitzung (Anlagen 2 und 3).

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Sozialausschuss des Kreises hat am 20.11.2012 folgenden Beschluss gefasst (Vorlage - DrS/2012/131):

Der Verwaltung wird der Auftrag erteilt, eine Projektgruppe zur Prüfung der Einführung der Bildungskarte für den Kreis Segeberg einzurichten:

Auftrag :

-          Prüfung, ob die Einführung der Bildungskarte für den Kreis Segeberg sinnvoll und machbar ist

-          Die Entwicklung eines Moduls zur Umsetzung

-          Vertragsgespräche mit der Firma sodexo

-          Ggf. die praktische Umsetzung der Einführung der Bildungskarte

-          Regelmäßige Unterrichtung und ggf. Beteiligung der Landrätin sowie des Sozialausschusses.

Die Projektgruppe Bildungskarte hat am 16.01.2013 die Arbeit aufgenommen. In der ersten Sitzung wurden das Rechnungsprüfungsamt des Kreises, der Fachdienst Informations- und Kommunikationsmanagement (IuK) sowie der Vorsitzende des Sozialausschusses beteiligt. Auf das anliegende Protokoll (Anlage 1) wird verwiesen.

Herr Hecker von der Firma sodexo wird in der Sitzung des Sozialausschusses am 21.02.2013 das Konzept der Bildungskarte vorstellen.

Es ist davon auszugehen, dass der Kreis nicht verpflichtet ist, den Auftrag für die Umstellung auf die Bildungskarte auszuschreiben. Die Entscheidung des Prüfungsamtes sollte am 21.02.2013 vorliegen.

Die Ämter und die Gemeinde Henstedt-Ulzburg stehen der Bildungskarte teilweise kritisch gegenüber (Stellungnahme von Herrn Löchelt vom Amt Kisdorf):

  1. „Die Bearbeitung der Anträge soll auch zukünftig vor Ort erfolgen und nicht auf eine zentrale Stelle (Kreis, Jobcenter) übertragen werden.
  2. Die Einführung der Bildungskarte wird teilweise kritisch gesehen, bis hin zur Ablehnung. Beispielhafte Argumente sind dabei: nicht alle Leistungen nach dem BuT können über die Karte abgerechnet werden; die Vorlage der Karte diskriminiert die Kinder und Jugendlichen; die Leistungserbringer können die möglichen Vorteile nur dann nutzen, wenn sie über Internetzugang verfügen; Beteiligung eines Unternehmens an Umgang mit sensiblen Sozialdaten
  3. Die Übernahme der laufenden Kosten wird mehrheitlich abgelehnt. Beispielhafte Argumente hierfür: Die Verwaltungskostenerstattungen reichen bereits jetzt nicht zur Deckung des entstehenden Aufwandes; insbesondere in Verwaltungen mit geringen Fallzahlen/Zahlungsvorgängen wird keine Kostenreduzierung durch geringere Buchungsvorgänge erwartet; dem möglicherweise geringerem Aufwand bei der Zahlbarmachung steht der Aufwand gegenüber, der durch die Einbuchung der Guthaben auf die Bildungskarten/Internet neu entsteht.“

Die Städte haben folgende Stellungnahme abgegeben (Stellungnahme von Herrn Köhler von der Stadt Kaltenkirchen):

„2 Städte haben ihr Okay zur finanziellen Beteiligung an den lfd. Kosten der Bildungskarte gegeben, teilweise verbunden mit dem Wunsch der Deckelung; 2 Kommunen sehen keine wesentliche Erleichterung durch die Einführung der Bildungskarte und lehnen einen Kostenbeteiligung ab bzw. bitten um Prüfung der Reduzierung der lfd. Kosten.

Für die Stadt Kaltenkirchen als 5. Stadt begrüße ich die Einführung der Bildungskarte. Eine finanzielle Beteiligung an den laufenden Kosten sollte aber gedeckelt werden auf 20% der an die Kommunen weiterzugebenden Verwaltungskostenerstattung (= mind. 80 % verbleibende Erstattung). Begründung: Ziel der Einführung der Bildungskarte ist unter anderem eine stärkere Inanspruchnahme der B+T-Leistungen. Dies würde aber die lfd. Kosten für die Bildungskarte erhöhen. Die verbleibende, bereits jetzt nicht auskömmliche Verwaltungskostenerstattung würde sich (weiter) reduzieren bei ebenfalls zunehmender Beanspruchung des Personals vor Ort. Das kann aber nicht gewollt sein.

Ich bitte daher für die weiteren Überlegungen von einer max. Beteiligung der Städte an den lfd. Kosten der Bildungskarte bis zu 20% der Verwaltungskosten-erstattung auszugehen.“

Die fachlichen Argumente gegen eine Einführung der Bildungskarte werden nicht geteilt.

Gerade die Bildungskarte soll eine Diskriminierung der Kinder vermeiden, die Leistungen nach dem BuT in Anspruch nehmen. Die Karte muss nirgendwo vorgezeigt werden, sie enthält nur die Kundennummer zur Anmeldung im Internet.

Die Erfahrungen in den anderen Kreisen haben gezeigt, dass das Erfordernis eines Internetzuganges in der Praxis kein Hindernis darstellt.

Für das Verfahren der Firma sodexo ist die Zertifizierung des Unabhängigen Landeszentrums für den Datenschutz (ULD) in Schleswig-Holstein beantragt. Bedenken des ULD wurden nicht geäußert, so dass kurzfristig mit der Verleihung des Datenschutz-Gütesiegels zu rechnen ist. Gem. § 4 Abs. 2 des Landesdatenschutz-gesetzes in Schleswig-Holstein sollen zertifizierte Produkte vorrangig eingesetzt werden.

Bereits im April 2012 stellte das Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit (MASG), des Landes Schleswig-Holstein in einem Landtagsumdruck Folgendes heraus: „Die bundesweit beachtete Einführung von Chipkartensystemen im Kreis Plön und in der kreisfreien Stadt Neumünster ist nach Einschätzung des MASG gut geeignet, die Nutzung der Angebote des Bildungs- und Teilhabepaketes sowohl für Leistungsberechtigte als auch für Anbieter noch attraktiver zu machen“.

Hinsichtlich der Finanzierung der Einführung der Bildungskarte sollten die Wünsche der Kommunen zum Teil berücksichtigt werden. Von den Ämtern hatten 2012 acht Ämter deutlich weniger als 100 Kinder. Da wirkt sich der Schulungsaufwand durch das geänderte Verfahren im Verhältnis natürlich besonders aus. Die Ausführungen zum Verwaltungsaufwand werden nicht geteilt. Völlig außer Acht gelassen wird die Entlastung der Anbieter im Kreis (Sportvereine, Kantinenbetriebe in den Schulen, Kindertagesstätten usw.). Zu berücksichtigen ist allerdings, dass die Kommunen des Kreises keine Verwaltungskosten für die Umsetzung des Bildungs-und Teilhabepaketes in den Rechtskreisen Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) und Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

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Anlagen

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