Drucksache - DrS/2013/011
Grunddaten
- Betreff:
-
Mögliche Varianten zur Zukunft der KSB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Gremien, Kommunikation, Controlling
- Bearbeitung:
- Nadine Dreessen
- Verfasser 1:
- Dreessen, Nadine
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Bereit
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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14.02.2013
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der HA beschließt die Präferierung des Modelles
a) 1a: Die KSB wird mit einer anderen Tochter/Enkeltochter des Kreises verschmolzen; z.B. die WKS
b) 1b: Löschung der KSB (Liquidation)
c) 1c: KSB bleibt bestehen
d) 1d: KSB wird zur Holding sämtlicher Beteiligungen
und verbindet damit einen tiefergehenden Prüfauftrag an die Verwaltung.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Mögliche Varianten zur Zukunft der KSB
Auf Anfrage der SPD erging im Hauptausschuss am 06.11.2012 folgender Beschluss:
Die Verwaltung wird gebeten, den Antrag der SPD-Fraktion (siehe Anlage I) in Verbindung mit den Prüfaufträgen von Herrn Kaldewey und Herrn Dieck und weiteren Konsequenzen zu prüfen und dem Hauptausschuss die frühestmögliche Umsetzung vorzuschlagen. Der Ausschuss stimmte diesem Antrag mit einer Enthaltung zu.
Im Detail bedeutet dies folgende Überprüfungen:
- Überprüfung der Möglichkeiten der Auflösung der KSB (Antrag SPD)
- Überprüfung der Umwandlung der Rechtsform der SVG, um steuerliche Risiken (Umsatzsteuer) zu vermeiden (z.B. durch Bildung eines Zweckverbandes) (Antrag SPD)
- Überprüfung, ob die Rechtsform Zweckverband der Umsatzsteuer unterliegt (Anfrage Herr Kaldewey)
- Überprüfung der Umsatzsteuerpflicht der Leistungen der WKS ggü. dem Kreis Segeberg (Anfrage Herr Dieck)
1.Überprüfung der Möglichkeiten der Auflösung der KSB (Beschluss HA 6.11.2012)
In einer internen Arbeitsgruppe wurden 4 mögliche Lösungsvarianten herausgearbeitet und sollen nun nachfolgend (1a-1d) der Politik zur Diskussion und Abstimmung vorgestellt werden.
1a)
Die KSB wird mit einer anderen Tochter/Enkeltochter des Kreises verschmolzen; z.B. die WKS
d.h.: Die KSB überträgt ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Auflösung ohne Abwicklung im Wege der Verschmelzung auf die WKS GmbH.
Der Gesellschaftszweck Beteiligungsbetreuung würde entfallen.
Die E.ON Hanse Aktien könnten zurück an den Kreis fallen.
Die SVG Gesellschaftsanteile würden zurück an den Kreis übertragen werden.
aktuelle LageZukunft mit Variante 1a
Nutzen:
- Kosten für die KSB entfallen (Jahresabschluss, Steuererklärung, GF Gehalt)
- Reduzierung des Verwaltungsaufwandes
Aufwand:
- Restrukturierungskosten (einmalig)
- Evtl. Begleichung anfallender Steuern (Details sind nach Festlegung auf ein Modell mit einem Steuerberater zu klären)
Ziel:
- Die Kosten und der Aufwand der Verschmelzung/Integration/Aufnahme sollen so gering wie möglich gehalten werden.
1b)
Löschung der KSB (Liquidation)
Die Gesellschaft würde ohne Verschmelzung (wie unter 1a beschrieben) im Wege der Liquidation erlöschen. Die Vermögensgegenstände werden unter den Gesellschaftern im Verhältnis ihres Anteils, mit Ablauf des Sperrjahres (§§ 72 + 73. GmbHG) verteilt.
Die Tochtergesellschaften der KSB würden zurück an den Kreis fallen.
Evtl. steuerliche Risiken/einzuhaltende Sperrfristen sind durch fachliche Beratung zu klären.
Aktuelle LageZukunft mit Variante 1b)
1c)
KSB bleibt bestehen
Um die anfallenden Kosten einer Umstrukturierung zu sparen, bestünde auch die Möglichkeit, die KSB in ihrer jetzigen Form bestehen zu lassen und ggf. wieder/neue Aufgaben zu übertragen. Denkbar wäre z.B. die Ansiedlung des Beteiligungsmanagements.
Aktuelle Lage = Zukunft mit Variante 1c)
1d)
KSB wird zur Holding über sämtliche Beteiligungen des Kreises (Management-Holding)
Die KSB würde sämtliche Gesellschaftsanteile des Kreises an den bestehenden Beteiligungen übernehmen und diese als Holding führen. Geschäftsgegenstand der Holding könnte die Führung/Verwaltung der Beteiligungen sein.
Zu bedenken ist der einmalige Aufwand, sämtliche Gesellschaftsverträge der Beteiligungen zu ändern. Inwieweit eine Umschreibung auf eine Holdinggesellschaft möglich ist, wäre zu prüfen.
usw.
.….
.….
Bei den o.g. Varianten handelt es sich um Vorschläge, die alle einer weiteren, detaillierten Überprüfung bedürfen.
Diese detaillierte Prüfung ist voraussichtlich mit Kosten verbunden, sodass zunächst eine Präferierung der Politik abgefragt werden soll, bevor für alle Vorschläge ausgefeilte, teure Konzepte vorgelegt werden.
Hiermit wird die Politik gebeten, den im November 2012 gestellten Antrag an die Verwaltung auf eine oder mehrere Varianten (1a-1d) zu präzisieren, damit in der Bearbeitung weiter fortgeschritten werden kann.
Die jeweilige Umsetzung der o.g. Vorschläge würde zum Jahreswechsel 2013/2014 vollzogen werden, um unnötige Kosten für Zwischenabschlüsse etc. zu sparen.
2. Überprüfung der Umwandlung der Rechtsform der SVG, um steuerliche Risiken (Umsatzsteuer) zu vermeiden (z.B. durch Bildung eines Zweckverbandes) (Antrag SPD)
An einer Vorlage, die auf das obige Thema eingeht wird derzeit in Zusammenarbeit mit dem zweiten Gesellschafter Kreis Pinneberg gearbeitet.
Die Ergebnisse sollen voraussichtlich im März in den Hauptausschuss eingebracht werden.
3.Überprüfung, ob die Rechtsform: Zweckverband der Umsatzsteuer unterliegt (Anfrage Herr Kaldewey)
Die Beantwortung dieser Frage wird mit der Vorlage zu Frage 2 (Rechtsformumwandlung der SVG erfolgen)
4.Überprüfung der Umsatzsteuerpflicht der Leistungen der WKS ggü. dem Kreis Segeberg (Anfrage Herr Dieck)
Die WKS wird durch die E.ON Hanse Dividende finanziert, die direkt von E.ON Hanse an die WKS ausgezahlt wird. Hierauf wird Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag berechnet und direkt von E.ON Hanse abgeführt. Die Dividende wird netto an die WKS ausgezahlt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| Beratungskosten in noch nicht bekannter Höhe |
| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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13,8 kB
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