Drucksache - DrS/2013/004
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellenmehrbedarf 2013; hier: Freigabe der Stelle im Fachdienst 20.00 - Konzernbilanz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Personal, Organisation und Verwaltungsdigitalisierung
- Bearbeitung:
- Petra Döring
- Verfasser 1:
- Ebert, Stefan
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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24.01.2013
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14.02.2013
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Kreis Segeberg ist gem. § 95 o Gemeindeordnung Schleswig-Holstein verpflichtet, ab dem Jahr 2013 einen Gesamtabschluss unter Beachtung des Handelsgesetzbuches zu erstellen. Der Gesamtabschluss besteht aus
- einer Gesamtbilanz,
- einer Gesamtergebnisrechnung und
- einem Gesamtanhang.
Dem Gesamtabschluss ist ein Gesamtlagebericht beizufügen.
Für diese vollständig neuartige Aufgabe ist die Einstellung einer neuen Fachkraft notwendig, die den Gesamtabschluss erstellt, koordiniert, berechnet und plausibilisiert.
Wesentliche Ziele eines kommunalen Gesamtabschlusses sind eine erhöhte Transparenz sowie eine bessere Steuerungsmöglichkeit anhand des Gesamtvermögens, der Gesamtfinanz- und -ertragslage und der Gesamtschulden, da viele Kommunen wesentliche Teile ihres Vermögens und der Schulden auf selbständige Einheiten ausgegliedert haben.
Mit dem Gesamtabschluss soll also ein ausreichender Einblick in die finanzielle Gesamtsituation der Kommune/des Kreises ermöglicht werden.
Der Kreis muss seinen Jahresabschluss 2013 mit denen des Eigenbetriebes ISE, der BBZ SE und NO, der KSB, der WKS und der SVG konsolidieren. Einen Teil der für einen Gesamtabschluss erforderlichen Unterlagen, Daten und Informationen wird das Beteiligungsmanagement zur Verfügung stellen. Neben den Einzelabschlüssen handelt es sich um Informationen, die sich aus der laufenden Arbeit mit den Beteiligungen ergeben bzw. im Rahmen der Erstellung des Beteiligungsberichtes ermittelt werden und für den Gesamtabschluss bedeutsam sind.
Gemäß § 53 Gemeindehaushaltsverordnung Doppik erfolgt die Gesamtkonsolidierung nach den Vorschriften 300 bis 312 des Handelsgesetzbuches. Hierin sind u.a. die Konsolidierungsgrundsätze, Kapitalkonsolidierung, Schuldenkonsolidierung, Behandlung von Zwischenergebnissen, Aufwands- und Ertragskonsolidierung, latente Steuern, Umgang mit Anteilen anderer Gesellschafter geregelt. § 300 HGB schreibt z.B. vor, dass an die Stelle der dem Kreis gehörenden Anteile an den einbezogenen Beteiligungen die Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten und Sonderposten der Beteiligungen treten. Bei der Erstellung des Gesamtabschlusses sind durch den Fachdienst Finanzen sämtliche Beziehungen zwischen dem Kreis und den Töchtern bzw. untereinander herauszurechnen.
Der Gesamtabschluss müsste spätestens zum 30.09.2014 erstellt sein. Um diese gesetzliche Vorgabe einhalten zu können, muss der Fachdienst Finanzen bereits im Jahre 2013 vorbereitend tätig werden. Hierfür wurde eine halbe Stelle für den gehobenen Dienst in den Stellenplan 2013 aufgenommen (mit Sperrvermerk). Es handelt sich um eine neue Aufgabe. Für diese Aufgabe sind keine freien Personalressourcen im FD 20.00 verfügbar, wie durch eine aktuelle Verifizierung bestätigt wurde.
Eine exakte Bemessung des benötigten Stellenanteiles ist zur Zeit nicht möglich. Der Kreis ist auf eigene Erfahrungswerte angewiesen, da keine andere Kommune in Schleswig-Holstein bereits Gesamtabschlüsse erstellt hat.
Für die ersten Gesamtabschlüsse wird mit einem höheren Arbeitsaufkommen gerechnet als in den Folgejahren, es sei denn, der Konsolidierungskreis erweitert sich durch tatsächlich zusätzliche Beteiligungen oder durch geänderte rechtliche Vorschriften.
Sollte in Folgejahren eine Überkapazität festgestellt werden, erfolgt eine Verlagerung von Personalressourcen innerhalb der Verwaltung.
Die Schätzung auf 0,5 Stelle berücksichtigt bereits eine enge Zusammenarbeit mit dem Beteiligungsmanagement.
Anforderungsprofil an die neue Stelle:
Die/der StelleninhaberIn sollte über Kenntnisse in der Erstellung eines Einzelabschlusses sowie möglichst in der Erstellung eines konsolidierten Abschlusses verfügen. Die Qualifikation zum kommunalen Bilanzbuchhalter sollte vorhanden sein, ebenso sehr gute HGB-Bilanzierungskenntnisse. Die Fähigkeit zum selbständigen Arbeiten und eigenverantwortlichen Lösen von Anwendungsfragen rund um die Gesamtbilanzerstellung wird vorausgesetzt.
Es handelt sich um eine Stelle des gehobenen Dienstes. Die Wertigkeit der Stelle ist noch abschließend im Rahmen eines Bewertungsverfahrens zu ermitteln.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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