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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2013/178

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss als Polizeibeirat des Kreises fasst im Rahmen der verfahrensrechtlichen Mitwirkung der kommunalen Selbstverwaltung nach § 9 Abs. 2 POG unter Beteiligung der Vorsitzenden der Polizeibeiräte der kreisangehörigen Gemeinden im Sinne des § 8 Abs. 1 POG (in Gemeinden über 20.000 Einwohner/innen) folgenden Beschluss:

 

Der beabsichtigten Maßnahme des Innenministeriums – Landespolizeiamt „Stellenbesetzung in der Landespolizei – Nachfolge in der Leitung der Polizeidirektion Bad Segeberg zum 01.04.2013 durch Herrn Polizeidirektor Andreas Görs“ wird zugestimmt.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 05.12.2012, Az.: LPA 3123 – 21.15 / 20.51-59-2012 (Anlage 1) hat das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein –Landespolizeiamt– den Kreis Segeberg über die beabsichtigte Stellenbesetzung der Leitung der Polizeidirektion Bad Segeberg zum 01.04.2013 informiert und ihn in dem vorgesehenen Verfahren nach den §§ 8 und 9 Polizeiorganisationsgesetz (Anlage 2) beteiligt. Wegen der Einzelheiten wird insoweit auf die Anlagen 1 und 2 verwiesen.

 

Im Rahmen der verfahrensrechtlichen Mitwirkung der kommunalen Selbstverwaltung sind die Polizeibeiräte der Kreise nach § 9 Abs. 2 Satz 1 Polizeiorganisationsgesetz (POG) vor der Besetzung der Stellen der Leiter/innen der Polizeidirektionen zu hören. Nach § 7 Abs. 4 der Hauptsatzung des Kreises Segeberg nimmt der Hauptausschuss des Kreises die Aufgaben des Polizeibeirates wahr.

 

Nach § 9 Abs. 2 Satz 2 POG sind in dem Verfahren auch die Vorsitzenden der Polizeibeiräte der kreisangehörigen Gemeinden im Sinne des § 8 Abs. 1 POG (in Gemeinden über 20.000 Einwohner/innen) bei der Beschlussfassung zu beteiligen.

 

Mit Schreiben vom 21.12.2012 wurden der Vorsitzende des Polizeibeirates der Stadt Norderstedt (§ 10 Abs. 6 Hauptsatzung der Stadt Norderstedt), Herr Nicolai, sowie die Vorsitzende des Polizeibeirates der Gemeinde Henstedt-Ulzburg (§ 8 Abs. 7 Hauptsatzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg), Frau Honerlah, zur verfahrensrechtlichen Vorbereitung der Beschlussfassung (§ 51 Abs. 1 Nr. 2 KrO) zur Sitzung des Hauptausschusses des Kreises als Polizeibeirat am 24.01.2013 eingeladen. Die Bereitschaft zur Sitzungsteilnahme wurde telefonisch bereits signalisiert. Alternativ zur Sitzungsteilnahme wurde den Vorsitzenden die verfahrensbehördliche Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme bis zum 17.01.2013 eingeräumt.

 

Herr Polizeidirektor Andreas Görs hat sich bereit erklärt, sich im Rahmen der Sitzung am 24.01.2013 den Mitgliedern des Polizeibeirates sowie der interessierten Öffentlichkeit persönlich vorzustellen.

 

 

Hinweis:

Die Stadt Kaltenkirchen hat kommunalverfassungsrechtlich bisher keinen Polizeibeirat im Sinne des § 8 Abs. 1 Satz 1 POG gebildet, so dass eine Beteiligung hier nach § 9 Abs. 2 Satz 2 POG insoweit entfällt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

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Anlagen

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