Drucksache - DrS/2012/151
Grunddaten
- Betreff:
-
Bausteine für eine Optimierung der Arbeit des Kreisjugendamtes nach dem Segeberger Kinderschutzfall
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- FB Soziales, Jugend, Bildung, Gesundheit
- Bearbeitung:
- Manfred Stankat
- Verfasser 1:
- Stankat, Manfred
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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22.11.2012
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Bereit
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag zum 1. Baustein :
Der Jugendhilfeausschuss nimmt zur Kenntnis, dass der Stellenplan 2012 für den Fachdienst 51.33 voraussichtlich erst im I. Quartal 2013 erfüllt werden kann. Der Ausschuss nimmt die von der Verwaltung für den Stellenplan 2013 anhand der Aufgabenentwicklung ermittelten zusätzlichen Stellenbedarfe zur Kenntnis und empfiehlt dem Hauptausschuss /dem Kreistag, für das Jugendamt ab dem Jahr 2013 die vorgeschlagenen Erweiterungen des Stellenplans nach Beratungen in den Fraktionen vorzusehen.
Beschlussvorschlag zum 2. Baustein :
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt, der Hauptausschuss beschließt die kurzfristige Durchführung des „LüttringHaus“-Programms zur Fortbildung und Qualifizierung der Fachkräfte des Jugendamtes. Für das Jahr 2013 sollen zusätzlich 27.000 EUR an Fortbildungsmitteln in den Haushalt aufgenommen werden. Die Landrätin wird ermächtigt, den Auftrag sofort zu erteilen.
Beschlussvorschlag zu den Bausteinen Nrn. 3 bis 7 :
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Bausteine Nrn. 3 bis 7 für eine Optimierung der Arbeit des Kreisjugendamtes nach dem Segeberger Kinderschutzfall zur Kenntnis. Die Verwaltung wird aufgefordert mit der weiteren Konzeptionierung und Umsetzung der einzelnen Bausteine fortzufahren sowie dem Ausschuss über den Stand der Dinge laufend zu berichten. Soweit für die Umsetzung einzelner Bausteine die Bereitstellung weiterer Ressourcen erforderlich ist, besteht dafür der Vorbehalt der vorherigen Beratung und Entscheidung durch die Gremien.
Sachverhalt
Sachverhalt:
- Baustein - Stärkung des Kinderschutzes durch mehr Personal –
Der FB III hat anhand verschiedener mündlicher Berichte und Vorlagen (zuletzt mit DrS/2012/89) den Jugendhilfeausschuss über Fallzahlensteigerungen in der Jugendhilfe, Vakanzen und Überlastungen beim Personal des Allgemeinen Sozialen Dienstes, neuen gesetzlichen Anforderungen an den Kinderschutz und an die Führung von Vormundschaften und Pflegschaften durch das Jugendamt sowie über seine großen Schwierigkeiten bei der Besetzung von Stellen mit geeigneten sozialpädagogischen Fachkräften berichtet.
Zwischenzeitlich ist es der Verwaltung zwar gelungen, für alle gemäß Stellenplan 2012 im Fachdienst 51.33, Sozialpädagogische Hilfen, zu besetzenden Stellen (5,5 VZ-Stellen) sieben geeignete Bewerber/innen zu finden und deren Zusagen zu erhalten. Die entsprechenden Stellenbesetzungen werden sich jedoch zum Teil noch bis in das I. Quartal 2013 hinziehen.
Alle weiteren für eine Optimierung der Arbeit des Kreisjugendamtes erforderlichen und über den Stellenplan 2012 hinaus gehenden Personalbedarfe des Fachdienstes 51.33, einschließlich der aus dem Kinderschutzfall für den Personalkörper zu ziehenden Schlussfolgerungen, werden nunmehr durch die DrS/2012/105-1, Seiten 11 bis 13, dargestellt. Diese kommt im Ergebnis zu einem Stellenmehrbedarf des Fachdienstes 51.33 von insgesamt gerundet 13,1 Vollzeitstellen, davon 3,5 VZ-Stellen auf drei Jahre befristet, mit zusätzlichen Personalkosten in Höhe von jährlich rund 705 TEUR.
Die personalwirtschaftliche Umsetzung dieses Mehrbedarfs ist für die Verwaltung sicherlich nicht kurzfristig aus dem Stand zu schaffen, da Ausschreibungen, Auswahlverfahren, Fachkräftemangel, Einarbeitungen, Raum- und Sachbedarfe in einem solchen Umfang erst bewältigt werden müssen. Insofern ist es absehbar, von einem entsprechend schritt- oder stufenweisen Ausbau des Personalkörpers im Verlaufe des ganzen Jahres 2013, ggfs. auch noch bis in das Folgejahr hinein, ausgehen zu müssen.
Gleichwohl bittet die Verwaltung darum, sich mit der dringend erforderlichen personellen Verstärkung des Jugendamtes in allen Positionen zu befassen und sodann eine Willensbildung für die Beratung und Entscheidung zum Haushalt und Stellenplan 2013 herbeizuführen.
Relevanz: Sehr hoch
Priorität:Kurzfristig, mit dem Jahr 2013 und in dessen Verlauf nach Maßgabe von Entscheidungen zum Haushalts- und Stellenplan über Art und Umfang der zu schaffenden Stellen
Kosten:Pro Jahr 704.770 EUR zzgl. Sachkosten und zzgl. tariflicher Steigerungen bei ganzjähriger Besetzung von zusätzlich 13,05 VZ-Stellen. Für das Jahr 2013 ist jedoch nicht mit einer ganzjährigen Stellenbesetzung zu rechnen. Nach Ablauf der Stellenbefristungen für drei Jahre von 3,5 VZ-Stellen mindert sich der Jahresbetrag um bis zu 193.500 EUR.
Alternativen: Der Stellenplan für den Fachdienst 51.33 wird in geringerem Umfang oder gar nicht angepasst, mit der Folge, dass die gesetzlichen und fachlichen Anforderungen vom Jugendamt nicht in vollem Umfang wahrgenommen werden können.
- Baustein - Stärkung der Fachkräfte durch gezielte Fortbildung und Qualifizierung –
Die bereits vorgesehene Fortbildungs- und Qualifizierungsreihe des „LüttringHaus – Institut für Sozialraumorientierung, Quartier- und Case-Management“ soll nunmehr schon im Jahr 2013 auf alle sozialpädagogischen Fachkräfte des Jugendamtes pflichtig ausgedehnt werden sowie inhaltlich und zeitlich intensiviert werden. Die sehr gezielte Fortbildung und Qualifizierung umfasst folgende Module:
- Risikoeinschätzung und ressourcenorientiertes Vorgehen bei Kinderschutzfällen
- Aufsichtspflicht und Haftung
- Kollegiale Beratung
- Psychische Erkrankungen, auch hinsichtlich des Umgangs mit Abwehrhaltungen und hochresistenten Familien
- Ressourcenorientiertes Vorgehen im Leistungsbereich und bei Fallbesprechungen
Es handelt sich um elf ganztägige Seminartage (davon neun Tage im Jahr 2013) mit jeweils bis zu 20 Teilnehmern (u.a. sechstägiger Zertifizierungskurs „Kindesschutz“) für insgesamt 60 Personen.
Teilnehmen sollen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Leitungskräfte des Allgemeinen Sozialen Dienstes, der Vormundschaft, des Pflegekinderwesens sowie ggfs. der Wirtschaftlichen Jugendhilfe des Jugendamtes sowie Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von im Kreis tätigen Trägern der freien Jugendhilfe, soweit diese mit der Durchführung oder der pädagogischen Verantwortung für ambulante Angebote der Hilfen zur Erziehung befasst sind. Im Jahr 2013 sollen insgesamt 27 Termine durchgeführt werden, die übrigen Termine werden in 2014 durchgeführt.
Relevanz: Sehr hoch
Priorität:Sofort, nach Maßgabe eines bereits vorliegenden Seminarplans (Angebots) für die Jahre 2013 und 2014. Die erste Veranstaltung (Auftakt) soll bereits in 2012 oder im Januar 2013 stattfinden.
Kosten:Die Gesamtkosten inkl. Auftaktveranstaltung belaufen sich auf 38.290 EUR, davon entfallen auf den Kreis ca. 33.000 EUR und ca. 5.300 EUR auf die freien Träger. Für das Jahr 2013 sind im Haushalt 27.000 EUR zusätzlich vorzusehen und für das Jahr 2014 voraussichtlich 6.000 EUR.
Alternativen: Die Mitarbeiter werden gar nicht oder nur in einem geringeren Umfang oder gestreckt über einen längeren Zeitraum in Kinderschutzfragen fortgebildet
- Baustein - Den Prozess der Sozialraumorientierung für den Kinderschutz nutzen –
Der FB III hat den Jugendhilfeausschuss über den laufenden Veränderungsprozess der Jugendhilfe im Rahmen der Sozialraumorientierung regelmäßig informiert. Die Umstellung auf eine gemeinde- und bürgernahe Organisation und Arbeitsweise des Jugendamtes korrespondiert mit den Anforderungen des Kinderschutzes, indem durch örtliche Netzwerke und ortbezogene Abstimmungen von Fachkräften, Institutionen und Bürgern innerfamiliäre Gefahren und Gefährdungsmomente früher erkannt und vom Jugendamt nachgegangen werden können.
Die inzwischen eingesetzten Regionalverantwortlichen für die Planungsräume Nord, West und Ost beginnen nun baldmöglichst mit der Vorbereitung von fall-unabhängiger Arbeit mit den vor Ort tätigen freien Trägern. Zurzeit bilden sich außerdem pro Planungsraum aus den sozialpädagogischen Kräften des Fachdienstes 51.33 je zwei Gemeinde-Teams, deren regionale Fallverantwortung und Zuständigkeit in diesem Zusammenhang neu geordnet wird. Neben der vorrangigen Fallbearbeitung wird das Jahr 2013 organisatorisch daher im Zeichen von Neuordnung, Teamfindung und Herausbildung einer gemeinsamen Arbeitsweise im Team stehen.
Als weitere Schritte für die Neuorientierung und Optimierung des Jugendamtes sind dann für 2014 und 2015 die konkrete Einführung fall-unspezifischer Arbeit durch die Gemeinde-Teams sowie die stufenwiese Einführung der Methodik „Familienrat“ geplant. All diese Einzelschritte stehen in Übereinstimmung mit den Zielen und im Interesse eines verbesserten Kinderschutzes.
Relevanz: Sehr hoch
Priorität:Kurzfristig und laufend
Kosten:Keine zusätzlichen Kosten
Alternativen: Keine
- Baustein - Fall-Labor zum Kinderschutzfall durchführen –
Eine der zentralen Aussagen der gutachterlichen Stellungnahme von Herrn Prof. Wolff zum Segeberger Kinderschutzfall ist:
„In der Verschränkung der familialen Konfliktmuster und der Entscheidungsrationalität und Handlungsmuster der fallbeteiligten Professionssysteme kommt es im Laufe des mehr als sechsjährigen Fallprozesses zu einer intersystemischen Übertragung des im Familiensystem angelegten Störungsmusters hochgradiger Ambivalenz zwischen objektivem Hilfebedarf und angstvoller Hilfeabwehr, die dazu führt, dass die Herstellung eines Arbeitsbündnisses zur Unterstützung der Eltern und Kinder im Interesse der Kindeswohlsicherung nicht gelingt. Dieses Schwanken im interorganisationalen Gesamtsystem (auch die beteiligten Gerichte tragen dazu bei) führt dazu, dass die Fachleute im Hilfesystem im Endergebnis nicht in der Lage sind, mit der Familie und im Zusammenwirken der Professionellen ihre Kinderschutzaufgaben in gemeinsamer Verantwortung, aber mit unterschiedlichen Rollen, erfolgreich wahrzunehmen.“
Vor dem so beschriebenen und gleichzeitig exemplarischen Hintergrund eines misslungenen Zusammenwirkens zum Schutz von Kindern in hochresistenten Familien hat die Landrätin mit Schreiben vom 02.11.2012 dem Sozialministerium empfohlen, den Vorschlag von Herrn Prof. Wolff zur Durchführung eines sogenannten Fall-Labors aufzugreifen. Ausgehend von der Analyse des Einzelfalls ist diese Methode geeignet, Schwächen im Gesamtsystem zu erkennen und daraus (idealerweise allgemein gültige) Lösungen für ein optimiertes Zusammenwirken der unterschiedlichen, fallbeteiligten Rollen und Organisationen zu entwickeln.
Dabei fällt dem Sozialministerium auch zu, die erforderliche Abstimmung mit dem Justizministerium und dessen Mitwirkung zu bewerkstelligen. Im Übrigen haben alle Kreisjugendämter des Landes Schleswig-Holstein in der Jugendamtsleitertagung beim Landkreistag am 31.10.2012 ihr Interesse an den Erkenntnissen aus einem Fall-Labor bekundet.
Relevanz: Sehr hoch und über den Kreis Segeberg hinausgehend
Priorität:Kurzfristig
Kosten:Angebot über externe Kosten (Gutachter) muss noch eingeholt werden, Förderung oder sogar Durchführung durch das Land nach Maßgabe weiterer Abstimmungen zwischen Gutachter, Land und ggfs. Kreis, einschließlich seiner Gremien
Alternativen: Keine
- Baustein - Gefährdete Kinder besser durch Regelangebote schützen-
Der aktuelle Kinderschutzfall führt momentan zu einer Überarbeitung der Kinderschutz-Standards des Jugendamtes. Dabei wurde deutlich, dass in einigen Familien der Besuch einer Kindertagesstätte bzw. einer Tagesmutter oder auch anderer Regelangebote durch finanzielle Schwierigkeiten der Personensorgeberechtigten erschwert bzw. behindert wurde, da die betreffenden Familien auch nach Ausschöpfung von Sozialstaffel-Regelungen weiterhin Restbeträge zu entrichten haben oder es auch an der Einsicht der Eltern in die Notwendigkeit der Tagesbetreuung mangelte.
Eine professionelle Tagesbetreuung bzw. eine Teilhabe an Regelangeboten der Kinder- und Jugendhilfe im außerfamiliären Bereich, die die Gefährdung(en) von Kindern rein aus zeitlichen und örtlichen Gesichtspunkten abwenden könnte (Kind wird z.B. in der Kindertagesstätte/ bei der Tagesmutter betreut), soll nach einhelliger Auffassung der sozialpädagogischen Fachkräfte nicht aus finanziellen Aspekten scheitern. Durch die Übernahme von (Rest-)Kosten für Regelangebote sollen mögliche Gefährdungslagen von Kindern und Jugendlichen abgewendet werden, sodass finanzielle Schwierigkeiten oder Abwehrhaltungen von Familien einen sinnvollen und notwendigen Schutzraum für gefährdete Kinder und Jugendliche nicht ausschließen.
Zur Abwendung oder Verhinderung einer Kindeswohlgefährdung beabsichtigt der FB III daher, die Übernahme von Restkosten aus Mitteln der Jugendhilfe vorzunehmen. Die Kindeswohlgefährdung muss dabei eindeutig durch die fallzuständige Fachkraft des Allgemeinen Sozialen Dienstes schriftlich dargestellt werden, vorrangige Kostenträgerschaften sind zu überprüfen und ggfs. zu realisieren (z.B. gegenüber der Bundesagentur für Arbeit Gewährung von Kinderbetreuungskosten; oder gegenüber einer Krankenkasse, z.B. aufgrund von Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen; oder die Beantragung von kommunaler Förderung des jeweiligen Wohnortes).
Eine bloße pädagogische Notwendigkeit für die Inanspruchnahme des Regelangebots reicht dabei nicht aus. Der Träger des Regelangebots bzw. seine mit dem Kind befassten Fachkräfte sind bei der Hilfeplanung bzw. Schutzplanung für das Kind zu beteiligen.
Relevanz: Sehr Hoch
Priorität:Sofort, als Modellphase bis Ende 2013
Kosten:Kosten zurzeit noch nicht absehbar, nach Modellphase in 2013 wird eine spezielle Kostenermittlung für den Haushalt 2014 möglich sein. Für 2013 sollen die Kosten separat gebucht werden und nach Möglichkeit im Rahmen der jeweiligen Deckungsfähigkeiten der Haushaltsansätze des Fachdienstes 51.10 bzw. des Fachdienstes 51.33 aufgefangen werden. Insofern keine Mehraufwendungen für die Änderungsliste
Alternativen: Keine
- Baustein - Stärkung des Schutzes von Kindern in Familien und Unterstützung der Vor-Ort-Arbeit des Allgemeinen Sozialen Dienstes durch ehrenamtliche Familienpaten –
Zur Stärkung des Schutzes von gefährdeten und/oder benachteiligten Kindern und Jugendlichen, die in ihrer Familie unter prekären oder zumindest ungünstigen Umständen aufwachsen, sollen ehrenamtliche Familienpaten gewonnen, geschult und eingesetzt werden. Im Idealfall soll jede Fachkraft des ASD bei Kindeswohlgefährdungen auf den Einsatz von drei bis fünf Familienpaten zurückgreifen können.
Im Sinne der Bildung Sozialer Netzwerke in Gemeinwesen und im Interesse der Nutzung und Gewinnung bürgerschaftlichen Engagements soll mittel- bis langfristig jede sozialpädagogische Kraft des Jugendamtes eng mit einigen engagierten Bürgern „vor Ort“ zusammenarbeiten. Diese können insbesondere dabei behilflich sein, Hilfen zu „ent-institutionalisieren“, gefährdeten Kindern selbst Vorbild, Beistand oder konkrete Hilfe sein, Schwellenängste der Familien abbauen helfen sowie weitere, bisher unbekannte Hilfe- und Unterstützungsressourcen im Sozialraum entdecken. Familienpaten können damit professionelle Helfer sinnvoll ergänzen und entlasten, sie können die Profis aber nicht ersetzen.
Voraussetzungen für einen flächendeckenden Einsatz von ehrenamtlichen Familienpaten im Kreis Segeberg sind die Ausarbeitung eines entsprechenden Konzeptes dafür sowie die Schaffung von Rahmenbedingungen in der Verwaltung (z.B. ASD-Organisation und Personal in Gemeindeteams, ausreichende Sachmittel, Zahlung von Aufwandsentschädigungen, Eignungsprüfungen und Schulungen der Familienpaten, Regeln für deren Einsatz sowie für deren Führung durch Fachkräfte).
Nach ersten Überlegungen der Verwaltung wird dieser Baustein erst ab dem Jahr2014 vorbereitet und umgesetzt werden können, da er sinnvoll mit der Sozialraumorientierung bzw. Regionalisierung verknüpft werden müsste.
Relevanz: Hoch
Priorität:Mittelfristig, Programm ist ab dem Jahr 2014 zur Konzeptionierung durch die Verwaltung vorgesehen; sodann Beratung und Entscheidung in den politischen Gremien, Umsetzung ggfs. ab dem Jahr 2015
Kosten:Zurzeit noch unbekannt, Höhe der Kosten wird abhängig sein von Art, Umfang und Konzeption des Einsatzes von Familienpaten sowie von der Frage, ob diesen eine Aufwandsentschädigung gezahlt werden soll
Alternativen: Es erfolgt kein Einsatz von Familienpaten
- Baustein - Durch Öffentlichkeitsarbeit Vertrauen in das Jugendamt schaffen –
Das Verständnis und die Akzeptanz gegenüber der Arbeit eines Jugendamtes (und damit die Chance eines möglichst frühzeitigen und gelingenden Kinderschutzes) leiden nicht selten unter falschen Darstellungen oder Wahrnehmungen von Auftrag, Arbeitsweise und Rahmenbedingungen der sozialen und behördlichen Arbeit eines Jugendamtes. Durch eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit des Kreisjugendamtes soll entsprechenden Missverständnissen und Informationsdefiziten begegnet werden. Angedacht ist die Durchführung verschiedener Veranstaltungen für Kommunalpolitiker, Fachleute und interessierte Öffentlichkeit mit geeigneten, externen Fachreferenten, z.B.:
- Fachveranstaltung zum Familienrecht und zum Vormundschaftsrecht, insbesondere mit Blick auf § 1666 BGB (Kindeswohlgefährdung) und § 1793 BGB (Aufgaben des Vormunds)
- Fachveranstaltung(en) zu den Themen Sozialdatenschutz, berufliche Schweigepflichten, Kontrollrechte von Abgeordneten, Informationsfreiheitsgesetz, kommunalrechtliche Rahmenbedingungen für Öffentlichkeit und Nicht-Öffentlichkeit von Sitzungen
- Fachveranstaltung(en) zur Entwicklung und zum Selbstverständnis von Sozialarbeit und Jugendhilfe, Funktion des Wächteramts, „Garantenstellung des Jugendamtes“, Voraussetzungen gelingender Hilfen, „Vertrauen versus Kontrolle“
- Das regionale soziale Netz im Kreis Segeberg im Überblick, insbesondere unter dem Gesichtspunkt „Wer gewährleistet den Kinderschutz?“
Für die Durchführung dieser Veranstaltungen sowie für begleitende Schriften, Flyer und Broschüren für die Öffentlichkeit sowie für das Führen von Hintergrundgesprächen mit Journalisten und zentralen Akteuren soll das Bundesprogramm „Jugendamt – Unterstützung die ankommt“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren Frauen und Jugend sowie der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter genutzt werden.
Relevanz: Mittel
Priorität:Mittelfristig, sobald in der Jugendamtsverwaltung wieder Kapazitäten für eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit vorhanden sind
Kosten:Pro durchzuführender Fachveranstaltung muss mit zusätzlichen Kosten von rund 1.000 EUR gerechnet werden; diese und auch darüber hinaus gehende Sach- und Personalkosten können bzw. müssen aus dem Budget des FB III bestritten werden
Alternativen: Es erfolgt keine derartige Öffentlichkeitsarbeit
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| Siehe Vorlage |
| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
X | Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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