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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2012/149

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, der Antrag des Diakonischen Werkes des Kirchenkreises Plön- Segeberg GmbH auf Förderung des Empfangsbüros im Begegnungs- und Beratungszentrum Bad Segeberg wird abgelehnt.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 12.10.2012 beantragt das Diakonische Werk des Kirchenkreises Plön- Segeberg gGmbH, im Folgenden als Diakonisches Werk bezeichnet, die Übernahme der Personalkosten aus Kreismitteln ab dem Jahr 2013 für das Empfangsbüro im Begegnungs- und Beratungszentrum Bad Segeberg.

 

Seit dem 31.05.2008 betreibt das Diakonische Werk ein Begegnungs- und Beratungszentrum in zentraler Lage in der Innenstadt von Bad Segeberg. In diesem Begegnungs- und Beratungszentrum sind gegenwärtig 19 Beratungsangebote kirchlicher und anderer freier Träger untergebracht. Neben den Beratungsangeboten wurde von Beginn an ein Empfangsbüro als erste persönliche Anlaufstelle für Besucher, für die Entgegennahme telefonischer Anfragen und auch zur Wahrnehmung von Koordinations- und Sekretariatsaufgaben eingerichtet. Die Kosten für dieses Empfangsbüro in Höhe von 15.500 EUR p.a. wurden in den zurückliegenden Jahren durch das Diakonische Werk aus Eigenmitteln getragen.

 

Laut Schreiben vom 12.10.2012 wird es dem Diakonischen Werk ab dem Jahr 2013 nicht weiter möglich sein die jährlichen Kosten in Höhe von 15.500 EUR aus Eigenmitteln zu tragen und beantragt daher die vollständige Übernahme aus Kreismitteln. Der Antrag auf Finanzierung einer zentralen Anlaufstelle bzw. eines Empfangsbüros wird u.a. mit einer Gleichbehandlung zu den bereits aktuell geförderten zentralen Anlaufstellen in den Familienbüros Bad Bramstedt und Bornhöved sowie im Beratungszentrum Kaltenkirchen begründet.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist dem Antrag des Diakonischen Werkes nicht zu folgen. Es wird seitens der Verwaltung nicht bestritten, dass die Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle eine wichtige Serviceleistung für ratsuchende Bürgerinnen und Bürger ist und den Zugang zu Beratungsangeboten erleichtern kann. Insofern wird der Betrieb eines Empfangsbüros aus fachlichen Gesichtspunkten begrüßt. Gleichwohl werden für die Aufbringung der notwendigen Finanzmittel zum Betrieb vorrangig die dort untergebrachten Träger in der Verantwortung gesehen. Unter den 19 untergebrachten Trägern befinden sich gegenwärtig sechs Träger, welche direkt aus Kreismitteln im Rahmen von Beratungsverträgen oder aufgrund von Einzelfallhilfen nach den §§ 27 ff. SGB VIII finanzielle Mittel erhalten. Sowohl in den Beratungsverträgen als auch den Entgeltvereinbarungen als Grundlage für die Vergütung von Einzelfallhilfen nach §§ 27 ff. SGB VIII sind Kostenbestandteile für Verwaltungs- und Sekretariatsdienste berücksichtigt. Er wäre somit aus Sicht der Verwaltung den Trägern anheimgestellt eine paritätische Finanzierung des Empfangsbüros sicherzustellen. Durch die Vielzahl der Träger und die jeweils generierten Umsätze aus Kreismitteln erscheint dieses durchaus möglich.

 

Sofern das Diakonische Werk sich auf eine Gleichbehandlung mit den zuvor genannten aus Kreismitteln geförderten Standorten beruft, so führt dieses ins Leere. Das grundlegende und aus Sicht der Verwaltung ausschlaggebende Unterscheidungskriterium zu den drei geförderten Standorten ist die fehlende Einbindung des Jugendamtes im Begegnungs- und Beratungszentrum in Bad Segeberg. An den drei anderen Standorten ist das Jugendamt bereits seit mehreren Jahren bzw. wird es in absehbarer Zeit sein mit eigenen Fachkräften in einer Außenstelle präsent. Die jeweils vor Ort vorhandenen Anlaufstellen/Sekretariate erbringen dabei auch Dienstleistungen für die Fachkräfte des Kreises. Insbesondere der konzeptionelle Ansatz der Vernetzung von Beratungsträgern und Jugendamt, und eben nicht nur die bloße räumliche Nähe, hebt diese drei Standorte deutlich vom Begegnungs- und Beratungszentrum in Bad Segeberg ab und rechtfertigt eine abweichende Handhabung bei der Förderung einer zentralen Anlaufstelle.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

x

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

x

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

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Anlagen

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