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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2012/131

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Verwaltung wird der Auftrag erteilt, eine Projektgruppe zur Prüfung der Einführung der Bildungskarte für den Kreis Segeberg einzurichten:

Zusammensetzung: Kreis Segeberg (Projektleitung) – Jobcenter–Vertreter/in der Kommunen des Kreises/ Mitarbeiter/innen aus den Fachdiensten des Kreises bei Bedarf.

 

Auftrag :

-          Prüfung, ob die Einführung der Bildungskarte für den Kreis Segeberg sinnvoll und machbar ist

-          Die Entwicklung eines Models zur Umsetzung

-          Vertragsgespräche mit der Firma sodexo

-          Ggf. die praktische Umsetzung der Einführung der Bildungskarte

-          Regelmäßige Unterrichtung und ggfs. Beteiligung der Landrätin sowie des Sozialausschusses.

Projektdauer:

-          Maximal 6 Monate. Die Einführung sollte zum Schuljahreswechsel im Sommer 2013 erfolgen.

Umfang für die Projektleitung:

-          r die Projektleitung ist ein Personaleinsatz von 10 Stunden pro Woche bereitzustellen. Die Mittel stehen zur Verfügung.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit einem Anbieter der Bildungskarte, der Firma sodexo, wurden erste Gespräche über die Einführung einer Bildungskarte im Kreis Segeberg zur Umsetzung der Ansprüche aus dem Bildungs- und Teilhabepaket geführt.

 

Was ist die Bildungskarte?

  • Web-basierendes Abrechnungsprogramm,
  • eine Lösung zur verwaltungsmäßigen Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets,
  • sowohl die Kommune/Jobcenter als auch der Kunde und der Anbieter wickeln alle Zahlungen über eine Internetplattform ab,
  • Konto wird durch Mitarbeiter/innen virtuell beladen,
  • Anbieter (z. B. Sportverein) registriert sich und ruft das Geld für den Leistungsberechtigten für die Teilnahme an einem Angebot ab, der Einsatz von teuren Kartenterminals wird nicht benötigt,
  • die Bildungskarte ist eine Chipkarte, auf der einem Kind eine Nummer zugeordnet wird über die auf der Internetplattform die Zuordnung erfolgt.

 

Ziele der Bildungskarte

  • Verwaltungsvereinfachung (Bewilligung/Zahlung etc. ist mit einer Bearbeitung abgeschlossen)
  • Vereinfachung der Abrechnung für die Leistungsanbieter, da keine Gutscheine mehr ausgefüllt, versandt und der Geldeingang überwacht werden müssen
  • Anbieter und Leistungsberechtigte können jederzeit sehen, ob und in welcher Höhe noch ein Guthaben vorhanden ist
  • Wegfall der monatlich in den Kommunen und im Jobcenter geführten Erfassungslisten (umfangreich und zeitaufwändig)
  • der Haushalt wird erst bei der Leistungsabrechnung belastet
  • Möglichkeit der positiven Aufmerksamkeit durch die Bevölkerung
  • Werbung für den Kreis als moderner Dienstleister
  • Abrechnung der ausgezahlten Mittel von den Kommunen mit dem Kreis entfällt, da die Rechnungen direkt aus dem Haushalt des Kreises bezahlt werden
  • Die Höhe der tatsächlich in Anspruch genommenen Mittel lassen sich monatsgenau ablesen
  • Wesentlich einfachere Statistikauswertungen möglich
  • Statistische Auswertungen nach einzelnen Kommunen, Sozialräumen etc. möglich
  • Dadurch besteht ein besserer Überblick, wo was oder auch wo etwas nicht in Anspruch genommen wird (Steuerungsmöglichkeiten!)
  • Informationen auf der Internetplattform sind für die Leistungsberechtigten mehrsprachig
  • Jeder Anbieter wird vom Kreis vor der Freischaltung überprüft
  • Die Leistungsberechtigten können sich im Internet über bestehende Angebote informieren, da alle registrierten Anbieter sichtbar sind
  • Die Gutscheine fallen bei der Einlösung sehr auf, eine Karte ist wesentlich diskreter
  • Kostenlose Bereitstellung von Informationsmaterial durch die Firma Sodexo, wie z.B. Flyer und Schulungsunterlagen

 

Zu beachten bei einer Einführung:

Denkbar wären vier Möglichkeiten der Umsetzung, die auf Vor- und Nachteile zu prüfen sind:

  1. Das Jobcenter bleibt für die Kunden im SGB II zuständig und durch Übertragung  die Kommunen für die übrigen Rechtskreise (wie bisher).
     
  2. Das Jobcenter übernimmt die Aufgabe für alle Rechtskreise.
     
  3. Das Jobcenter bleibt  für die Kunden im SGB II zuständig und der Kreis zentralisiert die Bearbeitung im Kreishaus für die übrigen Bereiche.
     
  4. Der Kreis zentralisiert alle Bereiche im Kreishaus.

 

Kosten

  • Es entstehen folgende Aufwendungen:

1)     Einmalige Einrichtungskosten (max. 9.999,00 €)

2)     Einmalige Aktivierungskosten pro Karte (1,50 € - 1,80 €)

3)     Kartengebühr pro Monat (pro Karte 0,70 € - 0,80 €) – bei Vergabe des Auftrages bis 31.12.2012 maximal 4.000,00 €/Monat

Anhand der vorliegenden Zahlen werden derzeit ca. 4.000 Karten benötigt, maximal möglich wären anhand der statistisch ermittelten Leistungsberechtigten 9.000 Karten.

 

Einnahmen

  • Für die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes erhält der Kreis 1,2 % der Kosten der Unterkunft vom Bund. Eine Finanzierung der Einführung der Bildungskarte und des laufenden Betriebes ist aus diesen Mitteln möglich. Zugleich werden das Jobcenter und die Städte, Ämter und Gemeinden des Kreises durch die Einführung der Bildungskarte hinsichtlich des Verwaltungsaufwandes spürbar entlastet..

 

Anbieter

Es wird seitens der Verwaltung aus folgenden Gründen vorgeschlagen, auf ein öffentliches Vergabeverfahren zu verzichten:

  1. Es gibt derzeit kein vergleichbares System, d.h. eine Neuprogrammierung wäre mit erheblichen Mehrkosten verbunden.
  2. Direkt angrenzende Kommunen (Stadt Neumünster und Kreis Plön) nutzen die Bildungskarte der Firma sodexo, so dass Anbieter, die kreisübergreifend tätig sind, sich nicht umstellen müssen.
  3. Es handelt  sich um ein bewährtes System, welches von den teilnehmenden Kommunen Neumünster und Plön als durchweg positiv beurteilt wird.
  4. Der Datenschutzbeauftragte des Landes ist an der Einführung beteiligt gewesen und hat keine Bedenken geäußert; das Ministerium des Landes hat das System als geeignet befunden.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

siehe Sachverhalt

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

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