Bericht der Verwaltung - DrS/2012/128
Grunddaten
- Betreff:
-
Landesrahmenvertrag
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Bericht der Verwaltung
- Federführend:
- Eingliederungshilfe für Erwachsene
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Rohwer, Annett
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sozialausschuss
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Kenntnisnahme
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29.11.2012
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Landesrahmenvertag wurde durch die Vertragskommission, die durch Vertreter des Landkreistages, des Städtetages, des Landes und der Anbieter besetzt ist, verhandelt. Das bisherige Verhandlungsergebnis, das noch vom Sozialausschuss des Landkreistages sowie des Städtetages beschlossen werden soll, lässt sich vorab wie folgt zusammenfassen:
- Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfung
Verankerung eines umfassenden Rechts der Leistungsträger zur anlassunabhängigen Prüfung von Qualität und Wirtschaftlichkeit
- Eigenkapitalzinsen
a) Flexibilisierung auf Grundlage des Fünfjahresmittelwertes der Umlaufrendite für festverzinslicher Wertpapiere inländischer Emittenten gemäß der Kapitalmarktstatistik der Deutschen Bundesbank; Deckelung bei 4 %; Anpassung des Zinssatzes bei jeder Neuverhandlung der Vergütung; keine Übergangsfrist für bereits abgestimmte Objekte
b) keine Eigenkapitalverzinsung für neu abzustimmende Grundstücke; für bereits mit Eigenkapitalverzinsung abgestimmte Grundstücke übergangsweise Eigenkapitalverzinsung nach den allgemeinen Regeln (s. Buchst. a)) auf Grundlage der „Restbuchwertmethode“ bis zum 31.12.2015; Umgehungsverbotsklausel.
- Belegungsmeldung
Leistungserbringer melden halbjährlich die Belegung der Einrichtungen an die Leistungsträger, damit ggf. Überbelegungen auffallen und entsprechend umgesteuert werden kann. Eine Verankerung von Sanktionen im Landesrahmenvertrag würde gegen das gesetzlich vorgeschriebene System der prospektiven Vergütungskalkulation verstoßen und konnte daher nicht vereinbart werden.
- Platzfreihaltegeld
Platzfreihaltegeld kann nur beansprucht werden, wenn der Leistungserbringer nachweist, dass der Platz im Rahmen der vereinbarten Auslastung tatsächlich freigehalten wird und eine Überauslastung der Einrichtung nicht vorliegt; bis zu drei Tage wird Vergütung weitergezahlt; bei urlaubsbedingter Abwesenheit Platzfreihaltegeld bis zum 28. Tag, in der Werkstatt bis zum 35. Tag; bei Krankheit oder Krankenhausaufenthalt bis 21 Tage Platzfreihaltegeld
- Personalmeldung
Meldung durch den Leistungserbringer, wenn eine im Personalplan vereinbarte Stelle acht Wochen innerhalb von sechs Monaten nicht besetzt gewesen ist und der Ausfall nicht durch gleichwertiges Ersatzpersonal (Vertretung, Einkauf geeigneter externer Dienstleistungen, Mehrstunden geeigneter Kräfte) nicht aufgefangen werden kann. Eine unmittelbare (rückwirkende) Reduzierung der Vergütung ist mit dem Recht der prospektiven Vergütungskalkulation nicht vereinbar und konnte daher nicht vereinbart werden; allerdings können die Kreise ggf. auf eine künftige Vergütungsanpassung hinwirken, wenn das vereinbarte Personal zur Erreichung der vereinbarten Qualität überauskömmlich ist.
- Personalkosten
Kalkulation auf Grundlage eines für die Einrichtung geltenden Tarifvertrages o. ä., soweit der Tarifvertrag den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Leistungsfähigkeit entspricht; im Übrigen Übernahme nur bis zur Höhe TvÖD VKA West; ausdrückliche Verpflichtung der Leistungserbringer, die kalkulierten Arbeitsentgelte auch zu bezahlen.
- Anpassung der Vergütung
Keine Möglichkeit zur pauschalen Vergütungsanpassung im Landesrahmenvertrag.
- Doppel- und Mehrfachbetreuung
Es wird übereinstimmend keine Regelungsmöglichkeit im Landesrahmenvertrag gesehen.
Während der Verhandlungen haben sich darüber hinaus aus Sicht der Verhandlungspartner
folgende regelungsbedürftige Fragen ergeben, die wie folgt vereinbart worden sind:
- Abschreibungen
Abschreibungszeitraum 40 Jahre (jährlich 2,5 Prozent); ggf. aber nachträgliche Anpassung bei tatsächlich kürzerer Nutzungsmöglichkeit
- Verzinsung von Spenden u. ä.
Ausdehnung des Ausschlusses der Verzinsung auf Mittel der „Aktion Mensch und vergleichbare Lotteriemittel“
- Inventarpauschalen
Herausnahme der Regelungen zu den Inventarpauschalen „in Euro und Cent“ aus dem Landesrahmenvertrag und Überführung in einen Beschluss der VK mit einer Gültigkeit von zwei Jahren; währenddessen Überprüfung der Angemessenheit/Auskömmlichkeit der Pauschalen.
- Instandhaltungspauschalen
1,0 Prozent Instandhaltungspauschale; ggf. Ausgleichsbetrag für begründete Mehraufwendungen; zusätzlich Übernahme von Kosten im Zusammenhang mit behördlichen Prüfungen.
Der Landesrahmenvertrag gilt längstens bis zum 31.12.2017; er kann erstmals zum 31.12.2015 mit einer Jahresfrist gekündigt werden. Auf diese Regelung haben sich die Vertragsparteien auch vor dem Hintergrund der auf Bundesebene geplanten umfassenden Änderungen im Recht der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen verständigt.
Es ist beabsichtigt, dass der Vorstand und der Sozial-, Jugend- und Gesundheitsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landkreistages in einer gemeinsamen Sitzung am 25.10.2012 über den Vertragsabschluss abstimmen und er dann durch die Landräte ratifiziert wird.
Sobald der neue Landesrahmenvertrag ratifiziert und in Schriftform zur Verfügung steht, wird er an die Mitglieder des Sozialausschusses zur Kenntnis weitergeleitet.
