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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2012/125

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt:

 

  1. Der Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes des Kreises Segeberg – Schuljahr 2011/12 bis Schuljahr 2028/29 wird in der Fassung des Standes September 2012 zugestimmt.

 

  1. Die Verwaltung wird ermächtigt, notwendige Stellungnahmen zu Schulartänderungen auf der Basis dieser Fortschreibung abzugeben.

 

 

  1. Die Verwaltung wird ermächtigt, redaktionelle Änderungen am Text des Planes und erläuternde Ergänzungen vorzunehmen.
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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die weitere Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes des Kreises Segeberg umfasst die Schuljahre 2011/12 bis 2028/29. Die vier Planungsräume wurden beibehalten. Der Entwurf der Fortschreibung hat den örtlichen Schulträgern zur Stellungnahme vorgelegen. Anregungen und Ergänzungen wurden weitestgehend aufgenommen.

 

Der in den Vorjahren prognostizierte Rückgang der Schülerzahl im Bereich der Grundschulen ist zwar weiterhin deutlich, stellt sich aber in der Höhe nicht mehr so dramatisch dar. Nach den Erkenntnissen dieser Fortschreibung wird der Rückgang der Grundschüler kreisweit mit 24,58% (vormals 29,52%) angenommen werden können.

 

Zum Planungsraum 1

 

a)      Grundschulen

 

Für die Grundschulen des Planungsraums 1 wird bis zum Ende des Berichtszeitraums ein Rückgang der Schülerzahl um 659   =   25,85% prognostiziert. Zu folgenden Schulen sind Hinweise zu geben:

 

Grundschule Warderfelde, Rohltorf/Quaal

Ab dem Schuljahr 2019/20 wird hier die Schülerzahl erstmalig unter die Mindestzahl 80 sinken und sich dann kontinuierlich verringern. Wenn auch akut noch kein Handlungsbedarf gesehen wird, so muss doch ab dem Schuljahr 2019/20 möglicherweise die Frage nach dem Fortbestand der Eigenständigkeit dieser Schule gestellt werden.

 

Grundschule Neuengörs

Innerhalb der nächsten 10 Jahre stellt sich hier kein Handlungsbedarf, weil ein Absinken der Schülerzahl auf unter 80 erst ab dem Schuljahr 2023/24 zu erwarten ist. Die Entwicklung bleibt hier abzuwarten.

 

b)      Förderzentren

 

Trave-Schule Bad Segeberg – FÖZ Schwerpunkt geistige Entwicklung

Hier bleiben die mittelfristigen Entwicklungen hinsichtlich einer inklusiven Beschulung               abzuwarten. Es sollte in den anstehenden Überlegungen nicht ausgeschlossen wer-              den, die Trave-Schule selbst zur Inklusionsangebotsschule zu machen.

 

c)      Gemeinschaftsschulen

 

Gemeinschaftsschule Bornhöved

Schon ab dem Schuljahr 2020/21 wird nach heutigem Erkenntnisstand die Mindestschülerzahl auf unter 300 absinken. Ob dies so eintreten wird, bleibt abzuwarten. Akuter Handlungsbedarf ergibt sich nicht.

 

Gemeinschaftsschule Leezen

Ab dem Schuljahr 2020/21 wird ein Rückgang der Schülerzahl auf unter 300 prognostiziert. Ob diese Entwicklung so eintreten wird, bleibt abzuwarten. Aktueller Handlungsbedarf besteht nicht.

 

Gemeinschaftsschule Wahlstedt

Hier steht ein Rückgang der Schülerzahl auf unter 300 zum Schuljahr 2019/20 zu erwarten. Entwicklung bleibt abzuwarten.

 

d)      Regionalschulen

Regionalschulen bestehen im Planungsraum 1 nach wie vor nicht.

 

e)      Gymnasien

 

Die beiden Gymnasien in Bad Segeberg sind nicht in ihrem Bestand gefährdet.

 

Zum Planungsraum 2

 

a)      Grundschulen

 

Bis zum Ende des Prognosezeitraums wird sich die Zahl der Grundschulen besu-

chenden Schülerinnen und Schüler voraussichtlich um 257   =   22,35% reduzieren.

Dazu folgende Einzelanmerkungen:

 

Grundschule Groß Kummerfeld

Ab dem Schuljahr 2018/19 wird die Schülerzahl erstmals unter die Mindestgröße sin-

ken und danach wird der weitere Rückgang kontinuierlich sein. Wenn auch akut noch

kein Handlungsbedarf besteht, so muss doch ab dem Schuljahr 2018/19 die Frage

nach dem Fortbestand der Eigenständigkeit dieser Schule gestellt werden. Eine or-

ganisatorische Verbindung mit der Grundschule Boostedt wäre denkbar.

 

b)      Gemeinschaftsschulen

 

Die im Planungsraum 2 bestehenden Gemeinschaftsschulen in Boostedt und Bad

Bramstedt sind in ihrem Bestand nicht gefährdet.

 

c)      Regionalschulen

 

Regionalschulen sind im Planungsraum 2 nicht eingerichtet.

 

d)      Gymnasien

Hier wird verwiesen auf die Anmerkungen im SEP auf Seite 44.

 

Zum Planungsraum 3

 

a)      Grundschulen

Hier wird bis zum Ende des Prognosezeitraums ein Rückgang der Schülerzahlen um

insgesamt 915   =   27,55% zu verzeichnen sein.

 

Grundschule Alveslohe

Diese Schule wird erstmals zum Schuljahr 2025/26 unter die Mindestgröße sinken.

Die Entwicklung bleibt abzuwarten.

 

b)     Förderzentren

 

Janusz-Korczak-Schule Kaltenkirchen – FÖZ Schwerpunkt geistige Entwicklung

Die Ausführungen zur Trave-Schule gelten auch hier. Die mittelfristigen Entwicklungen hinsichtlich einer inklusiven Beschulung bleiben abzuwarten.

 

c)      Gemeinschaftsschulen

 

Gemeinschaftsschule Rhen Henstedt-Ulzburg

Schon ab dem Schuljahr 2017/18 wird hier die Schülerzahl voraussichtlich auf unter

300 sinken und sich dann fortlaufend reduzieren. Die Entwicklung bleibt zu beobach-

ten. Derzeit stellt sich allerdings kein Handlungsbedarf.

 

Gemeinschaftsschule Kisdorf

Auch hier ist ein Absinken der Schülerzahl ab dem Schuljahr 2021/22 auf unter 300 zu

erwarten. Die Entwicklung bleibt zu beobachten.

 

d)     Regionalschulen

Die beiden in Kaltenkirchen eingerichteten Regionalschulen werden innerhalb des

Berichtszeitraums nicht im Bestand gefährdet sein.

 

e)      Gymnasien

 

Die beiden Gymnasien in Kaltenkirchen und Henstedt-Ulzburg werden nicht gefährdet

sein.

 

Zum Planungsraum 4

 

a)      Grundschulen

 

Im Planungsraum 4 wird sich die Schülerzahl an den Grundschulen innerhalb des

Berichtszeitraums von 2.373 auf 1.838 reduziert haben. Das ist ein Rückgang um

535   =   22,55%.

Alle 12 Grundschulen liegen deutlich über der Mindestzahl von 80 und sich in ihrem

Bestand nicht gefährdet.

 

b)      Förderzentren

 

Moorbek-Schule Norderstedt – FÖZ mit Schwerpunkt geistige Entwicklung

Die vorherigen Ausführungen zu den Förderzentren treffen gleichermaßen für die Moorbek-Schule zu. Hier wird allerdings schon relativ kurzfristig die Schülerzahl auf unter 60 sinken. Die weitere Entwicklung bleibt kritisch zu beobachten.

 

c)      Gemeinschaftsschulen

Im Planungsraum 4 existieren 3 Gemeinschaftsschulen, die mit ihrer Schülerzahl im Berichtszeitraum deutlich über 300 bleiben und somit im Bestand nicht gefährdet sind.

 

d)      Regionalschulen

 

Es bestehen 2 Regionalschulen, die ebenfalls nicht im Bestand gefährdet sind.

 

e)      Gymnasien

 

Die 4 bestehenden Gymnasien verlieren zwar an Schülerzahl, bleiben aber alle für sich betrachtet noch deutlich über der Mindestgröße von 300.

 

 

Die Schulaufsicht des Kreises hat die Ergebnisse dieser Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes zur Kenntnis genommen und stimmt diesem zu.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

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Anlagen

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