Drucksache - DrS/2012/125
Grunddaten
- Betreff:
-
Schulentwicklungsplan des Kreises Segeberg - Fortschreibung Stand September 2012
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Schulangelegenheiten (Schulverwaltung)
- Bearbeitung:
- Rüdiger Jankowski
- Beteiligt:
- FB Soziales, Jugend, Bildung, Gesundheit; FB Zentrale Steuerung
- Verfasser 1:
- Jankowski, Rüdiger
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
|
Vorberatung
|
|
|
20.11.2012
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
04.12.2012
| |||
●
Erledigt
|
|
Kreistag des Kreises Segeberg
|
Entscheidung
|
|
|
06.12.2012
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt:
- Der Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes des Kreises Segeberg – Schuljahr 2011/12 bis Schuljahr 2028/29 wird in der Fassung des Standes September 2012 zugestimmt.
- Die Verwaltung wird ermächtigt, notwendige Stellungnahmen zu Schulartänderungen auf der Basis dieser Fortschreibung abzugeben.
- Die Verwaltung wird ermächtigt, redaktionelle Änderungen am Text des Planes und erläuternde Ergänzungen vorzunehmen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die weitere Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes des Kreises Segeberg umfasst die Schuljahre 2011/12 bis 2028/29. Die vier Planungsräume wurden beibehalten. Der Entwurf der Fortschreibung hat den örtlichen Schulträgern zur Stellungnahme vorgelegen. Anregungen und Ergänzungen wurden weitestgehend aufgenommen.
Der in den Vorjahren prognostizierte Rückgang der Schülerzahl im Bereich der Grundschulen ist zwar weiterhin deutlich, stellt sich aber in der Höhe nicht mehr so dramatisch dar. Nach den Erkenntnissen dieser Fortschreibung wird der Rückgang der Grundschüler kreisweit mit 24,58% (vormals 29,52%) angenommen werden können.
Zum Planungsraum 1
a) Grundschulen
Für die Grundschulen des Planungsraums 1 wird bis zum Ende des Berichtszeitraums ein Rückgang der Schülerzahl um 659 = 25,85% prognostiziert. Zu folgenden Schulen sind Hinweise zu geben:
Grundschule Warderfelde, Rohltorf/Quaal
Ab dem Schuljahr 2019/20 wird hier die Schülerzahl erstmalig unter die Mindestzahl 80 sinken und sich dann kontinuierlich verringern. Wenn auch akut noch kein Handlungsbedarf gesehen wird, so muss doch ab dem Schuljahr 2019/20 möglicherweise die Frage nach dem Fortbestand der Eigenständigkeit dieser Schule gestellt werden.
Grundschule Neuengörs
Innerhalb der nächsten 10 Jahre stellt sich hier kein Handlungsbedarf, weil ein Absinken der Schülerzahl auf unter 80 erst ab dem Schuljahr 2023/24 zu erwarten ist. Die Entwicklung bleibt hier abzuwarten.
b) Förderzentren
Trave-Schule Bad Segeberg – FÖZ Schwerpunkt geistige Entwicklung
Hier bleiben die mittelfristigen Entwicklungen hinsichtlich einer inklusiven Beschulung abzuwarten. Es sollte in den anstehenden Überlegungen nicht ausgeschlossen wer- den, die Trave-Schule selbst zur Inklusionsangebotsschule zu machen.
c) Gemeinschaftsschulen
Gemeinschaftsschule Bornhöved
Schon ab dem Schuljahr 2020/21 wird nach heutigem Erkenntnisstand die Mindestschülerzahl auf unter 300 absinken. Ob dies so eintreten wird, bleibt abzuwarten. Akuter Handlungsbedarf ergibt sich nicht.
Gemeinschaftsschule Leezen
Ab dem Schuljahr 2020/21 wird ein Rückgang der Schülerzahl auf unter 300 prognostiziert. Ob diese Entwicklung so eintreten wird, bleibt abzuwarten. Aktueller Handlungsbedarf besteht nicht.
Gemeinschaftsschule Wahlstedt
Hier steht ein Rückgang der Schülerzahl auf unter 300 zum Schuljahr 2019/20 zu erwarten. Entwicklung bleibt abzuwarten.
d) Regionalschulen
Regionalschulen bestehen im Planungsraum 1 nach wie vor nicht.
e) Gymnasien
Die beiden Gymnasien in Bad Segeberg sind nicht in ihrem Bestand gefährdet.
Zum Planungsraum 2
a) Grundschulen
Bis zum Ende des Prognosezeitraums wird sich die Zahl der Grundschulen besu-
chenden Schülerinnen und Schüler voraussichtlich um 257 = 22,35% reduzieren.
Dazu folgende Einzelanmerkungen:
Grundschule Groß Kummerfeld
Ab dem Schuljahr 2018/19 wird die Schülerzahl erstmals unter die Mindestgröße sin-
ken und danach wird der weitere Rückgang kontinuierlich sein. Wenn auch akut noch
kein Handlungsbedarf besteht, so muss doch ab dem Schuljahr 2018/19 die Frage
nach dem Fortbestand der Eigenständigkeit dieser Schule gestellt werden. Eine or-
ganisatorische Verbindung mit der Grundschule Boostedt wäre denkbar.
b) Gemeinschaftsschulen
Die im Planungsraum 2 bestehenden Gemeinschaftsschulen in Boostedt und Bad
Bramstedt sind in ihrem Bestand nicht gefährdet.
c) Regionalschulen
Regionalschulen sind im Planungsraum 2 nicht eingerichtet.
d) Gymnasien
Hier wird verwiesen auf die Anmerkungen im SEP auf Seite 44.
Zum Planungsraum 3
a) Grundschulen
Hier wird bis zum Ende des Prognosezeitraums ein Rückgang der Schülerzahlen um
insgesamt 915 = 27,55% zu verzeichnen sein.
Grundschule Alveslohe
Diese Schule wird erstmals zum Schuljahr 2025/26 unter die Mindestgröße sinken.
Die Entwicklung bleibt abzuwarten.
b) Förderzentren
Janusz-Korczak-Schule Kaltenkirchen – FÖZ Schwerpunkt geistige Entwicklung
Die Ausführungen zur Trave-Schule gelten auch hier. Die mittelfristigen Entwicklungen hinsichtlich einer inklusiven Beschulung bleiben abzuwarten.
c) Gemeinschaftsschulen
Gemeinschaftsschule Rhen Henstedt-Ulzburg
Schon ab dem Schuljahr 2017/18 wird hier die Schülerzahl voraussichtlich auf unter
300 sinken und sich dann fortlaufend reduzieren. Die Entwicklung bleibt zu beobach-
ten. Derzeit stellt sich allerdings kein Handlungsbedarf.
Gemeinschaftsschule Kisdorf
Auch hier ist ein Absinken der Schülerzahl ab dem Schuljahr 2021/22 auf unter 300 zu
erwarten. Die Entwicklung bleibt zu beobachten.
d) Regionalschulen
Die beiden in Kaltenkirchen eingerichteten Regionalschulen werden innerhalb des
Berichtszeitraums nicht im Bestand gefährdet sein.
e) Gymnasien
Die beiden Gymnasien in Kaltenkirchen und Henstedt-Ulzburg werden nicht gefährdet
sein.
Zum Planungsraum 4
a) Grundschulen
Im Planungsraum 4 wird sich die Schülerzahl an den Grundschulen innerhalb des
Berichtszeitraums von 2.373 auf 1.838 reduziert haben. Das ist ein Rückgang um
535 = 22,55%.
Alle 12 Grundschulen liegen deutlich über der Mindestzahl von 80 und sich in ihrem
Bestand nicht gefährdet.
b) Förderzentren
Moorbek-Schule Norderstedt – FÖZ mit Schwerpunkt geistige Entwicklung
Die vorherigen Ausführungen zu den Förderzentren treffen gleichermaßen für die Moorbek-Schule zu. Hier wird allerdings schon relativ kurzfristig die Schülerzahl auf unter 60 sinken. Die weitere Entwicklung bleibt kritisch zu beobachten.
c) Gemeinschaftsschulen
Im Planungsraum 4 existieren 3 Gemeinschaftsschulen, die mit ihrer Schülerzahl im Berichtszeitraum deutlich über 300 bleiben und somit im Bestand nicht gefährdet sind.
d) Regionalschulen
Es bestehen 2 Regionalschulen, die ebenfalls nicht im Bestand gefährdet sind.
e) Gymnasien
Die 4 bestehenden Gymnasien verlieren zwar an Schülerzahl, bleiben aber alle für sich betrachtet noch deutlich über der Mindestgröße von 300.
Die Schulaufsicht des Kreises hat die Ergebnisse dieser Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes zur Kenntnis genommen und stimmt diesem zu.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
X | Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
|
|
| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
|
|
|
|
| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
|
Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
| |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
7,3 MB
|
